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Wiener Gemischter Satz wird zur DAC |
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Wien (öwm) - Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs. Durch eine konsequente Qualitätspolitik und neue Anbauregelungen, besonders forciert durch die Gruppe der WienWein Winzer, erlebte er in den vergangenen zehn Jahren eine längst verdiente Renaissance. Die Bedeutung des Wiener Gemischten Satzes als Aushängeschild des Wiener Weinbaus und der Wunsch nach einer geschützten Herkunftsbezeichnung hat das Regionale Weinkomitee Wien dazu veranlasst, den Antrag zum DAC-Status des Wiener Gemischten Satzes einzubringen. Nach Freigabe durch das Nationale Weinkomitee wurde die Verordnung vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich unterschrieben. Somit wird der Wiener Gemischte Satz ab dem Jahrgang 2013 zur neunten DAC-Herkunft in Österreich. Dadurch haben die DAC-Gebiete Österreichs zahlenmäßig erstmals die Nase vor den sieben verbleibenden Gebieten, die noch am Herkunftsprofil ihrer Weine arbeiten. Bunt gemischt im Weingarten Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten
gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses
als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher
als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit
höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen
und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den
Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5% am Etikett anzugeben, der
Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden
Jahres verkauft werden. |
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