Innenministerium zieht erste positive Bilanz
Wien (pk) - Die USA haben sich bei der Umsetzung des PCSC-Abkommens mit Österreich über die Vertiefung
der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (Agreement on Preventing and Combating
Serious Crime) als verlässlicher und vertragstreuer Partner erwiesen, stellt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
in einem ersten Evaluierungsbericht fest, der nun dem Parlament vorliegt. Dem Ressort seien bisher keine Beschwerden
von Betroffenen über missbräuchliche Verwendung von Daten bekannt, die auf Grundlage des Abkommens ausgetauscht
wurden, heißt es weiter. Das Vertragswerk ist seit 4. Mai 2012 in Kraft.
Nationale Kontaktstellen entscheiden im Einzelfall über Datenübermittlung
Wie der Bericht im Einzelnen betont, ermöglicht das Abkommen den österreichischen Sicherheitsbehörden
eine noch effizientere Zusammenarbeit mit den US-Behörden zur Verhinderung terroristischer und schwerer Straftaten
mit einer transnationalen Dimension. Zu diesem Zweck ist insbesondere ein automatisierter Abruf daktyloskopischer
Daten vorgesehen, bei dem in einem Treffer-/Nichttrefferverfahren allerdings nur festgestellt wird, ob in einer
der Dateien der anderen Vertragspartei ein übereinstimmender Fundstellendatensatz vorhanden ist. Weitere personenbezogene
Daten und sonstige Informationen werden der anfragenden Behörde erst auf Nachfrage im Wege der nationalen
Kontaktstelle übermittelt, die zu prüfen hat, ob und inwieweit im Einzelfall durch die Übermittlung
überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener verletzt würden, präzisiert das Papier.
Datenschutzkommission überwacht Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Eine am 13. Mai 2013 unterzeichnete Durchführungsvereinbarung legt nun diese nationalen Kontaktstellen fest:
Auf österreichischer Seite entscheidet demnach das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für
die öffentliche Sicherheit, Bundeskriminalamt. Als Kontaktstelle für die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen
wiederum wurde durch Österreich die Datenschutzkommission benannt. Die Vereinbarung regelt darüber hinaus
auch die technischen Details des Datenabrufs und sieht ferner maximale Abrufkapazitäten vor. So dürfen
pro Tag höchstens 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzurordnungen
durchgeführt werden.
BMI: Abkommen bringt qualitative Verbesserung bei der Terrorbekämpfung
Was nun die konkreten Erfahrungen bei der Anwendung betrifft, schickt der Bericht voraus, dass das Abkommen aufgrund
der erst kürzlich erfolgten rechtlichen und technischen Umsetzung seine volle operative Nützlichkeit
noch nicht erreicht hat. So konnte die Zusammenarbeit im Bereich der auf den Vergleich von Fingerabdrücken
abstellenden daktyloskopischen Daten bisher nicht evaluiert werden, zumal der operative Datenaustausch noch nicht
aufgenommen wurde. Bei der Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung schwerer Straftaten
mit transnationaler Dimension liegen derzeit ebenfalls keine Erfahrungen vor, da die Zusammenarbeit aufgrund von
Rechtshilfeersuchen erfolgte. Für die Kooperation zur Verhinderung terroristischer Straftaten stellt das Inkrafttreten
des Abkommens nach Einschätzung des Ressorts eine qualitativ-rechtliche Verbesserung für den Datenaustausch
dar. Dieser findet anlassbezogen statt und ist eine gute Grundlage für die bilaterale Zusammenarbeit, resümiert
der Bericht.
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