Ergänzung der Leistungsvereinbarungen mit Schwerpunkt im Bereich Forschungsinfrastruktur
für alle Unis - BMWF ersetzt betroffenen acht Universitäten auch administrative Kosten
Wien (bmwf) - Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26. Juli 2013 die rückwirkende
gesetzliche Regelung der an acht Universitäten beschlossenen Satzungen aufgehoben. Diese sahen auf Basis eines
Gutachtens im Rahmen der damals bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der universitären Selbständigkeit
vor, dass im Wintersemester 2012/2013 Studienbeiträge einzuheben sind. Wissenschafts- und Forschungsminister
Dr. Karlheinz Töchterle hat bereits in der Vergangenheit seine Unterstützung für die Universitäten
erklärt und betont nach eingehender Prüfung im Ministerium: "Wir werden einerseits den betroffenen
Universitäten die administrativen Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro ersetzen
und andererseits die Leistungsvereinbarungen mit allen Universitäten um voraussichtlich rund 17 Millionen
Euro ergänzen und dabei einen Schwerpunkt im Bereich Forschungsinfrastruktur setzen." Demnach erhalten
die Universitäten gesamt voraussichtlich rund 19 Millionen Euro aus Mitteln des BMWF. Die konkreten Summen
werden gemeinsam mit den Universitäten auf Basis der durch die Refundierung entstandenen Kosten und den tatsächlichen
Entfall der Studienbeiträge erhoben.
Lediglich der Ersatz der Studienbeiträge für alle Universitäten wäre - wie auch von Verfassungsexperten
medial dargelegt - rechtlich nicht möglich gewesen. "Wir gehen nun einen Weg, mit dem wir auch den mehrfach
geäußerten Wunsch der Universitäten nach mehr Mitteln besonders im Bereich der Forschungsinfrastruktur
nachkommen", erläutert Töchterle. Die Ergänzung der Leistungsvereinbarungen (2013 - 2015) in
Höhe von rund 17 Millionen Euro entspricht jenem Betrag, den die Universitäten durch den Entfall der
Studienbeiträge im betreffenden Wintersemester nicht zur Verfügung hatten. Mit der Abwicklung wird in
Zusammenarbeit mit den Universitäten nun begonnen.
Wissenschaftsminister Töchterle betont erneut die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für maßvolle
Studienbeiträge, wie dies auch die OECD mehrfach empfohlen hat und auch dem Erkenntnis des VfGH entspricht.
Die öffentliche Hand trage klarerweise die Verantwortung für eine ordentliche Mittelausstattung der Universitäten
- "das tun wir, etwa mit der Hochschul-Milliarde, die auch bereits für 2016 und 2017 anteilsmäßig
fortgeschrieben ist", so Töchterle. Auch die jüngste Studie der European University Association
(EUA) zeigt das hohe Engagement Österreichs, denn Österreich hat seine Uni-Ausgaben heuer im Europavergleich
zum Vorjahr nach Island am stärksten gesteigert. Hingegen leisten die österreichischen Privathaushalte
OECD-weit den geringsten Beitrag. "Eine Steigerung des privaten Anteils ist eine sinnvolle und international
übliche Ergänzung."
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