LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Mit Kärntner Zuschlagsabgabegesetz Land und Gemeinden
finanziell entlasten – Mittel fließen in Sozialbereich
Klagenfurt (lpd) - In Kärnten sollen per Gesetz Glücksspielautomaten mit einem Zuschlag zur Bundesautomaten-
und Video-Lotterie-Terminal-Abgabe belastet werden. Ein entsprechendes Zuschlagsabgabengesetz befindet sich derzeit
in Begutachtung. Das geben Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 27.08. bekannt.
Konkret sollen mit dem vom Kärntner Landtag zu beschließenden Gesetz 150 Prozent der Stammabgabe des
Bundes eingehoben werden. Diese neue gesetzliche Regelung tritt mit 1.1.2015 in Kraft, weil das Gesetz über
die Landes-Vergnügungssteuer mit 31.12.2014 ausläuft.
„Werden alle Bewilligungen für die Berechnung herangezogen, kann der Abgabenertrag für Kärnten bei
465 Glücksspielautomaten rund 4,2 Millionen Euro betragen“, erklärt Kaiser. Der Abgabenertrag soll im
Verhältnis 70:30 zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden. „Wenn schon ein Verbot des Kleinen Glücksspiels
in Kärnten derzeit rechtlich nicht möglich ist, so ist es nur mehr als gerecht, dass Glücksspielautomaten
bzw. ihre Betreiber einen entsprechend hohen Obolus leisten“, so der Landeshauptmann weiter.
Laut Schaunig sollen die zusätzlichen Mittel zweckgebunden dem Sozialbereich zukommen: „Der auf das Land entfallende
Anteil ist zur teilweisen Bedeckung für die Suchtbekämpfung zu verwenden. Der auf die Gemeinden entfallende
Anteil wird für den Bereich der Jugendwohlfahrt verwendet. Damit reduziert sich die Beitragsverpflichtung
der Gemeinden nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz.“
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