Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat einen Plan für die geordnete Abwicklung
der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) genehmigt. Die Kommission hat festgestellt, dass der
vorgelegte Plan mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Gleichzeitig hat die Kommission grünes Licht
für die der HGAA bisher gewährten Beihilfen und die für ihre Abwicklung möglicherweise noch
erforderlichen zusätzlichen Beihilfen gegeben.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte:
„Nach langen Diskussionen, in denen wir versucht haben, uns auf ein lebensfähiges Geschäftsmodell für
die HGAA zu einigen, ist es nun an der Zeit, eine Entscheidung treffen, die dieses Kapitel endgültig schließt.
Die heutige Entscheidung trägt dazu bei, dass am Markt wieder ein gesunder Wettbewerb hergestellt wird und
stellt sicher, dass die Kosten für die Steuerzahler, die bereits einen hohen Preis gezahlt haben, so gering
wie möglich gehalten werden.“
Laut Plan werden die marktfähigen Teile der Bank verkauft, während die verbleibenden, nicht rentablen
Teile in einem geordneten Prozess abgewickelt werden. Ein Kaufvertrag für die österreichische Tochtergesellschaft
wurde bereits im Mai unterzeichnet, das Netzwerk der südosteuropäischen Banken soll spätestens zum
30. Juni 2015 verkauft werden.
Für die Zeit bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses hat Österreich eine Reihe von Beschränkungen
für das Neugeschäft, insbesondere in Bezug auf die Risikokontrolle, zugesagt und gewährleistet damit,
dass die Chancen für einen Verkauf der Tochtergesellschaften steigen und Wettbewerbsverfälschungen so
gering wie möglich gehalten werden.
Auf der Grundlage dieses Plans sind die der HGAA gewährten Beihilfen mit den Krisenvorschriften für staatliche
Beihilfen im Bankensektor vereinbar.
Mit der Genehmigung des Plans wird eine der längsten Beihilfesachen im Bankensektor seit Beginn der Krise
abgeschlossen. Die erste Beihilfe hatte die HGAA bereits im Dezember 2008 von der Republik Österreich erhalten.
Seitdem wurde eine ganze Reihe weiterer öffentlicher Stützungsmaßnahmen zugunsten der Bank getroffen.
Insgesamt hat sie 2,85 Mrd. EUR in Form von Kapital oder Kapitalgarantien, 300 Mio. EUR in Form von Assetgarantien
und 1,35 Mrd. EUR in Form von Refinanzierungsgarantien erhalten. Der Plan wurde am 29. Juni 2013 von Österreich
angemeldet.
Hintergrund
Die HGAA ist ein weltweit tätiger Finanzkonzern mit Sitz in Klagenfurt (Kärnten); von dort werden die
Bank- und Leasinggeschäfte der Gruppe einschließlich des Abbauteils von der Hypo Alpe Adria Bank-International
(HBInt) kontrolliert und gesteuert. Die Gruppe ist derzeit in Österreich und den südosteuropäischen
Ländern Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro tätig. Ende 2012 betrug
die Bilanzsumme der HGAA insgesamt 33,8 Mrd. EUR, und die risikogewichteten Aktiva beliefen sich auf etwa 21 Mrd.
EUR. Die HGAA steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich.
Für einige ihrer Geschäfte in einer Reihe von Ländern, insbesondere für ihr Leasinggeschäft
in Südosteuropa und ihr Italien-Geschäft, hat die Bank bereits den Abwicklungsprozess eingeleitet.
In den vergangenen Jahren hat die HGAA mehrere Beihilfen erhalten. Im Dezember 2008 wurden der HGAA von Österreich
im Rahmen des österreichischen Bankenrettungspakets 900 Mio. EUR an Tier-1-Kapital ohne Stimmrechte (Partizipationskapital)
zugeführt. Zudem wurden der HGAA auf der Grundlage derselben Regelung Garantien in Höhe von 1,35 Mrd.
EUR für Anleiheemissionen im Rahmen eines Programms für Emissionen gewährt. Ende 2009 erhielt die
Bank staatliches Kapital in Höhe von 450 Mio. EUR und eine Assetgarantie in Höhe von 100 Mio. EUR. Ende
2010 gewährte Österreich eine weitere Assetgarantie in Höhe von 200 Mio. EUR sowie im Dezember 2012
eine weitere Kapitalerhöhung von 500 Mio. EUR und eine staatliche Garantie für nachrangige Tier-2-Kapitalinstrumente
mit einem Nominalwert von 1 Mrd. EUR. Für den Fall einer Abwicklung in einem Stressszenario ist im Plan die
Möglichkeit vorgesehen, zusätzliche Beihilfen zu gewähren.
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