Bozen (lpa) - Am 03.09. hat Landeshauptmann Luis Durnwalder den Stabilitätspakt mit der Handelskammer,
vertreten durch Präsident Michl Ebner, für das Jahr 2013 unterzeichnet. In der Vereinbarung ist festgeschrieben,
dass der Personalstand nicht erhöht werden darf, die Ausgaben für Berater 56.000 Euro nicht überschreiten
dürfen und dass das bereinigte Geschäftsergebnis bei zwei Millionen Euro liegen muss.
Damit das Land seinen Stabilitätspakt gegenüber dem Staat einhalten kann, handelt es mit den wichtigsten
Institutionen wie dem Gemeindenverband, der Universität, dem Wohnbauinstitut und der Handelskammer interne
Stabilitätsvereinbarungen aus. Den Stabilitätspakt, den Land und Handelskammer unterzeichnet haben enthält
drei zentrale Bereiche: Das zu erzielende Geschäftsergebnis, Beschränkungen bei den Personalressourcen
sowie eine Regelung bei Übernahme neuer Kompetenzen.
Als zu erzielendes bereinigtes Ergebnis für das Geschäftsjahr 2013 werden im Stabilitätspakt 2,001
Millionen Euro festgelegt und der Personalstand wird mit 133 Einheiten auf jenem des Vorjahrs eingefroren.
Im Stabilitätspakt verpflichtet sich die Handelskammer außerdem, die Ausgaben für externe Berater
nicht zu erhöhen, ihre Organisation zu rationalisieren, E-Government-Lösungen zu fördern und jene
Dienste auszulagern, die nicht als strategisch angesehen werden. Die Ausgaben für Berater und Experten dürfen
nicht mehr als 56.000 Euro betragen.
Vom Stabilitätspakt ausgenommen bleiben die Sonderbetriebe der Handelskammer, also die Exportorganisation
EOS sowie das Institut für Wirtschaftsförderung. Was die Personalhöchstgrenze angeht, gibt es ebenfalls
eine Ausnahmeregelung: Sollte das Land der Handelskammer zusätzliche Aufgaben übertragen, können
sowohl Haushalt, als auch Personalstand an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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