Bankenaufsicht

 

erstellt am
12. 09. 13
14.00 MEZ

Grünes Licht für einheitliche Bankenaufsicht
Straßburg (europarl) - Am 12.09. haben die Abgeordneten der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht zugestimmt, die ungefähr 150 der größten Banken der EU ab September 2014 unter direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen wird. Das Parlament hat die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Systems verstärkt und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde beauftragt, Aufsichtspraktiken zu entwickeln, die die nationalen Aufsichtbehörden anwenden sollten.

Das System, das verpflichtend für alle Mitglieder der Eurozone ist, wird allen anderen EU-Ländern offen stehen. Auch hier haben die Abgeordneten Verbesserungen durchgesetzt, und sich für eine Entscheidungsfindungsstruktur eingesetzt, an der die EU-Länder außerhalb der Eurozone als gleichberechtigte Partner teilnehmen können.

Berichterstatter für die neuen Vorschriften sind Marianne Thyssen (EVP, BE) and Sven Giegold (Grüne/EFA, DE). Beide Legislativtexte wurden mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Zentrale Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
Obwohl sich das Parlament bereits im April mit den Mitgliedstaaten über das System geeinigt hatte, mussten die Abgeordneten und die EZB noch die Regeln zur Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufsichtstätigkeit der EZB im Detail festlegen. Das neue Aufsichtssystem beinhaltet die Übertragung umfassender Aufsichtsbefugnisse von nationaler auf EU-Ebene. Die Abgeordneten und verschiedene nationale Parlamente haben darauf bestanden, dass diese Übertragung von Befugnissen auch eine entsprechende demokratische Kontrolle des neuen Bankenaufsehers notwendig macht.

Nach den vereinbarten Vorschriften und des sie begleitenden interinstitutionellen Abkommens zwischen dem Parlament und der EZB (siehe Link zum Text auf der rechten Seite) wird das Parlament weitreichenden Zugang zu Informationen haben. Vor allem wird es einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht der Sitzungen des Aufsichtsrats erhalten, anhand dessen sich die Diskussionen nachvollziehen lassen, inklusive einer erläuterten Liste der getroffenen Entscheidungen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird darüber hinaus an regelmäßigen Anhörungen des Parlaments teilnehmen müssen.

Um die Rechenschaftspflicht zu verstärken, erhält das Parlament - zusammen mit dem Rat - ein Mitspracherecht bei der Ernennung und der Absetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seinem Vertreter. Es kann Untersuchungen möglicher Fehler der Aufsichtsbehörde veranlassen. Schließlich können einzelne Abgeordnete Fragen an die Behörde schriftlich einreichen und umgehend eine Antwort erhalten.

Eine Auswahl anderer Schlüsselbereiche, in denen das Parlament Änderungen durchgesetzt hat:

  • eine stärkere Rolle einzelstaatlicher Parlamente;
  • besserer Zugang zu Dokumenten für die EU-Aufsichtsbehörde gegenüber Banken;
  • attraktive Teilnahmebedingungen für Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone;
  • strenge Trennung der EZB-Angestellten, die sich einerseits mit währungspolitischen Aufgaben und andererseits mit der Bankenaufsicht befassen, damit der Aufsichtsbereich der EZB voll rechenschaftspflichtig ist.;
  • Stärkung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, im Hinblick auf die EZB, und Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Vornahme von Belastungstests und Einholung von Informationen, und
  • Die Einrichtung einer einheitlichen Aufsichtskultur für Banken gleichzeitig mit der Einrichtung eines Systems, das der Aufrechterhaltung der Vielfalt im EU-Bankensektor dient. 


 

 Fekter: Gemeinsame Bankenaufsicht ein starkes Zeichen Europas an internationale Finanzmärkte
Finanzministerin begrüßt positive Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Bankenaufsicht
Wien (bmf) - "Österreich hat sich von Beginn an für eine gemeinsame Bankenaufsicht ausgesprochen und ich sehe die positive Entscheidung des Europäischen Parlaments als ein wichtiges Zeichen Europas an die internationalen Finanzmärkte", so Finanzministerin Dr. Maria Fekter auf die Nachricht aus Straßburg.

"Als besonders wichtig für Österreich sehe ich die Möglichkeit, dass auch Nicht-Euro-Länder an der gemeinsamen Bankenaufsicht teilnehmen können", betonte Fekter. "Denn die österreichischen Banken sind überwiegend in Nachbarländern tätig, die nicht den Euro haben", so die Finanzministerin weiter.

Fekter begrüßte darüber hinaus den geplanten europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrahmen: "Vor allem brauchen wir ein harmonisiertes europäisches Bankeninsolvenzrecht, um nach gemeinsamen Regeln Banken zu sanieren oder abzuwickeln, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Hinsichtlich des geplanten einheitlichen Abwicklungsmechanismus sind jedoch noch etliche Fragen zu klären. Besonders wichtig ist, dass in Zukunft nicht mehr der Steuerzahler für Bankenrettungen zahlen muss."

Fekter: "Zum dritten Element der europäischen Bankenunion, der einheitlichen Einlagensicherung, bestehen jedoch noch erhebliche Zweifel. Wir wollen nicht, dass damit "moral hazard" Vorschub geleistet wird und schon gar nicht, dass eine Vergemeinschaftung von Schulden in Europa bewirkt wird."

Ab Herbst 2014 soll die Europäische Zentralbank die Aufsichtsagenden übernehmen. Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro oder 20 Prozent des BIP des jeweiligen Landes werden dann direkt unter die Aufsicht der EZB gestellt. "Wichtig ist, dass eine effiziente Kooperation mit den nationalen Aufsichtsbehörden etabliert wird", schloss Fekter.


 

 Schieder: Wichtiger Schritt zur Regulierung der Finanzmärkte
Finanzstaatssekretär begrüßt positive Abstimmung im Europäischen Parlament
Wien (sk) - "Ich begrüße die positive Entscheidung des Europäischen Parlaments für eine gemeinsame Bankenaufsicht", so Finanzstaatssekretär Andreas Schieder in einer ersten Reaktion nach der Abstimmung in Straßburg. "Die europäische Aufsicht wird den Finanzmarkt sicherer und stabiler machen. Das ist wichtig und richtig. Und auch ein wesentlicher Schritt zu einer gemeinsamen Bankenunion". Diese soll auch einen einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsrahmen, eben wie ein europäisches Bankeninsolvenzrecht, enthalten.

Ab Herbst 2014 soll die Europäische Zentralbank die Aufsichtsagenden übernehmen. Weiterhin bestehen bleiben soll eine starke Kooperation mit den nationalen Aufsichtsbehörden. Direkt unter EZB-Aufsicht werden Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro oder 20 Prozent des BIP des jeweiligen Landes stehen. Die Teilnahme an der gemeinsamen Bankenaufsicht steht auch Nicht-Euro-Ländern frei.


 

 Lunacek: Europaparlament setzt demokratische Kontrolle der EZB-Bankenaufsicht durch
Grüne haben erfolgreich für diesen Durchbruch zur Schaffung der Europäischen Bankenunion gestritten
Straßburg (grüne- "Der europäische Wettlauf um lasche Bankenaufsicht zur Pflege der nationalen Finanzstandorte ist jetzt vorbei. Die heutige Zustimmung des Europaparlaments zu einer Europäischen Bankanaufsicht ist der größte Schritt zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik in Europa seit der Einführung des Euros. Das Europaparlament hat starke parlamentarische Kontrollrechte durchgesetzt, die weitergehen als die Rechte nationaler Parlamente - inklusive Österreich. Wir Grünen haben für diesen Durchbruch zur Schaffung der Europäischen Bankenunion gestritten und es hat sich gelohnt: Die gemeinsame europäische Bankenaufsicht wird die parlamentarische Demokratie stärken. Mehr Europa bringt nicht nur mehr Effizienz in der Bankenaufsicht, sondern auch mehr Demokratie", kommentiert Ulrike Lunacek, Vizepräsidentin der Grünen im Europaparlament und Europasprecherin der österreichischen Grünen, die Mehrheit im Straßburger Europaparlament für die zwei Berichte zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie die Übertragung besonderer Aufsichtsaufgaben an die Europäische Zentralbank.

Lunacek: "Nur gemeinsame EU-Regeln und eine gemeinsame Aufsicht werden dem transnational strukturierten Finanzsektor gerecht. Dadurch wird akzeptabel, dass auf Verlangen des Rates und insbesondere der deutschen Bundesregierung, Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem gemeinsamen Dach der EZB durchgeführt werden. Die Bankenunion wird der zu hohen Risikobereitschaft im Finanzsektor vorbeugen, deren Beseitigung die europäischen SteuerzahlerInnen bereits Milliarden gekostet haben."

Allerdings ist dieser wegweisende Kompromiss nur der erste Schritt zur Umsetzung einer europäischen Bankenunion. Lunacek: "Die kontinuierlichen Probleme im europäischen Finanzsektor zeigen, dass wir dringend eine umfassende Bankenunion brauchen, die Maßnahmen zu einem Europäischen System der Einlagensicherungssysteme und zur Bankeninsolvenz festlegt."

Anhang: Die Pflichten der EZB aus der interinstitutionellen Vereinbarung im Einzelnen:

Die EZB muss dem Europaparlament die wichtigsten Informationen aus den Sitzungsprotokolles des Rates der Aufseher zur Verfügung stellen.

Sollte der Gouverneursrat der EZB eine Entscheidung des Rates der Aufseher zurückweisen, müssen der/die ParlamentspräsidentIn oder der/die Vorsitzende des verantwortlichen Ausschusses darüber vertraulich informiert werden.

Das Parlament muss die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der gemeinsamen Bankenaufsicht gemeinsam mit dem Rat ernennen sowie ein mögliches Abberufungsverfahren initiieren.

Auch der aus dem EZB-Direktorium kommende Vize-Vorsitzende muss vom Europaparlament bestätigt werden.

Die EZB muss schriftliche und mündliche Fragen des Europaparlamentes beantworten. Sollten Themenbereiche, die der Geheimhaltung bedürfen, betroffen sein, gibt es die Möglichkeit, diese in vertraulichen Treffen mit dem Europaparlament zu besprechen.

Sollte das Europaparlament Untersuchungen einleiten, muss die EZB im Rahmen dieser Untersuchungen genauso kooperieren, wie in einem Untersuchungsausschuss. Das macht kritische Überprüfungen durch das Europaparlament entscheidend einfacher.

Die EZB muss dem Parlament regelmäßig über ihre Aufsichtstätigkeit zu berichten.

 

 

 

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