Karlheinz Töchterle: Stimmige Empfehlungen sollen gemeinsam zügig umgesetzt werden -
Arbeitsgruppen präsentierten (Zwischen)Berichte
Wien (bmwf) - Soziale Absicherung der Studierenden, Qualität in der Lehre, Profilbildung sowie Durchlässigkeit
im tertiären Sektor - diese vier zentralen Themen standen in den vergangenen Wochen und Monaten im Mittelpunkt
der vier eigens eingerichteten Arbeitsgruppen im Rahmen der Hochschulkonferenz und wurden bei der Sitzung der Hochschulkonferenz
am 11.09. vorgestellt und diskutiert. Die nun vorliegenden Zwischenberichte (Lehre, Profilbildung) bzw. Abschlussberichte
(soziale Absicherung der Studierenden, Durchlässigkeit) belegen für Wissenschafts- und Forschungsminister
Dr. Karlheinz Töchterle "das beachtliche Arbeitspensum, für das ich den Mitgliedern sehr herzlich
danke. Sie haben vier wesentliche Bereiche sehr genau in den Blick genommen und mit den entsprechenden Empfehlungen
können zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Wir prüfen nun diese umfangreichen Empfehlungen innerhalb
der Hochschulkonferenz, um zügig in die Umsetzung gehen zu können."
Abschlussbericht der AG "Soziale Absicherung Studierender"
Mit dem Bericht der von Minister Töchterle angeregten Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender"
liegt ein umfassender Optionenbericht mit zahlreichen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der sozialen
Absicherung von Studierenden vor. Die von Mag. Martin Unger (Institut für Höhe Studien, IHS) erstmals
durchgeführte Evaluierung der bestehenden Studienförderung kam zum Schluss, dass deren System als "treffsicher"
bezeichnet werden kann, weshalb es naheliegend war, den Schwerpunkt auf eine Weiterentwicklung innerhalb des Systems
zu legen. Aber auch mögliche neue Maßnahmen wurden diskutiert. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe bewegten
sich im Wesentlichen entlang der Themenblöcke Verwaltungsvereinfachungen, soziale Ausgewogenheit unter Berücksichtigung
besonderer Zielgruppen wie z. B. ältere Studierende, Studierende mit Betreuungsverpflichtungen, Migrationshintergrund
etc. und enthalten auch Überlegungen zu grundlegenden Systemänderungen.
Inhaltlich sind unter anderem folgende Vorschläge genannt:
- Ausbau der Information an Studienanfänger/innen
- Verlängerung der Anspruchsdauer (zwei Toleranzsemester für BA-Studien
unter bestimmten Bedingungen)
- Studienrichtungswechsel innerhalb der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für
BA-Studierende unter Nachweis der Studienleistung von 30 ECTS Punkten pro Jahr
- Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit: Erhöhung des
Kinderzuschläge, Ausweitung des Kinderbetreuungszuschusses, Anhebung der Absetzbeträge für jüngere
Geschwister, Verbesserungen für Studierende getrennt lebender Eltern; Alterszuschlag zur Studienbeihilfe ab
dem 24. und dem 28. Geburtstag, Ausbau des Selbsterhalterstipendiums zu einem Basisstipendium
- Valorisierung der Studienbeihilfen und darüber hinausgehende Förderung
besonderer Zielgruppen durch adäquate Adaptierung der Beihilfenhöhe, Anhebung der Einkommensgrenzen,
Anhebung der Freibeträge, Anhebung der Höchstbeihilfen
- Systemausweitungen
Unterhaltsvorschuss bei unterhaltsrechtlichen Streitfragen und vereinfachtes (Schlichtungs)Verfahren, Überlegungen
zum Grundstipendium bei Wegfall der Unterhaltspflicht der Eltern, Überlegungen zu konkreten, anlassbezogenen
Darlehensmodellen.
"Die in dem umfassenden Bericht dargestellten Maßnahmen verstehen sich als Optionen, die in unterschiedlichen
Varianten ganz oder zu Teilen umgesetzt werden können. Wir hoffen, der Hochschulkonferenz und der Politik
damit eine solide Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen", erläutert der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Heribert Wulz, stellvertretender Sektionsleiter im Wissenschafts- und Forschungsministerium. Zu jeder
Komponente des Berichts werden eine Problemanalyse, die zu erwartende Wirkung der Maßnahme und die jährlich
zu erwartenden zusätzlichen Kosten dargestellt.
Abschlussbericht der AG "Durchlässigkeit im tertiären Sektor"
Der vorgelegte Bericht zur "Durchlässigkeit im tertiären Sektor" enthält Empfehlungen
für Standardisierungen der Durchlässigkeit an Universitäten und Fachhochschulen und wurde von der
Hochschulkonferenz am 11. September einstimmig zur Umsetzung empfohlen. Viele der empfohlenen Maßnahmen liegen
im Autonomiebereich der Hochschulen selbst, daher wird die Hochschulkonferenz die Umsetzung durch ihre Gremien
aktiv unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird sich auch weiterhin mit dem Thema befassen und die Umsetzung begleiten
(im Sinne eines Monitorings). Der Fokus des Berichts liegt auf der Durchlässigkeit zwischen den Sektoren.
"Man kann die einhellige Schlussfolgerung als Erfolg dieser Arbeitsgruppe werten, dass die Förderung
der Durchlässigkeit unter dem Aspekt der Qualitätssicherung für den Ausbildungsweg der Studierenden
und den Wert ihrer Abschlüsse sowie für die Qualitätssicherung der beteiligten Institutionen zu
sehen ist. Wichtig ist jedenfalls die möglichst frühe Information über Anschlussmöglichkeiten
der Ausbildung oder im Studium - individualisierte Bildungs- und Ausbildungswege werden tendenziell zunehmen. Ebenso
wichtig ist, dass mitgebachte Kompetenzen und Zulassungserfordernisse nach begründeten Kriterien verglichen
und transparent dargestellt werden. Es muss sowohl möglich sein, relevante Lehrveranstaltungen und damit einen
bestimmten Wissensstand für den Übertritt einzufordern, als auch dieses Wissen mit möglichst geringem
bürokratischen Aufwand nachzuholen", so Ulrike Plettenbacher, Generalsekretärin des Österreichischen
Wissenschaftsrates.
Folgenden Standards soll Rechnung getragen werden:
- Informationen über die Bedingungen der Zulassung, die vollständig und
einfach zugänglich sein sollen
- Transparent gestalteter Verfahrensablauf
- Darstellung der Prüfkriterien, die sicherstellen sollen, dass "in qualitativer
wie quantitativer Hinsicht die fachlichen Grundlagen für das beantragte Masterstudium vermittelt werden"
- ergänzende Empfehlungen wie z. B. die Standardisierung im Falle einer Häufung
von Einzelfällen oder der Ausbau von "Brückenprogrammen" zur Unterstützung des Wechsels
- Weiterentwicklung der aktuellen Handhabung der Zulassung zu Doktoratsstudien
- beständige Kooperation zwischen den "abgebenden" und "aufnehmenden"
Institutionen
Zwischenbericht der AG "Stärkung der Qualität der hochschulischen Lehre"
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde in der Hochschulkonferenz vom 13. Februar 2013 beschlossen. Neben der Definition
von vier Qualitätsdimensionen, die im Zusammenhang mit guter Lehre zu beachten sind, wurden auf Basis des
Status quo und ausgewählten "good practice" Beispielen konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet.
Da zu einigen Themenbereichen eine Vertiefung seitens der AG-Mitglieder gewünscht wird, hat die Hochschulkonferenz
in ihrer gestrigen Sitzung das Mandat der AG entsprechend verlängert. Der Endbericht soll kommendes Jahr folgen.
Die Arbeitsgruppe erarbeitet vor allem zur Curriculagestaltung, zur Organisation des Studienbetriebs sowie zur
Lehrtätigkeit konkrete Anregungen, die noch von einer "good practice" Sammlung - zur Anregung der
Nachahmung - komplettiert werden sollen. Konkret werden u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wertschätzung
von Lehrenden, wie die Steigerung der Relevanz der Lehrtätigkeit in Personalauswahlverfahren und mehr Möglichkeiten
zur individuellen Vertiefung im Rahmen von Wahlfächern oder eine frühzeitige Einbindung Studierender
in wissenschaftliches Arbeiten vorgeschlagen.
"Nach der Definition dessen, was Qualität der Lehre eigentlich ist, hat die Arbeitsgruppe Problemfelder
definiert und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der hochschulischen Lehre erarbeitet", so
Julia Freidl vom Vorsitzteam der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH): "Die konstruktive
Zusammenarbeit ist in vielen Bereichen gelungen und es wurden zahlreiche sinnvolle Maßnahmen erarbeitet."
Ein großes Anliegen ist der ÖH die Möglichkeit für Studierende, ihr Studium auch inhaltlich
flexibel zu gestalten. "Zwei Maßnahmen sind hier ein verstärktes Angebot freier Wahlfächer
und die Orientierung der Anwesenheitspflicht an den tatsächlich zu vermittelnden Kompetenzen unter Berücksichtigung
der Situation einzelner Studierender", erklärt Freidl.
Zwischenbericht der AG "Profilbildung über Studieninhalte, insbesondere durch Disziplinen und Fächerabgleich
sowie Berücksichtigung von Forschungsstärken bzw. -schwerpunkten"
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde in der Hochschulkonferenz vom 13. Februar 2013 beschlossen. Da das Thema
sehr umfassend ist, wurde von Beginn an ein Prozessverlauf in Etappen vorgesehen. Im Zuge der Befassungen wurden
entsprechende Dokumente und rechtliche Materialien zur Profilbildung recherchiert bzw. vom Wissenschaftsrat neue
Expertisen erstellt, die möglichen Funktionen von Profibildung als Instrument der Hochschulentwicklung erörtert
und die spezifischen Eckpunkte der Profilbildung im FH-Bereich dargestellt. Es wurde festgestellt, dass die in
den "großen Fächern" im österreichischen Hochschulraum an mehreren Standorten bestehenden
gleichartigen Studienangebote, - insbesondere im Bachelor- bzw. Diplombereich - aufgrund des Bildungsauftrags und
der entsprechenden Nachfrage jedenfalls gerechtfertigt sind. Quantitativ (nach belegten Studien) betrachtet, findet
das gegebene Studienangebot an den öffentlichen Universitäten weitestgehend eine hinreichende Nachfrage;
somit stimmt das empirische Angebot mit dem Bildungsauftrag überein. BMWF und Wissenschaftsrat sind derzeit
dabei, Vorschläge für den nächsten koordinativen Schritt auszuarbeiten.
"Je stärker die gesamtösterreichische Koordinierung des Hochschulraums ins Zentrum rückt, desto
wichtiger werden die drei Themen Diversifizierung der Hochschultypen, institutionelle Kooperation untereinander
sowie die Profilbildung an den einzelnen Hochschulen. Idealerweise kommen wir damit zu mehr konkreter Zusammenarbeit
einerseits und klareren Profil- und Schwerpunktsetzungen andererseits", so Arbeitsgruppen-Leiter Elmar Pichl,
Sektionsleiter der Sektion I im Wissenschafts- und Forschungsministerium.
Zur Österreichischen Hochschulkonferenz
Die auch von der Expertengruppe zum Hochschulplan empfohlene Österreichische Hochschulkonferenz wurde im Mai
2012 als beratendes Gremium eingerichtet. Ziel ist es, den österreichischen Hochschulraum gesamtheitlich weiterzuentwickeln
und in der Hochschulkonferenz die dafür notwendigen gemeinsamen Ziele und Leitlinien sowie eine österreichweite
Koordinierung zu verfolgen. Mitglieder der Kerngruppe sind Minister Töchterle, uniko-Präsident Rektor
Dr. Heinrich Schmidinger, uniko-Vizepräsident Rektor Dr. Gerald Bast, FHK-Präsident Geschäftsführer
Dr. Helmut Holzinger, FHK-Vizepräsident Rektor Dr. Fritz Schmöllebeck, Senatsvorsitzenden-Sprecher Dr.
Helmut Fuchs, Dr. Margret Wintermantel (Wissenschaftsrat), ÖH-Vorsitzender Florian Kraushofer und Mag. Elmar
Pichl, Leiter der Hochschul-Sektion im Wissenschafts- und Forschungsministerium.
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