Pläne für EU-weite Mobilfunkdienste ohne Roamingaufschläge – Einfachere Regeln,
damit Unternehmen leichter investieren und ihre Geschäftstätigkeit über Grenzen hinweg ausweiten
können;
Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am11.09. den im Vergleich zu den Reformen des Telekommunikationsmarkts
der letzten 26 Jahre ehrgeizigsten Plan vorgelegt. Den Startschuss für das Gesetzespaket „Vernetzter Kontinent“
gab Kommissionspräsident José Manuel Barroso in seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union. Sobald
es verabschiedet ist, sinken die Verbraucherpreise und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, außerdem
erhalten sowohl die Nutzer als auch die Diensteanbieter neue Rechte, so dass Europa wieder eine weltweite Führungsrolle
in der digitalen Wirtschaft erlangen kann.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, erklärte hierzu: „Weitere
deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einem europäischen Telekommunikationsbinnenmarkt sind dringend notwendig
– für die strategischen Interessen Europas, den wirtschaftlichen Aufschwung, für den Telekommunikationssektor
selbst und für die Bürgerinnen und Bürger, die über eingeschränkte und unfaire Internetzugänge
wie Internet und Mobilfunkdienste frustriert sind.“
Das für das Gesetzespaket und die Digitale Agenda zuständige Kommissionsmitglied, Vizepräsidentin
Neelie Kroes, ergänzte: „Das heute vorgeschlagene Gesetzespaket birgt großartige Neuigkeiten für
die Zukunft des Mobilfunks und des Internets in Europa. Die Europäische Kommission sagt nein zu Roamingaufschlägen,
ja zur Netzneutralität, ja zu Investitionen und ja zu neuen Arbeitsplätzen. Bei den Vorschriften für
den Telekommunikationssektor geht es nicht mehr nur um diesen einen Sektor, sondern um die Untermauerung einer
tragfähigen Entwicklung aller Branchen.“ Der Telekommunikationssektor macht zwar nur 9 % digitalen Wirtschaft
Europas aus, aber die weltweite Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftszweige und ihre Möglichkeiten,
Dienstleistungen zu erbringen, hängen immer mehr von ihrer Netzanbindung ab.
Während mehrere Reformwellen in der EU dazu beigetragen haben, die Art und Weise zu verändern, wie Telekommunikationsdienste
in der Europäischen Union bereitgestellt werden, orientiert sich der Sektor immer noch mehr oder weniger an
28 nationalen Märkten. Kein einziges Telekommunikationsunternehmen ist in der gesamten EU vertreten und sowohl
die Betreiber als auch die Verbraucher stehen unterschiedlichen Preisen und Vorschriften gegenüber.
Diese Probleme sollen mit dem heute vorgelegten Gesetzespaket bewältigt werden. Hier die wichtigsten Elemente:
Vereinfachte EU-Regeln für Telekommunikationsbetreiber
Eine einzige Genehmigung (statt 28) für die Tätigkeit in allen 28 Mitgliedstaaten, ein anspruchsvoller
Schwellenwert für die Regulierung von Telekommunikations-Teilmärkten (der zu einer Verringerung der Zahl
der regulierten Märkte führen sollte) und eine weitere Harmonisierung der Art und Weise, wie Betreiber
Zugänge zu Netzen anderer Unternehmen mieten können, um einen konkurrierenden Dienst anzubieten.
Verdrängung von Roamingaufschlägen vom Markt
Roamingaufschläge für auf Reisen innerhalb der EU angenommene Anrufe werden ab dem 1. Juli 2014 verboten.
Unternehmen hätten die Wahl, entweder unionsweit geltende Telefontarife anzubieten („Roaming zu Inlandspreisen“),
deren Preise durch den inländischen Wettbewerb bestimmt werden, oder ihren Kunden zu erlauben, den Vertrag
zu entkoppeln, d.h. sich für einen anderen Roaminganbieter zu entscheiden, der günstigere Tarife anbietet
(ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen). Dieses Konzept stützt sich auf die Roamingverordnung von
2012, die den Betreibern ab Juli 2014 Kürzungen ihrer Vorleistungspreise für Daten von 67 % auferlegt.
Keine Auslandsaufschläge mehr für Anrufe innerhalb Europas
Heutzutage neigen Unternehmen dazu, sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkanrufe vom Heimatland des Verbrauchers in
ein anderes EU-Land mit einem Aufschlag zu belegen. Nach dem heutigen Vorschlag hätten die Unternehmen keine
Möglichkeit mehr, für einen Festnetzanruf innerhalb der EU mehr zu verlangen als für ein Inlandsferngespräch.
Mobilfunkanrufe innerhalb der EU dürften nicht mehr als 0,19 EUR pro Minute (zzgl. MwSt) kosten. Mit der Festsetzung
der Preise können Unternehmen ihre objektiv gerechtfertigten Kosten decken, aber keine willkürlichen
Gewinne mehr aus Anrufen innerhalb der EU erzielen.
Gesetzlicher Schutz für das offene Internet (Netzneutralität)
Das Blockieren und Drosseln von Internetinhalten soll verboten werden, so dass Nutzer Zugang zu einem uneingeschränkten
und offenen Internet haben, unabhängig von ihren vertraglich vereinbarten Kosten oder Geschwindigkeiten. Unternehmen
können weiterhin „Spezialdienste” mit zugesicherter Dienstqualität (z. B. IPTV, Video-on-Demand, Anwendungen
wie die hochauflösende Bildgebung in der Medizin, virtuelle Operationssäle und betriebskritische und
datenintensive Cloud-Anwendungen) anbieten, solange dadurch die den anderen Kunden zugesagten Internetgeschwindigkeiten
nicht eingeschränkt werden. Verbraucher hätten das Recht zu überprüfen, ob sie auch die Internetgeschwindigkeiten
erhalten, für die sie zahlen, und ihren Vertrag zu beenden, wenn solche Zusagen nicht eingehalten werden.
Neue europaweit harmonisierte Verbraucherrechte
Neu sind Rechte wie das Recht auf klar formulierte Verträge mit besser vergleichbaren Angaben, erweiterte
Rechte in Bezug auf den Anbieter- oder Vertragswechsel, Anspruch auf einen 12-Monats-Vertrag, sofern keine längere
Vertragslaufzeit gewünscht wird, ein Kündigungsrecht, falls die zugesagten Internetgeschwindigkeiten
nicht eingehalten werden, sowie das Recht auf Weiterleitung der E-Mails an eine neue E-Mail-Adresse nach einem
Anbieterwechsel.
Koordinierte Zuweisung von Frequenzen
Damit wird sichergestellt, dass die Europäer verstärkt Zugang zu Mobilfunknetzen der vierten Generation
und Wi-Fi erhalten. Mobilfunkbetreiber könnten dank besserer Bedingungen für die Frequenzzuweisung –
wie Koordinierung der Zeitpläne und Fristen – effizientere und grenzübergreifende Investitionspläne
aufstellen. Die Mitgliedstaaten tragen nach wie vor die Verantwortung und erzielen weiterhin Einnahmen aus den
entsprechenden Gebühren der Mobilfunkbetreiber, die allerdings innerhalb besser abgestimmter Rahmenbedingungen
tätig sind. Ferner eröffnen diese Rahmenbedingungen neue Wachstumschancen auf dem Markt für hochmoderne
Telekommunikationsausrüstungen und –geräte.
Größere Sicherheit für Investoren
Die Empfehlung über Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden ist das zweite Element
dieses Gesetzespakets, das die vorgeschlagene Verordnung ergänzt und mit dieser ineinandergreift. Ziel ist
es, die Rechtssicherheit für Investoren zu verbessern, ihnen Anreize für verstärkte Investitionen
zu geben und Unterschiede in der Regulierung zu verringern. Dies beinhaltet erstens eine weitere Harmonisierung
und Stabilisierung der Kosten, die etablierte Betreiber für den Zugang zu ihren herkömmlichen Kupferleitungsnetzen
verlangen dürfen, und zweitens die Gewährleistung eines wirklich gleichwertigen Netzzugangs für
alle Zugangsinteressenten. Wird der Wettbewerb auf diese Weise gesichert und die Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgebots
gewährleistet, so unterliegen die Preise für den Vorleistungszugang zu Breitbandnetzen der nächsten
Generation dem Markt und nicht mehr der Regulierung, womit sich der Verwaltungsaufwand für Betreiber verringert.
|