Höhere Schwellenwerte bei Vergaben werden verlängert - Unterstützung für
Klein- und Mittelbetriebe - Schnellere Vergaben, geringere Verwaltungskosten
Wien (bmwfj) - Die jetzt im Bundesgesetzblatt kundgemachte Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung
bis zum 31. Dezember 2014 ist eine wichtige Maßnahme für die regionale Wirtschaft sowie Länder
und Gemeinden. "Damit können wir unsere Unternehmen auch in Zukunft mit unbürokratischen öffentlichen
Auftragsvergaben unterstützen. Aufgrund der weiterhin schwierigen Konjunkturlage brauchen wir hier Kontinuität",
sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Gleichzeitig reduzieren wir vor allem für Länder
und Gemeinden den Verwaltungsaufwand, so sparen sich alle Beteiligten Zeit und Geld."
In der Vergabepraxis profitieren insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. "Sie werden
für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich vorher an einem komplexen Vergabeverfahren
beteiligen zu müssen. Eine regionale Beschaffung bietet kurze Transportwege und raschen Service", so
Mitterlehner. Durch die Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und
Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung
würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Der Schwellenwert für das so genannte "nicht
offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen liegt aufgrund der Schwellenwerte-Verordnung bei
einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Durchschnitt zu einer Verkürzung der Dauer der
Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen sind die Verfahren sogar um bis zu fünf
Monate kürzer. Dazu sinken die Verfahrenskosten um rund 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr
als 90 Prozent. "Durch schnellere Verfahren kommen die Unternehmer auch schneller zu ihrem Geld, mit dem sie
Wachstum und Beschäftigung in Österreich sichern", betont Mitterlehner.
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