UNO-Menschenrechtsrat soll sich mit Datenüberwachung befassen
Genf/Wien (bmeia) - „Die exzessive Datenüberwachung im Internet und das systematische Sammeln von Kommunikationsdaten
ohne konkreten Verdacht verstoßen gegen das Menschenrecht auf den Schutz der Privatsphäre“, erklärte
Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger am 10.09. anlässlich des Beginns der 24. Sitzung
des UNO-Menschenrechtsrats in Genf.
Österreich habe den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter daher besonders in seinem Statement
in der Generaldebatte angesprochen: „Solche Praktiken stehen nicht nur im Widerspruch zu Datenschutzgesetzen, sondern
unterminieren auch Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, so Spindelegger weiter.
„Gemeinsam mit unseren Nachbarn Deutschland, Liechtenstein, der Schweiz und Ungarn sowie weiteren Staaten werden
wir in den nächsten Tagen eine gemeinsame Erklärung im Menschenrechtsrat mit dem Ziel abgeben, das Recht
auf Privatsphäre angesichts der neuen technischen Möglichkeiten zu verwirklichen. Wir müssen Antworten
darauf finden, wie legitime Sicherheitsinteressen und der Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter wieder
miteinander in Einklang stehen können“, so der Vizekanzler abschließend.
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