Darabos
zu "ÖVP-Wirtschaftsprogramm 2025": "Frontalangriff auf Arbeitnehmer" - "Vergrasserung
der ÖVP"
ÖVP-Pläne aus dem Schwarz-Blau-Kopierer
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos hat am 10.10. in einer Pressekonferenz die
wirtschaftspolitischen Pläne der ÖVP massiv kritisiert. Konkret bezieht sich Darabos auf das Programm
"Unternehmen Österreich 2025". VP-Obmann Spindelegger habe dazu mehrfach betont, dass er die Maßnahmen
dieses Papiers umsetzen wolle - zuletzt in der TV-Diskussion mit BZÖ-Chef Bucher. Für Darabos sind die
Forderungen darin "ein Frontalangriff auf die Arbeitnehmer". Vorschläge wie umfassende Privatisierungen,
weniger Kündigungsschutz oder Löhne unter dem KV seien Zeichen "für eine Vergrasserung der
ÖVP", die Forderungen seien eins zu eins aus den Programmen von Schwarz-Blau abgeschrieben, so Darabos.
Schon die bisherigen Forderungen von VP-Obmann Spindelegger unter dem Stichwort "Entfesselung" wären
drastische Einschnitte in die Arbeitnehmerrechte, erinnerte Darabos an die Forderung nach einem 12-Stunden-Tag
oder die Aushebelung von KV-Verträgen. Weniger bekannt seien die Forderungen aus dem Programm "Unternehmen
Österreich 2025" - mehrmals habe der ÖVP-Obmann betont, dass er sich zu diesem Programm bekennt
und diese Maßnahmen umsetzen möchte, erinnerte Darabos.
So fordert das Papier u.a. umfangreiche Privatisierungen und nennt mit Post, ÖBB, ÖMV auch konkret die
Unternehmen, die privatisiert werden sollen. Eine solche "Zerschlagung der öffentlichen Unternehmen"
und "Fortsetzung des Schüssel-Grasser-Kurses" werde es mit der SPÖ nicht geben, betonte der
SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Ebenfalls Teil des Forderungskatalogs sei eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit
auf 42 Stunden - "das bedeutet mehr Arbeit für weniger Geld, also Lohnkürzungen", machte Darabos
klar. Auch die Forderung nach Löhnen unter dem Kollektivvertrag und einem aufgeweichten Kündigungsschutz
für Arbeitnehmer ab 50 stößt beim SPÖ-Bundesgeschäftsführer auf massive Kritik.
Darabos ortet eine "Vergrasserung der ÖVP"; die Forderungen aus "Unternehmen Österreich
2025" seien eine Kopie der Papiere von Schüssel-Grasser - "und Spindelegger würde diese Pläne
umsetzen, wenn er sich den Kanzlertraum erfüllen könnte". Um das zu verhindern, müsse man bei
der Wahl die SPÖ stärken. In Anspielung auf Spindeleggers Aussage, er trete zurück, wenn er Dritter
werde, sagte Darabos abschließend: "Spindelegger ist ein Schüssel ohne Mascherl, aber mit derselben
Masche."
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Rauch: Arbeit und SPÖ – das wird nichts mehr!
Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, nicht Plakate – Darabos startet billiges Ablenkungsmanöver
vom SPÖ-Plakatskandal - Faymann- Steuern vernichten Arbeitsplätze und Chancen - Rot-Grün steht für
Belastungspolitik
Wien (övp-pd) - "Arbeit und SPÖ – das passt genauso gut zusammen wie der Versuch, einen Pudding
an die Wand zu nageln. Das Ergebnis bleibt das gleiche: das wird nichts. Wir wissen alle: Die Wirtschaftskompetenz
der SPÖ erstreckt sich auf Konsum-Pleite, BAWAG-Skandal und Co.", stellt ÖVP-Generalsekretär
Hannes Rauch in Richtung der Darbos'schen Märchen klar. "Unsere Ansage für das Österreich der
Zukunft ist klar: Arbeit schaffen und Arbeitsplätze sichern, statt uns – wie es die Genossen tun - im Stillstand
zu suhlen", so Rauch. Und übrigens: "Die SPÖ sollte Nachhilfe bei Hannes Androsch nehmen, der
gut weiß, dass es mehr braucht, als Arbeitsplätze zu plakatieren. Denn nur ein Wort zu schreiben reicht
nicht", so Rauch: "Vor allem, nachdem die SPÖ offenbar schon beim Plakatieren so ihre Probleme hat",
so Rauch, der in den Darabos-Aussagen lediglich ein "billiges Ablenkungsmanöver vom SPÖ-Plakatskandal"
wittert.
"Die Stillstands Partei Österreichs, kurz SPÖ, liest weiter nur von den mottenzerfressenen Schmierzetteln
aus der Retro-Kiste ab und schürt klassenkämpferische Neiddebatten", so Rauch, der vor einer rot-grünen
Koalition warnt. "Rot-Grün ist ein Duo Infernale. Das beweist die Belastungs-Politik in der Bundeshauptstadt
Wien: Gebührenabzocke, Zwangstagschule und eine komplett verfehlte Infrastruktur- und Verkehrspolitik. Ist
Rot-Grün am Ruder, werden Kinder verstaatlicht, Autos verboten und die Menschen ausgesackelt." Die ÖVP
hingegen setzt Maßnahmen, die allen zu Gute kommen, wie Lohnnebenkostensenkung und fairen Wettbewerb. "Wir
sind gegen standortschädigende Maßnahmen wie Eigentumssteuern, Arbeitszeitverkürzung oder sechste
Urlaubswoche. Denn die ÖVP steht für wertebasierte, erfolgreiche und leistungsorientierte Wirtschaftspolitik.
Während die SPÖ sich darauf beschränkt, Arbeit zu plakatieren und mit Unwahrheiten hausieren zugehen,
sorgt die ÖVP für die richtigen Rahmenbedingungen", unterstreicht der ÖVP- Manager abschließend.
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Grüne: Verdacht auf gesetzwidrige Wahlkampffinanzierung bei der SPÖ
Grüne bringen Sachverhaltsdarstellung beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat
ein
Wien (grüne) - Die SPÖ hat offenbar österreichweit Wahl-Plakate (Dreieck-Ständer, Großplakate,
City-Lights) mit Fotos von Bundeskanzler Werner Faymann affichiert (Slogans "Mit sicherer Hand für Österreich
- SPÖ" oder "Gegen Schwarz-Blau - SPÖ") in deren Impressum der SPÖ-Parlamentsklub
als Medieninhaber und Verleger aufscheint.
Nachdem Bundeskanzler Faymann in der ORF-Diskussion am 09.09. mit diesem Sachverhalt konfrontiert und seitens der
Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig die Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Wahlplakaten durch
einen Parlamentsklub angezweifelt wurde, verteidigte die SPÖ ihre Vorgangsweise und bestätigte damit
die Finanzierung der Wahlplakate durch den SPÖ-Parlamentsklub:
"SPÖ-Klubobmann Josef Cap versteht den von den Grünen erhobenen Vorwurf nicht, wonach die Finanzierung
von Wahlplakaten durch den Klub illegal sein solle. "Werner Faymann ist Spitzenkandidat auf der Bundesliste
für die Nationalratswahl", begründete er Montagabend im Gespräch mit der APA das Vorgehen.
"Damit ist das eine Angelegenheit des Klubs." (APA0533, 9.9.2013).
Via Twitter veröffentlichte die SPÖ außerdem folgende Stellungnahme: "Klub darf keine Geldgeschenke
an Partei machen, aber natürlich Werbung für den Klub; Faymann=Spitzenkandidat des Klubs. Völlig
korrekt."
Die SPÖ bestätig damit einen Bruch des Parteiengesetzes. Denn das Finanzieren von Wahlplakaten durch
den SPÖ-Parlamentsklub ist jedenfalls eine Sachleistung zugunsten der SPÖ-Bundespartei und somit eine
Spende im Sinnes des Parteiengesetzes.
Politischen Parteien ist es gem. § 6 Abs.6 ParteienG aber untersagt, von parlamentarischen Klubs Spenden anzunehmen.
Die Grünen bringen daher heute eine Sachverhaltsdarstellung in der Causa beim "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat
ein, mit dem Ersuchen, den Sachverhalt im Hinblick auf die entsprechenden Bestimmungen des Parteiengesetzes zu
prüfen.
Das gesetzwidrige Vorgehen kann der SPÖ teuer zu stehen kommen. Denn hat eine politische Partei Spenden unter
Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens
bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen.
Zusätzlich ist die unzulässige Spende (bzw. deren Wert) an den Rechnungshof weiter zu leiten. Da es sich
um eine österreichweite Großflächenkampagne der SPÖ handelt, kann das für die SPÖ
Zahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Außerdem stellt das Entgegennehmen und nicht Weiterleiten einer
unzulässigen Spende eine individuell zu verfolgende Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe
bis zu 20.000 Euro zu bestrafen ist.
Sachverhaltsdarstellung im Wortlaut
Die Grünen - die Grüne Alternative Rooseveltplatz 4-5/Top 5 1090 Wien
An den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat Ballhausplatz 2 1014 Wien Wien, 10.9.2013
SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Im Zuge des laufenden Nationalratswahlkampfes wurden seitens der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ)
offenbar österreichweit Wahl-Plakate (Dreieck-Ständer, Großplakate, City-Lights) mit Fotos von
Bundeskanzler Werner Faymann affichiert, beispielsweise mit Slogans wie "Mit sicherer Hand für Österreich",
"Mit sicherer Hand für die Pensionen", "Mit sicherer Hand für Arbeitsplätze",
"Gegen Lohnkürzungen" oder "Gegen Schwarz-blau", jeweils mit dem Logo der SPÖ-Bundespartei.
(Anlagen) Auf diesen Wahlplakaten scheint folgendes Impressum auf: "Medieninhaber und Verleger: SPÖ-Parlamentsklub,
Parlament, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien [...]".
Nachdem Bundeskanzler Faymann in der ORF-Diskussion am 9.9.2013 mit diesem Sachverhalt konfrontiert und seitens
der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig die Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Wahlplakaten
durch einen Parlamentsklub angezweifelt wurde, verteidigte die SPÖ ihre Vorgangsweise und bestätigte
damit die Finanzierung der Wahlplakate durch den SPÖ-Parlamentsklub:
"SPÖ-Klubobmann Josef Cap versteht den von den Grünen erhobenen Vorwurf nicht, wonach die Finanzierung
von Wahlplakaten durch den Klub illegal sein solle. "Werner Faymann ist Spitzenkandidat auf der Bundesliste
für die Nationalratswahl", begründete er Montagabend im Gespräch mit der APA das Vorgehen.
"Damit ist das eine Angelegenheit des Klubs." (APA0533, 9.9.2013).
Via Twitter veröffentlichte die SPÖ außerdem folgende Stellungnahme: "Klub darf keine Geldgeschenke
an Partei machen, aber natürlich Werbung für den Klub; Faymann=Spitzenkandidat des Klubs. Völlig
korrekt."
Die Argumentation, wonach Finanzierung von Wahlplakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub korrekt wäre, weil
Werner Faymann der "Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl" oder "Spitzenkandidat
des Klubs" sei, ist völlig haltlos. Es gibt keine "Spitzenkandidaten von Klubs", sondern nur
von Wahlparteien bzw. wahlwerbenden Listen, die in der Regel - wie im vorliegenden Fall - von einer politischen
Partei unterstützt werden. Das Finanzieren von Wahlplakaten stellt aber jedenfalls eine Sachleistung zugunsten
der SPÖ-Bundespartei dar.
Gemäß § 2 Z.5 ParteienG ist unter einer "Spende" jede Zahlung, Sachleistung oder lebende
Subvention zu verstehen, die natürliche oder juristische Personen u.a. einer politischen Partei ohne entsprechende
Gegenleistung gewähren. Demnach stellt sowohl das Fungieren als Medieninhaber als auch die Übernahme
von Druck- oder Affichierungskosten von Wahlplakaten eine Sachleistung und somit eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes
dar. Politischen Parteien ist es gem. § 6 Abs.6 ParteienG aber untersagt, von parlamentarischen Klubs im Sinne
des Klubfinanzierungsgesetzes Spenden anzunehmen.
Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine
Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der
Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. (§10 Abs. 7 PartG) Zusätzlich ist die unzulässige
Spende (bzw. deren Wert) an den Rechnungshof weiter zu leiten. (§ 6 Abs.7 PartG). Außerdem stellt das
Entgegennehmen und nicht Weiterleiten einer unzulässigen Spende eine individuell zu verfolgende Verwaltungsübertretung
dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro zu bestrafen ist.
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat wird daher ersucht, vorstehenden Sachverhalt im Hinblick auf die
entsprechenden Bestimmungen des Parteiengesetzes zu prüfen.
Die Grünen - die Grüne Alternative
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