Wahlkampf

 

erstellt am
10. 09. 13
14.00 MEZ

 Darabos zu "ÖVP-Wirtschaftsprogramm 2025": "Frontalangriff auf Arbeitnehmer" - "Vergrasserung der ÖVP"
ÖVP-Pläne aus dem Schwarz-Blau-Kopierer
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos hat am 10.10. in einer Pressekonferenz die wirtschaftspolitischen Pläne der ÖVP massiv kritisiert. Konkret bezieht sich Darabos auf das Programm "Unternehmen Österreich 2025". VP-Obmann Spindelegger habe dazu mehrfach betont, dass er die Maßnahmen dieses Papiers umsetzen wolle - zuletzt in der TV-Diskussion mit BZÖ-Chef Bucher. Für Darabos sind die Forderungen darin "ein Frontalangriff auf die Arbeitnehmer". Vorschläge wie umfassende Privatisierungen, weniger Kündigungsschutz oder Löhne unter dem KV seien Zeichen "für eine Vergrasserung der ÖVP", die Forderungen seien eins zu eins aus den Programmen von Schwarz-Blau abgeschrieben, so Darabos.

Schon die bisherigen Forderungen von VP-Obmann Spindelegger unter dem Stichwort "Entfesselung" wären drastische Einschnitte in die Arbeitnehmerrechte, erinnerte Darabos an die Forderung nach einem 12-Stunden-Tag oder die Aushebelung von KV-Verträgen. Weniger bekannt seien die Forderungen aus dem Programm "Unternehmen Österreich 2025" - mehrmals habe der ÖVP-Obmann betont, dass er sich zu diesem Programm bekennt und diese Maßnahmen umsetzen möchte, erinnerte Darabos.

So fordert das Papier u.a. umfangreiche Privatisierungen und nennt mit Post, ÖBB, ÖMV auch konkret die Unternehmen, die privatisiert werden sollen. Eine solche "Zerschlagung der öffentlichen Unternehmen" und "Fortsetzung des Schüssel-Grasser-Kurses" werde es mit der SPÖ nicht geben, betonte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Ebenfalls Teil des Forderungskatalogs sei eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden - "das bedeutet mehr Arbeit für weniger Geld, also Lohnkürzungen", machte Darabos klar. Auch die Forderung nach Löhnen unter dem Kollektivvertrag und einem aufgeweichten Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ab 50 stößt beim SPÖ-Bundesgeschäftsführer auf massive Kritik.

Darabos ortet eine "Vergrasserung der ÖVP"; die Forderungen aus "Unternehmen Österreich 2025" seien eine Kopie der Papiere von Schüssel-Grasser - "und Spindelegger würde diese Pläne umsetzen, wenn er sich den Kanzlertraum erfüllen könnte". Um das zu verhindern, müsse man bei der Wahl die SPÖ stärken. In Anspielung auf Spindeleggers Aussage, er trete zurück, wenn er Dritter werde, sagte Darabos abschließend: "Spindelegger ist ein Schüssel ohne Mascherl, aber mit derselben Masche."


 

 Rauch: Arbeit und SPÖ – das wird nichts mehr!
Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, nicht Plakate – Darabos startet billiges Ablenkungsmanöver vom SPÖ-Plakatskandal - Faymann- Steuern vernichten Arbeitsplätze und Chancen - Rot-Grün steht für Belastungspolitik
Wien (övp-pd) - "Arbeit und SPÖ – das passt genauso gut zusammen wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Das Ergebnis bleibt das gleiche: das wird nichts. Wir wissen alle: Die Wirtschaftskompetenz der SPÖ erstreckt sich auf Konsum-Pleite, BAWAG-Skandal und Co.", stellt ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch in Richtung der Darbos'schen Märchen klar. "Unsere Ansage für das Österreich der Zukunft ist klar: Arbeit schaffen und Arbeitsplätze sichern, statt uns – wie es die Genossen tun - im Stillstand zu suhlen", so Rauch. Und übrigens: "Die SPÖ sollte Nachhilfe bei Hannes Androsch nehmen, der gut weiß, dass es mehr braucht, als Arbeitsplätze zu plakatieren. Denn nur ein Wort zu schreiben reicht nicht", so Rauch: "Vor allem, nachdem die SPÖ offenbar schon beim Plakatieren so ihre Probleme hat", so Rauch, der in den Darabos-Aussagen lediglich ein "billiges Ablenkungsmanöver vom SPÖ-Plakatskandal" wittert.

"Die Stillstands Partei Österreichs, kurz SPÖ, liest weiter nur von den mottenzerfressenen Schmierzetteln aus der Retro-Kiste ab und schürt klassenkämpferische Neiddebatten", so Rauch, der vor einer rot-grünen Koalition warnt. "Rot-Grün ist ein Duo Infernale. Das beweist die Belastungs-Politik in der Bundeshauptstadt Wien: Gebührenabzocke, Zwangstagschule und eine komplett verfehlte Infrastruktur- und Verkehrspolitik. Ist Rot-Grün am Ruder, werden Kinder verstaatlicht, Autos verboten und die Menschen ausgesackelt." Die ÖVP hingegen setzt Maßnahmen, die allen zu Gute kommen, wie Lohnnebenkostensenkung und fairen Wettbewerb. "Wir sind gegen standortschädigende Maßnahmen wie Eigentumssteuern, Arbeitszeitverkürzung oder sechste Urlaubswoche. Denn die ÖVP steht für wertebasierte, erfolgreiche und leistungsorientierte Wirtschaftspolitik. Während die SPÖ sich darauf beschränkt, Arbeit zu plakatieren und mit Unwahrheiten hausieren zugehen, sorgt die ÖVP für die richtigen Rahmenbedingungen", unterstreicht der ÖVP- Manager abschließend.


 

 Grüne: Verdacht auf gesetzwidrige Wahlkampffinanzierung bei der SPÖ
Grüne bringen Sachverhaltsdarstellung beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat ein
Wien (grüne) - Die SPÖ hat offenbar österreichweit Wahl-Plakate (Dreieck-Ständer, Großplakate, City-Lights) mit Fotos von Bundeskanzler Werner Faymann affichiert (Slogans "Mit sicherer Hand für Österreich - SPÖ" oder "Gegen Schwarz-Blau - SPÖ") in deren Impressum der SPÖ-Parlamentsklub als Medieninhaber und Verleger aufscheint.

Nachdem Bundeskanzler Faymann in der ORF-Diskussion am 09.09. mit diesem Sachverhalt konfrontiert und seitens der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig die Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Wahlplakaten durch einen Parlamentsklub angezweifelt wurde, verteidigte die SPÖ ihre Vorgangsweise und bestätigte damit die Finanzierung der Wahlplakate durch den SPÖ-Parlamentsklub:

"SPÖ-Klubobmann Josef Cap versteht den von den Grünen erhobenen Vorwurf nicht, wonach die Finanzierung von Wahlplakaten durch den Klub illegal sein solle. "Werner Faymann ist Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl", begründete er Montagabend im Gespräch mit der APA das Vorgehen. "Damit ist das eine Angelegenheit des Klubs." (APA0533, 9.9.2013).

Via Twitter veröffentlichte die SPÖ außerdem folgende Stellungnahme: "Klub darf keine Geldgeschenke an Partei machen, aber natürlich Werbung für den Klub; Faymann=Spitzenkandidat des Klubs. Völlig korrekt."

Die SPÖ bestätig damit einen Bruch des Parteiengesetzes. Denn das Finanzieren von Wahlplakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub ist jedenfalls eine Sachleistung zugunsten der SPÖ-Bundespartei und somit eine Spende im Sinnes des Parteiengesetzes.

Politischen Parteien ist es gem. § 6 Abs.6 ParteienG aber untersagt, von parlamentarischen Klubs Spenden anzunehmen.

Die Grünen bringen daher heute eine Sachverhaltsdarstellung in der Causa beim "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat ein, mit dem Ersuchen, den Sachverhalt im Hinblick auf die entsprechenden Bestimmungen des Parteiengesetzes zu prüfen.

Das gesetzwidrige Vorgehen kann der SPÖ teuer zu stehen kommen. Denn hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Zusätzlich ist die unzulässige Spende (bzw. deren Wert) an den Rechnungshof weiter zu leiten. Da es sich um eine österreichweite Großflächenkampagne der SPÖ handelt, kann das für die SPÖ Zahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Außerdem stellt das Entgegennehmen und nicht Weiterleiten einer unzulässigen Spende eine individuell zu verfolgende Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro zu bestrafen ist.

Sachverhaltsdarstellung im Wortlaut
Die Grünen - die Grüne Alternative Rooseveltplatz 4-5/Top 5 1090 Wien

An den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat Ballhausplatz 2 1014 Wien Wien, 10.9.2013

SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Im Zuge des laufenden Nationalratswahlkampfes wurden seitens der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) offenbar österreichweit Wahl-Plakate (Dreieck-Ständer, Großplakate, City-Lights) mit Fotos von Bundeskanzler Werner Faymann affichiert, beispielsweise mit Slogans wie "Mit sicherer Hand für Österreich", "Mit sicherer Hand für die Pensionen", "Mit sicherer Hand für Arbeitsplätze", "Gegen Lohnkürzungen" oder "Gegen Schwarz-blau", jeweils mit dem Logo der SPÖ-Bundespartei. (Anlagen) Auf diesen Wahlplakaten scheint folgendes Impressum auf: "Medieninhaber und Verleger: SPÖ-Parlamentsklub, Parlament, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien [...]".

Nachdem Bundeskanzler Faymann in der ORF-Diskussion am 9.9.2013 mit diesem Sachverhalt konfrontiert und seitens der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig die Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Wahlplakaten durch einen Parlamentsklub angezweifelt wurde, verteidigte die SPÖ ihre Vorgangsweise und bestätigte damit die Finanzierung der Wahlplakate durch den SPÖ-Parlamentsklub:

"SPÖ-Klubobmann Josef Cap versteht den von den Grünen erhobenen Vorwurf nicht, wonach die Finanzierung von Wahlplakaten durch den Klub illegal sein solle. "Werner Faymann ist Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl", begründete er Montagabend im Gespräch mit der APA das Vorgehen. "Damit ist das eine Angelegenheit des Klubs." (APA0533, 9.9.2013).

Via Twitter veröffentlichte die SPÖ außerdem folgende Stellungnahme: "Klub darf keine Geldgeschenke an Partei machen, aber natürlich Werbung für den Klub; Faymann=Spitzenkandidat des Klubs. Völlig korrekt."

Die Argumentation, wonach Finanzierung von Wahlplakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub korrekt wäre, weil Werner Faymann der "Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl" oder "Spitzenkandidat des Klubs" sei, ist völlig haltlos. Es gibt keine "Spitzenkandidaten von Klubs", sondern nur von Wahlparteien bzw. wahlwerbenden Listen, die in der Regel - wie im vorliegenden Fall - von einer politischen Partei unterstützt werden. Das Finanzieren von Wahlplakaten stellt aber jedenfalls eine Sachleistung zugunsten der SPÖ-Bundespartei dar.

Gemäß § 2 Z.5 ParteienG ist unter einer "Spende" jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention zu verstehen, die natürliche oder juristische Personen u.a. einer politischen Partei ohne entsprechende Gegenleistung gewähren. Demnach stellt sowohl das Fungieren als Medieninhaber als auch die Übernahme von Druck- oder Affichierungskosten von Wahlplakaten eine Sachleistung und somit eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes dar. Politischen Parteien ist es gem. § 6 Abs.6 ParteienG aber untersagt, von parlamentarischen Klubs im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes Spenden anzunehmen.

Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. (§10 Abs. 7 PartG) Zusätzlich ist die unzulässige Spende (bzw. deren Wert) an den Rechnungshof weiter zu leiten. (§ 6 Abs.7 PartG). Außerdem stellt das Entgegennehmen und nicht Weiterleiten einer unzulässigen Spende eine individuell zu verfolgende Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro zu bestrafen ist.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat wird daher ersucht, vorstehenden Sachverhalt im Hinblick auf die entsprechenden Bestimmungen des Parteiengesetzes zu prüfen.

Die Grünen - die Grüne Alternative

 

 

 

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