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Demokratiepaket
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erstellt am
19. 09. 13
15.00 MEZ
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Fristsetzungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit
Wien (pk) – Das Demokratiepaket sowie das neue LehrerInnendienstrecht wird aller Voraussicht nach Aufgabe
des neu gewählten Nationalrats sein. Entsprechende Versuche der Opposition, doch noch zu einem Beschluss vor
den Wahlen zu kommen, erhielten in der Sondersitzung vom 18.09. keine ausreichende Unterstützung.
Auslöser für die Diskussion über das so genannte Demokratiepaket, das von den Regierungsparteien
vorgelegt worden war und insbesondere eine Aufwertung der Volksbegehren zum Ziel hat, war ein Fristsetzungsantrag
des BZÖ. Abgeordneter Herbert Scheibner verlangte darin, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über
den erwähnten Antrag eine Frist bis zum 24. September 2013 zu setzen. Ein gleichlautendes Verlangen hat auch
Abgeordnete Daniela Musiol seitens der Grünen, jedoch ohne Debatte, gestellt. Beide Initiativen wurden abgelehnt.
Der dem Verfassungsausschuss vorliegende Entwurf wurde Ende Juni 2013 einem Begutachtungsverfahren unterworfen.
Erfolgreiche Volksbegehren sollen demnach künftig einer Volksbefragung unterzogen werden, wenn das Parlament
den Forderungen nicht von sich aus Rechnung trägt. Voraussetzung dafür ist, dass die Initiative von mehr
als 10 % der Wahlberechtigten – bzw. 15 % im Falle von Verfassungsgesetzen – unterstützt wurde und ein konkretes
Gesetzesanliegen zum Inhalt hat. Unzulässig soll eine Befragung über Forderungen, die gegen geltendes
EU-Recht, Völkerrecht oder gegen Grund- und Freiheitsrechte verstoßen, sein, außerdem müssen
die InitiatorInnen bei einer drohenden erheblichen finanziellen Belastung des Bundes einen finanziellen Bedeckungsvorschlag
unterbreiten. Vorgesehen ist darüber hinaus, die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren generell aufzuwerten.
Sowohl Volksbegehren als auch Bürgerinitiativen sollen dem Vorschlag zufolge elektronisch unterstützt
werden können. Die eingelangten Stellungnahmen zum Demokratiepaket sind jedoch teilweise äußerst
kritisch ausgefallen.
Seitens des BZÖ lag ein weiterer Fristsetzungsantrag vor, der ohne Debatte abgestimmt wurde. Klubobmann Josef
Bucher hatte den Ministerialentwurf der Regierung zu einem neuen LehrerInnendienstrecht (Dienstrechts-Novelle 2013
– Pädagogischer Dienst) als Initiativantrag seiner Fraktion eingebracht. In der Begründung heißt
es, der vorliegende Entwurf soll "getreu dem Motto 'besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach',
die ohnehin nicht in Sicht" sei, beschlossen werden. Auch dieser Vorstoß, das Dienstrecht noch vor dem
Wahlgang zu beschließen, blieb bei der Abstimmung erfolglos.
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Cap: Kein Drüberfahren über kritische Stimmen
Wien (sk) - "Wir haben eine Konsensdemokratie und wir wollen, dass, wenn es grundlegende Änderungen
gibt, es auch große Mehrheiten dafür gibt", stellte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 18.09. im
Nationalrat bei der Debatte zum Demokratiepaket fest. Die beiden Regierungsparteien haben ein ausgeklügeltes
Modell zum Ausbau der direkten Demokratie vorgelegt und es in Begutachtung geschickt. Die Begutachtung habe gezeigt,
dass zahlreiche wichtige Institutionen große Bedenken haben. Ein Drüberfahren über diese wichtigen
Einrichtungen der Republik werde es nicht geben. "Das geht nicht 10 Tage vor der Wahl, so husch-husch wie
Sie sich das vorstellen", stellte Cap in Richtung Opposition klar.*
Die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf seien sehr "durchwachsen" und alle maßgeblichen Institutionen
wie etwa Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof, Präsidentschaftskanzlei, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer
oder ÖGB haben massive Bedenken geäußert. "Wir sind von unserem Modell überzeugt, aber
jetzt müssen sich das alle Fraktionen die Stellungnahmen der Begutachtung genau anschauen. Dann werden wir
in einem weiteren parlamentarischen Prozess in einer Form behandeln müssen, wo alle diese kritischen Stimmen
der Begutachtungen die Möglichkeit haben, sich hier im Haus zu äußern", so Cap.
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Gerstl: Einen Schritt nach dem anderen setzen
Brauchen im Parlament neuen Geist der Zusammenarbeit
Wien (övp-pk) - Das Thema der direkten Demokratie - also mehr Mitbestimmung - wird immer wichtiger,
verwies ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl am 18.09. in der Kurzdebatte im Rahmen der Sondersitzung
des Nationalrats auf Artikel 1 der Bundesverfassung. "Das Recht geht vom Volk aus und es ist daher wichtig,
dass es entsprechend mitbestimmen kann. Die ÖVP will die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger
weiter stärken."
"Wir brauchen hier im Parlament einen neuen Geist, wie es ihn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits gab",
forderte der Verfassungssprecher. In aller Ruhe und ohne große Öffentlichkeit sei eine der wichtigsten
Reformen seit 1925 beschlossen worden, appellierte Gerstl an die Abgeordneten der Opposition, sich in der Außendarstellung
zurückzunehmen, wenn ihnen die direkte Demokratie ein wirkliches Anliegen sei.
Wie sensibel das Thema "Demokratiepaket" sei, habe sich bereits im Rahmen des Begutachtungsverfahrens
gezeigt - während manchen die Reformen zu weit gingen, waren diese anderen wieder zu wenig. "Ich glaube,
dass wir hier einen Schritt nach dem anderen setzen müssen und wir einmal mit einem kleinen Schritt beginnen
müssen."
"Es ist wichtig, den Menschen das Vertrauen zurückzugeben und ein neues Vertrauen zwischen Volk und Volksvertretern
zu schaffen", appellierte Gerstl abschließend an alle Abgeordneten, sich nach der Wahl gemeinsam an
einen Tisch zu setzen, um weitere Reformen der direkten Demokratie endlich umsetzen zu können.
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Scheibner: SPÖ und ÖVP könnten wichtigen Schritt setzen
In einem Zunftskonvent grundlegende Zukunftsfragen Österreichs diskutieren
Wien (bzö) - "SPÖ und ÖVP könnten nun einen wichtigen Schritt setzen, damit wir nächste
Woche gemeinsam dieses Demokratiepaket noch beschließen können", sagte der BZÖ-Verfassungssprecher
Abg. Herbert Scheibner in seinem Debattenbeitrag im Zuge der Kurzen Debatte. "Stimmen Sie daher diesem BZÖ-Fristsetzungsantrag
zu. Wir werden dann Tag und Nacht arbeiten und alles noch versuchen, um einen gemeinsamen Beschluss bei der nächstwöchigen
Sondersitzung zusammenzubringen", so Scheibner weiter.
"Der Antrag betrifft mit dem Demokratiepaket ein wichtiges Projekt von SPÖ und ÖVP, das wir aus
vollster Überzeugung versucht haben, zu unterstützen, besonders dann, wenn es um die Verbesserung der
Instrumente der direkten Demokratie geht. Die großen Ergebnisse hat es aber dann - trotz vieler Diskussionen
und Arbeitsgruppen - nicht gegeben", stellte Scheibner fest und weiter: "Die direkte Demokratie sollte
den Parlamentarismus nicht ersetzen, aber ergänzen und unterstützen." Kritik übte der BZÖ-Verfassungssprecher
auch an den Grünen, die von der gemeinsamen Oppositionslinie abgesprungen sind und schließlich einen
gemeinsamen Entwurf mit SPÖ und ÖVP eingebracht haben. "Diesem Entwurf wurde aber in der Begutachtung
ein vernichtendes Urteil ausgestellt", sagte Scheibner.
"Auch die Verwaltungsreform scheitert letztlich am Widerstand der Länder. Wie auch das Spekulationsverbot
am Veto der Länder gescheitert ist. Es wäre endlich einmal an der Zeit, dass der österreichische
Nationalrat seine Aufgabe als Verfassungsgesetzgeber wahrnimmt, beim Demokratiepaket, bei der Verwaltungsreform
und beim Spekulationsverbot, und sich das nicht von den Ländern verhindern lässt. Letztlich tragen nämlich
wir die Verantwortung gegenüber der österreichischen Bevölkerung. Es wäre daher zu Beginn der
nächsten Legislaturperiode notwendig, diese grundlegenden Zukunftsfragen Österreichs in einem Zunftskonvent
zu diskutieren. Wir müssen uns als Verfassungsgesetzgeber dieser Herausforderung stellen und nicht weiter
Ausreden finden, warum man wieder nichts Neues zusammengebracht hat", erklärte Scheibner.
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Stefan plädiert für Volksinitiative und Veto-Volksabstimmung
Wien (pk) - Der Argumentation der Regierungsparteien konnte Abgeordneter Harald STEFAN (F) jedoch nichts abgewinnen.
Man müsse die BürgerInnen ehrlich an der Entscheidungsfindung beteiligen, forderte er und legte nochmals
die Vorschläge seiner Partei auf den Tisch, die er sogar eine Koalitionsbedingung nannte. Zum einen verlangt
die FPÖ, eine Volksinitiative zu etablieren, zum anderen tritt sie für eine Veto-Volksabstimmung ein.
Damit soll ein Gesetzesbeschluss aufgrund eines ausreichenden Verlangens nochmals einer Volksabstimmung unterzogen
werden können. Die von der Regierung vorgelegten Entwürfe bezeichnete er als "lächerlich"
und stellte die Vermutung in den Raum, die Regierung wolle ohnehin keinen Ausbau der direkten Demokratie. Hinter
dieser Ablehnung stünden Scheinargumente, die von einem eigenartigen Menschenbild zeugten, sagte Stefan abschließend.
Musiol: Direkte Demokratie ist kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit
Den Grünen sei eine Ausweitung der direkten Demokratie schon seit langem ein großes Anliegen, erklärte
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G). Doch sie verwehre sich dagegen, direkte Demokratie als Allheilmittel gegen gesellschaftliche
Politikverdrossenheit zu sehen. Diese werde erst behoben, wenn endlich Missstände etwa im Bildungs- und Sozialbereich
oder in der Umweltpolitik ausgeräumt sind, konstatierte die Grün-Mandatarin. In Bezug auf das Demokratiepaket
hielt Musiol den Regierungsfraktionen "mangelndes Demokratieverständnis" vor. Denn obwohl bereits
am 15. August die Begutachtungsfrist dieses Gesetzesentwurfs geendet hatte, seien weder SPÖ noch ÖVP
willens gewesen, die Umsetzung des Pakets zur direkten Demokratie noch in dieser Legislaturperiode in Angriff zu
nehmen. Ihre Fraktion fordere dennoch mittels eines Fristsetzungsantrags alle Parteien erneut zur Einberufung des
Verfassungsausschusses in dieser Sache auf, so die Grün-Politikerin.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern (bis zum frühen Nachmittag) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion
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Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
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