Vizekanzler zu UNO-Bericht über Chemiewaffeneinsatz in Syrien
Wien (bmeia) - „Am 21. August wurde in Syrien ein menschenverachtendes und schweres Kriegsverbrechen begangen.
Daran besteht seit der gestrigen Veröffentlichung des Berichts der UNO-Inspektoren kein Zweifel mehr“, bezog
Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger am 17.09. zu den jüngsten Entwicklungen betreffend
den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien Stellung. „Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon hat
es bereits klar formuliert: Die internationale Gemeinschaft muss in dieser Situation ihre moralische Verantwortung
wahrnehmen und alles tun, dass chemische Waffen nicht wieder eingesetzt werden.“
„Dieses Kriegsverbrechen kann nicht einfach hingenommen werden. Die Verantwortlichen für den Einsatz von chemischen
Waffen sind zur Verantwortung zu ziehen. Aus meiner Sicht ist deshalb ein Verweis der syrischen Situation an den
Internationalen Strafgerichtshof unausweichlich. Es darf keine Straffreiheit bei Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit geben!“, betonte der Vizekanzler.
Entscheidend sei, Damaskus jetzt zu uneingeschränkter Zusammenarbeit im Geiste des jüngst zwischen den
USA und Russland vereinbarten Rahmenabkommens zu zwingen: „Syrien ist aufgefordert, seiner Ankündigung, der
Chemiewaffenkonvention beizutreten, rasch glaubhafte Taten folgen lassen. Aber auch der UN-Sicherheitsrat muss
seine Verantwortung wahrnehmen und die Genfer Vereinbarung durch eine starke Resolution abstützen. Wir müssen
als Weltgemeinschaft einmütig klarstellen, dass wir entschlossen sind, die Gefahr weiterer Chemiewaffeneinsätze
im syrischen Bürgerkrieg, aber auch anderswo, zu bannen“, so Spindelegger abschließend.
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