Kurze Debatte über Anfragebeantwortung durch Finanzministerin Fekter
Wien (pk) - Im Anschluss an die Diskussion um Korruption in Österreich fand in der Sondersitzung des
Nationalrats vom 17.09. eine Kurze Debatte über die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des BZÖ zum
Thema "Seminar-und Freizeitzentrum der Oesterreichischen Nationalbank durch Finanzministerin Maria Fekter
statt. Das BZÖ kritisiert darin, dass dieses mit Sportanlagen in bestem Zustand ausgestattete Anwesen kaum
genützt wird, jedoch Kosten in der Höhe von 600.000 € verursacht, die nur zur Hälfte durch Mitgliedsbeiträge
abgedeckt werden können. Die andere Hälfte werde durch die Bank selbst zugeschossen.
Die Finanzministerin hielt in ihrer Antwort fest, dass die Fragen nicht in den Vollzugsbereich ihres Ressorts fallen,
woran sich das BZÖ stößt.
Als einer der Unterzeichner der Anfrage an die Finanzministerin eröffnete BZÖ-Abgeordneter Gerald GROSZ
die Debatte mit dem Verweis auf zahlreiche Skandale, die es in den letzten 30 Jahren rund um die Nationalbank gegeben
habe. So seien etwa die Pensionsprivilegien in der OeNB immer noch nicht abgeschafft. Die Seminar- und Freizeitanlage
des "Privilegienstadls OeNB" werde für 600.000 € vor allem auf Steuerzahlerkosten betrieben, erboste
sich der Redner und verlangte erneut von Ministerin Fekter genauere Auskunft darüber. Immerhin halte die Republik
mehr als 70% der Nationalbank-Anteile, daraus ergebe sich in seinen Augen eine Informationspflicht über das
Gebaren der OeNB durch Ministerin Fekter, so Grosz.
Fekter: Keine Weisungsbefugnis gegenüber der OeNB
Finanzministerin Maria FEKTER stellte klar, sie habe bereits in einer Kurzen Debatte im Nationalrat am 26. April
2013 zur Causa Bezug genommen und dabei auf den Gouverneur der Nationalbank als die richtige Anlaufstelle dafür
verwiesen. Da die Oesterreichische Nationalbank den rechtlichen Status einer Aktiengesellschaft hat, könne
ein Regierungsmitglied aus verfassungsrechtlichen Gründen die gegenständliche Anfrage des BZÖ nicht
beantworten, sagte die Bundesministerin. Die Bestimmungen zum Interpellationsrecht seien nämlich auf Angelegenheiten
der Vollziehung beschränkt.
Die Regierung könne vor diesem Hintergrund keine Auskunft über die privatrechtlichen, also nicht hoheitlichen,
Handlungen eines selbstständigen Rechtsträgers wie die OeNB erteilen, als Finanzministerin besitze sie
zudem keine Weisungsbefugnis gegenüber der Nationalbank, erklärte Fekter. Allerdings, gab sie zu bedenken,
hätte das BZÖ schon seit langem Gelegenheit gehabt, den Nationalbankgouverneur direkt im Finanzausschuss
bei einer Aktuellen Aussprache mit Fragen zur OeNB Seminar- und Freizeitanlage zu konfrontieren.
Harsche Kritik der Opposition an OeNB
FPÖ-Mandatar Elmar PODGORSCHEK replizierte, tatsächlich habe er den Nationalbankgouverneur in einer Sitzung
des Finanzausschusses auf die fragliche Seminar- und Freizeitanlage angesprochen, aber keine zufriedenstellende
Antwort erhalten. Der Abgeordnete verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, in der OeNB werde gerade auch durch
politisch genehme Postenbesetzungen ein System erhalten, das die eigenen Privilegien bewahre. Es gelte, hier über
die Öffentlichkeit Druck auszuüben, sodass ein Systemwechsel möglich wird, unterstrich Podgorschek.
Unzufrieden sowohl mit der Anfrage des BZÖ als auch mit der Beantwortung durch Finanzministerin Maria Fekter
zeigte sich Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G). Wenn sich der Nationalrat schon mit der Nationalbank beschäftige,
wäre es sinnvoller, über andere Fragen zu diskutieren als über Zuschüsse für eine Sport-
und Freizeitanlage, wie sie in vielen Unternehmen üblich seien, meinte er. Viel relevanter wäre etwa
das Thema Pensionsprivilegien. In Richtung Fekter richtete Öllinger den Vorwurf, sie hätte durchaus Erkundigungen
bei der Nationalbank einholen können.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) bezeichnete die Nationalbank als "rot-schwarzen Selbstbedienungsladen"
und "Privilegienstadl ohne Kontrolle". Insbesondere ging er auf die Pensionsprivilegien der dortigen
MitarbeiterInnen ein und wies darauf hin, dass Beschäftigte, die vor 1993 in die Bank eingetreten sind, nach
35 Dienstjahren mit 55 Jahren in Pension gehen könnten und 85% des Letztbezugs erhielten. Die Durchschnittspension
bei der Nationalbank beträgt ihm zufolge 4.650 € im Monat, 15 Mal im Jahr. Das BZÖ fordere ein faires
und gerechtes Pensionsrecht für alle, bekräftigte Widmann.
Klubobmann Robert LUGAR (T) warf der Regierung vor, das Fragerecht des Nationalrats mit Füßen zu treten.
Das Fragerecht sei "ein Witz", meinte er, da die Abgeordneten keine Möglichkeit hätten, Antworten
auf ihre Fragen zu bekommen, wenn die Regierungsmitglieder das nicht wollten. Das Parlament sei "zu einer
Abstimmungsmaschine verkommen", die niemand mehr ernst nehme. Lugar erinnerte in diesem Zusammenhang auch
daran, dass Finanzministerin Fekter sich bislang auch geweigert habe, den voraussichtlichen Schaden für die
SteuerzahlerInnen durch die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria bekanntzugeben.
Fristsetzung für Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht abgelehnt
Schließlich wurde der Antrag der FPÖ, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über
die vom jetzigen Volksanwalt und ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Peter Fichtenbauer eingebrachten Initiative,
die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitsrecht zu machen, eine Frist bis zum 24. September
2013 zu setzen, mehrheitlich abgelehnt.
In dem gegenständlichen Gesetzesantrag schlägt die FPÖ vor, jedem Klub, der aus zumindest zwanzig
Abgeordneten besteht, einmal pro Gesetzgebungsperiode das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzuräumen,
wobei der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats unzulässige Verlangen zurückweisen
können soll.
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