Erfolgreiche Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsschutzabkommen
Wien (bmeia) - Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger zeigte sich erfreut, dass nach langen
Verhandlungen am 25.09. im Außenministerium Einigung über ein bilaterales Abkommen zur Förderung
und Schutz von Investitionen zwischen Österreich und Kirgisistan erzielt werden konnte. „Wir wollen unsere
Wirtschaftsbeziehungen mit Kirgisistan intensivieren. Voraussetzung dafür ist, dass österreichischen
Investoren und Unternehmern genügend Sicherheit geboten wird. Mit dem Investitionsschutzabkommen setzen wir
einen wichtigen Schritt, der ein Engagement heimischer Firmen in diesem Land mit großem Potential erleichtern
wird“, betonte Spindelegger.
Die österreichischen Ausfuhren nach Kirgisistan zeigen in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum und betrugen
im Jahr 2012 12,4 Mio. EUR (+27,9%), von Jänner bis Juni 2013 sind Exportzuwächse von über 50% erzielt
worden.
„Kirgisistan verfügt über bedeutende Rohstoffvorkommen und die kirgisische Regierung ist im Rahmen des
nationalen Entwicklungsplans besonders interessiert, ausländische Investoren ins Land zu bringen“, so Spindelegger.
Der Außenminister unterstrich diesbezüglich, dass im Abkommen neben den Anliegen der österreichischen
Wirtschaft auch festgehalten wird, dass Auslandsinvestitionen von Firmen in verantwortungsbewusster Weise und im
Hinblick auf internationale Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards zu erfolgen haben und dabei auch internationale
Anti-Korruptionsnormen einzuhalten sind.
Die Verhandlungen im Außenministerium wurden auf der Grundlage eines österreichischen Mustertextes geführt,
der im Rahmen eines breiten partizipatorischen Prozesses unter Einbindung der Sozialpartner und akademischer Experten
ausgearbeitet wurde und der im europäischen und internationalen Vergleich als vorbildlich gilt. Parallel zu
den Investitionsverhandlungen fanden die 5. Tagung der Österreichisch-Kirgisischen Gemischten Kommission im
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und eine Veranstaltung in der Wirtschaftskammer zum Wirtschafts-
und Investitionspotential in Kirgisistan statt.
Bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Investoren im Ausland vor Benachteiligung
gegenüber inländischen und anderen ausländischen Investoren, sowie vor entschädigungsloser
Enteignung. Dies ist besonders für kleine und mittlere heimische Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen,
von großer Bedeutung. Außerdem beinhalten sie die Möglichkeit, bei Streitfällen neben nationalen
Gerichten auch ein internationales Schiedsgericht einzuschalten.
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