Neues Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz
Salzburg (lk) - Zwei Gesetzesvorlagen hat die Salzburger Landesregierung in ihrer Sitzung am 26.09. unter
dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer beschlossen und dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt
Es handelt sich einerseits um eine Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und eine Änderung einer Bestimmung
des Landeshaushaltsgesetzes 2013 sowie um eine Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz".
Änderungen bei Darlehensaufnahmen
Inhalt der Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und des Landeshaushaltsgesetzes 2013 sind Änderungen
der administrativen Abwicklung bei der Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten. Künftig sollen
dem Landtag und der Landesregierung dabei sowohl die vorausgehende Ermächtigung als auch die Zustimmung im
Einzelfall zur Verfügung stehen.
Die Landesregierung ist aufgrund der Landeshaushaltsgesetze regelmäßig zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen
und sonstigen Krediten ermächtigt worden. Teils gilt die erforderliche Zustimmung zur Aufnahme von Anleihen,
Darlehen und sonstigen Krediten im Vorhinein als erteilt – und zwar teilweise um ein Jahr über das Haushaltsjahr
hinaus. Dafür sind Verfassungsbestimmungen erforderlich, weil das entsprechende Landesverfassungsgesetz nur
das System der Zustimmung im Einzelfall beinhaltet und weil mit über das Haushaltsjahr hinausgehenden Bestimmungen
das Prinzip der Jährlichkeit des Budgets nicht eingehalten wird.
Aus diesen Gründen sollen die gesetzlichen Bestimmungen um das System der Ermächtigung zur Aufnahme von
Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten ergänzt werden. Künftig sollen beide Systeme – vorausgehende
Ermächtigung und Zustimmung im Einzelfall – dem Landtag und der Landesregierung als vorlegendem Organ zur
Verfügung stehen.
Das System der Ermächtigung, allenfalls unter Einhaltung gleichzeitig festzulegender Bedingungen, ist um Vieles
einfacher in der administrativen Abwicklung zu handhaben und ermöglicht ein rasches und flexibles Auftreten
des Landes auf dem Kapitalmarkt. Ebenso aus Flexibilitätsgründen sollen die Ermächtigungen zu Darlehens-
und sonstigen Kreditaufnahmen über das Budgetjahr hinaus auch ins Folgejahr wirksam erhalten werden. Weiters
wird damit der schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingeschlagene Weg, Verfassungsbestimmungen in einfachen
Gesetzen zu reduzieren, fortgesetzt.
Gemeindeinterner Instanzenzug wird aufgehoben
Mit der Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz – Aufhebung des gemeindeinternen Instanzenzuges
in landesgesetzlichen Angelegenheiten" werden insgesamt zehn Landesgesetze geändert, und zwar die Salzburger
Gemeindeordnung 1994, das Salzburger Gemeindeverbändegesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das
Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz, das Gebrauchsabgabegesetz, das Salzburger Landessicherheitsgesetz,
das Baupolizeigesetz 1997, das Bautechnikgesetz, das Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 und das Salzburger Rettungsgesetz.
Der Vorschlag zur Änderung dieser zehn Landesgesetze macht von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges
in den Gemeinden Gebrauch, sodass in jenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz
des Landes fallen, gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
erhoben werden kann. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfechtbarkeit der Bescheide der Bürgermeister
soll aber erst mit 1. Jänner 2015, also ein Jahr später als die allgemeine Reform in Kraft treten. Damit
können noch notwendige organisatorische Vorkehrungen zeitgerecht getroffen werden. Vor allem wird dadurch
aber ein rückwirkendes Wirksamwerden der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges vermieden.
Im Sinne der Gemeindeautonomie bleibt es in der Kompetenz der Gemeinden, die alte Rechtslage beizubehalten. Die
entsprechenden Beschlüsse können bis 30. Juni 2014 gefasst werden.
Schülertransport und Wohnbauförderung
In der vorangehenden Arbeitsausschusssitzung standen unter anderem die Themen Schülertransport und künftige
Ausrichtung der Wohnbauförderung auf der Tagesordnung. Dazu stellte der ressortzuständige Landesrat Hans
Mayr fest, dass es beim Salzburger Verkehrsverbund sowohl bei der Fahrplanerstellung im Sommer als auch beim Schülertransport
Probleme gegeben habe. Es wurden bereits Sofortmaßnahmen ergriffen und viele Probleme bei den Schülertransporten
seien gelöst worden. Derzeit laufen noch intensive Gespräche, das System werde evaluiert und er sei zuversichtlich,
dass auch letzte Schwierigkeiten rasch gelöst werden können.
Mayr berichtete auch von zwei Pilotversuchen in Schulen im Pongau und in der Stadt Salzburg: Im Pongau werden bei
einer Schule die Beginn- und Endzeiten des Unterrichts mit den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel
abgestimmt, in der Stadt Salzburg wird versucht, die Beginn- und Endzeiten zu entzerren, um die Kapazitäten
besser zu verteilen.
In Sachen Neuausrichtung der Wohnbauförderung hat es eine erste Round-Table-Runde gegeben. Es seien, so Mayr,
fünf Arbeitsgruppen zu den Themen "Raumordnung, Mobilisierung von Bauland", "Baurecht, Baukosten
und Architektur", "Fonds Finanzierungsmodelle", "Wohnbauförderung" sowie "Wohnformen,
Wohnpolitik, Wohnforschung" gebildet worden. Die Ergebnisse dieser Expertengruppen solle der Regierung im
Frühjahr kommenden Jahres vorgelegt werden.
Kontrollstruktur der Finanzverwaltung wird verbessert
Auf der Basis eines von Landesamtsdirektor Dr. Heinrich Christian Marckhgott vorgelegten Reformkonzepts beschäftigte
sich die Landesregierung mit einer Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
mit dem Ziel, notwendige Umstrukturierungen im Finanzbereich durchzuführen und das Controlling zu verbessern.
Geplant ist, in der Landesverwaltung durchgehend ein zweistufiges Controllingsystem einzurichten, die Landesbuchhaltung
organisatorisch in die Landesamtdirektion einzugliedern und die Interne Revision zu einer Dienststelle aufzuwerten.
Die Änderungen sollen mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
|