LR Schmid: Mehr Personal für mehr Qualität
Bregenz (vlk) - Am 1. Oktober tritt das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes in Kraft und ersetzt
das bisher geltende Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz. Auf Basis des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat das
Land Vorarlberg wesentliche qualitative Verbesserungen im neuen Gesetz eingearbeitet. Damit diese effizient umgesetzt
werden können, sind für die Bezirkshauptmannschaften sieben zusätzlichen Dienstposten vorgesehen.
In dem neuen Landesgesetz werden die UN-Kinderrechtskonvention ebenso wie die Grundsätze von Empowerment,
Beteiligung, Zusammenarbeit und Sozialraumorientierung verankert. Zur Beratung der Landesregierung wird ein Kinder-
und Jugendhilferat eingerichtet. "Zusätzlich wurde im Rahmen der Gefährdungsabklärung ein noch
höherer Standard als der des Bundes vorgeschrieben, indem ein verbindliches Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungseinschätzung
vorgesehen wird", erklärt Landesrätin Greti Schmid.
Durch die personelle Verstärkung an den Bezirkshauptmannschaften soll sichergestellt werden, dass Kinder und
Jugendliche in schwierigen Situationen bestmöglich betreut und begleitet werden können. "Auch das
Thema Prävention wird bereits jetzt und auch im Budget 2014 Berücksichtigung finden", so Landesrätin
Schmid.
Zur Erinnerung: Es wurde ein breiter Dialog mit Fachleuten der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt sowie
aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Exekutive geführt. Daraus entstanden sind programmatische
Leitlinien, welche die Basis für das neue Landesgesetz sind, das am 1. Oktober in Kraft tritt.
Frühe Hilfen
Landesrätin Schmid verweist zum Thema Prävention auf die österreichweit einzigartigen "Frühen
Hilfen". Diese Initiative bietet Unterstützung an, wenn junge Eltern Hilfe brauchen. Ziel ist es, Eltern
in belastenden Lebenslagen frühzeitig zu erkennen, zu erreichen und zu unterstützen. Der Schwerpunkt
der Unterstützung liegt in der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren der Kinder. "Im
Vordergrund steht das Wohl der Kinder", betonte Schmid. Im Rahmen der Früherkennung engagieren sich Spitäler,
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie private Träger und Hebammen mit verschiedenen Angeboten.
Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen
Durch das von Land und Gemeindeverband getragene Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen werden Partizipation
und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung, Qualifizierung und Weiterbildung in diesem Bereich entscheidend
gestärkt. Darüber hinaus ist die Einrichtung für die Förderung eines kompetenten Informationsmanagements
und eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderschutz zuständig.
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