EU-Förderungen: 302 Prozent Rückflussquote
 für Österreichs Kulturschaffende

 

erstellt am
25. 09. 13
15.00 MEZ

BM Schmied: "Österreichische Künstlerinnen und Künstler sind in der europäischen Kulturlandschaft deutlich sichtbar."
Wien (bmukk) - Das im Jahr 2007 gestartete EU-Programm "Kultur" geht nach sieben Jahren heuer zu Ende. Während das Nachfolger-Programm "Kreatives Europa" bereits in den Startlöchern steht, zog Kulturministerin Dr. Claudia Schmied am Abend des 24.09. eine höchst erfolgreiche Bilanz. Im Rahmen eines "Get-Together" präsentierten knapp 100 Vertreterinnen und Vertretern österreichischer Kultureinrichtungen, die in den vergangenen sieben Jahren von der EU gefördert wurden, Ministerin Schmied ihre Projekte.

"Das EU-Programm Kultur ist eine Erfolgsgeschichte", so Schmied. "Die österreichischen Künstlerinnen und Künstler haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie in der europäischen Kulturlandschaft deutlich sichtbar sind. Insbesondere wurde mit dem Programm die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb von Europa verbessert. Das gab den Beteiligten Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und sich stärker international auszurichten. Ich gratuliere allen Institutionen, die in den Genuss einer EU-Förderung gekommen sind. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kulturschaffenden auch im künftigen Kulturprogramm "Kreatives Europa" gebührend vertreten sein werden."

Facts & Zahlen
Drei Mal mehr Rückfluss nach Österreich als Beiträge an die EU. Das EU-Programm "Kultur" förderte europaweit 2000 Projekte aus 37 Ländern mit 336 Millionen Euro. 91 Projekte wurden von österreichischen Kultureinrichtungen geleitet. Weitere 131 österreichische Organisationen waren als Partner an Projekten beteiligt. Österreich erhielt 23 Millionen Euro an EU-Zuschüssen, das entspricht einem Rückfluss von 302 Prozent. Besonders stark vertreten waren österreichischen Tanz- und Musikprojekte. 35 Prozent aller heimischen Projektanträge waren erfolgreich, der europäische Schnitt liegt bei knapp unter 30 Prozent. Projekte konnten von privaten und öffentlichen Organisationen eingereicht werden. Dazu zählen beispielsweise Kulturvereine, Theater, Festivals, Verlage, Museen, Berufsverbände, Forschungszentren, Universitäten, Kulturforen, Kulturinstitute und öffentliche Stellen.

Kofinanzierung durch das BMUKK. Seit 2009 kofinanziert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur außerdem österreichische Kultureinrichtungen, die von der EU gefördert werden. Dafür stehen pro Jahr rund 300.000 Euro zur Verfügung.

 

 

 

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