Podiumsdiskussion zum Schutz der Privatsphäre im UNO-Menschenrechtsrat
Genf/Wien (bmeia) – „Der technische Fortschritt darf nicht zu einer Schwächung des Schutzes der Menschenrechte
missbraucht werden. Gemeinsam mit einer überregionalen Gruppe von Staaten und NGOs haben wir heute eine Podiumsdiskussion
zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre, insbesondere des Datenschutzes, im digitalen Zeitalter im UNO-Menschenrechtsrat
veranstaltet“, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger. An der Diskussion anlässlich der
24. Tagung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf nahmen auch die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi
Pillay, der UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsäußerungsfreiheit Frank La Rue, Human Rights
Watch und Privacy International teil.
„Diese Podiumsdiskussion hat unsere Überzeugung bestärkt, dass eine umfassende internationale Debatte
unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Firmen- und Staatenvertretern notwendig ist. Menschenrechte müssen
online genauso wie offline gelten“, unterstrich der Vizekanzler. Der UNO-Menschenrechtsrat ist das geeignete Forum,
um den Schutz der Menschenrechte, darunter das Recht auf Privatsphäre, im Internet zu diskutieren“, so Spindelegger.
Im Rahmen einer weiteren von Österreich gemeinsam mit Slowenien sowie weiteren Ländern veranstalteten
Podiumsdiskussion im UNO-Menschenrechtsrat stand die Menschenrechtsbildung insbesondere für Frauen im Mittelpunkt.
Dabei wurde von Universitätsprofessor Benedek die vom Europäischen Trainingszentrum für Demokratie
und Menschenrechte der Universität Graz ausgearbeitete Broschüre zu guten Praktiken in der Menschenrechtsbildung
vorgestellt, die in zahlreichen Staaten zur Anwendung kommt. „Die Kenntnis der eigenen Rechte ist der erste Schritt
zur Einhaltung der Menschenrechte. Daher wird sich Österreich weiterhin für die Menschenrechtsbildung
einsetzen“, so Spindelegger abschließend.
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