Datenschutz als universelles Menschenrecht
 online und offline stärken!

 

erstellt am
24. 09. 13
15.00 MEZ

Podiumsdiskussion zum Schutz der Privatsphäre im UNO-Menschenrechtsrat
Genf/Wien (bmeia) – „Der technische Fortschritt darf nicht zu einer Schwächung des Schutzes der Menschenrechte missbraucht werden. Gemeinsam mit einer überregionalen Gruppe von Staaten und NGOs haben wir heute eine Podiumsdiskussion zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre, insbesondere des Datenschutzes, im digitalen Zeitalter im UNO-Menschenrechtsrat veranstaltet“, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger. An der Diskussion anlässlich der 24. Tagung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf nahmen auch die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay, der UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsäußerungsfreiheit Frank La Rue, Human Rights Watch und Privacy International teil.

„Diese Podiumsdiskussion hat unsere Überzeugung bestärkt, dass eine umfassende internationale Debatte unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Firmen- und Staatenvertretern notwendig ist. Menschenrechte müssen online genauso wie offline gelten“, unterstrich der Vizekanzler. Der UNO-Menschenrechtsrat ist das geeignete Forum, um den Schutz der Menschenrechte, darunter das Recht auf Privatsphäre, im Internet zu diskutieren“, so Spindelegger.

Im Rahmen einer weiteren von Österreich gemeinsam mit Slowenien sowie weiteren Ländern veranstalteten Podiumsdiskussion im UNO-Menschenrechtsrat stand die Menschenrechtsbildung insbesondere für Frauen im Mittelpunkt. Dabei wurde von Universitätsprofessor Benedek die vom Europäischen Trainingszentrum für Demokratie und Menschenrechte der Universität Graz ausgearbeitete Broschüre zu guten Praktiken in der Menschenrechtsbildung vorgestellt, die in zahlreichen Staaten zur Anwendung kommt. „Die Kenntnis der eigenen Rechte ist der erste Schritt zur Einhaltung der Menschenrechte. Daher wird sich Österreich weiterhin für die Menschenrechtsbildung einsetzen“, so Spindelegger abschließend.

 

 

 

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