Tiroler Gemeinden erhalten 22,9 Millionen Euro

 

erstellt am
24. 09. 13
15.00 MEZ

Dritte Ausschüttung aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) beschlossen:
Innsbruck (lk) - Tirols Gemeinden und Gemeindeverbände bekommen mit der heute beschlossenen dritten Auszahlung des laufenden Jahres über den Gemeindeausgleichsfonds (GAF) 21,6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und 1,3 Mio aus der Schul- und Kindergartenbauförderung. „Wir unterstützen damit die Gemeinden und Gemeindeverbände bei wichtigen Vorhaben – davon profitiert die gesamte Bevölkerung unseres Landes vor Ort“, erklärt LH Günther Platter. Die Gelder werden genützt, um Straßen instand zu halten, Schulen, Kindergärten und Altenwohnheime zu sanieren oder Vereinsheime und Jugendzentren zu bauen.

Projektbezogene Bedarfszuweisungen tragen dazu bei, die vielfältigen Infrastrukturvorhaben der Gemeinden zu realisieren, erklärt Gemeindereferent LR Johannes Tratter, der die betreffenden Anträge eingebracht hat. Deshalb werden für den Neu-, Zu- und Umbau von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen insgesamt rund 7,3 Millionen Euro an Fördermittel ausgeschüttet. Des Weiteren werden rund 3,8 Millionen Euro für Gemeindestraßen, Wege und Brücken sowie 1,6 Millionen Euro für die Sanierung und Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern und der Anschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung verwendet.

Auch mit der dritten Ausschüttung aus dem GAF zeige sich das Land als starker Partner der Gemeinden, betonen LH Platter und LR Tratter. „Wir wollen, dass in ganz Tirol, also auch in den ländlichen Gebieten, eine hohe Lebensqualität herrscht – die Bedarfszuwendungen tragen dazu bei.“

Landesregierung beschließt Verbesserung der Wohnbeihilfe
Wohnen muss leistbar sein. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute neue Wohnbauförderrichtlinien beschlossen, die auf Empfehlungen des Wohnbauförderungsbeirates basieren. „Die Reform ist bereits ab 1. Oktober 2013 wirksam, denn die Tiroler Bevölkerung soll möglichst schnell von den Verbesserungen profitieren“, erklärt Wohnbaulandesrat Johannes Tratter. Die Änderungen umfassen unter anderem neue Rückzahlungskonditionen für Wohnbauförderungskredite, die Erhöhung der Fördersätze oder eine Verlängerung der Laufzeit bei der Objektförderung.

Die aktuell vereinbarte Verbesserung der Wohnbeihilfe ergänzt das bereits im Februar von der Tiroler Landesregierung beschlossene Reformpaket zum leistbaren Wohnen und untermauert erneut deren Bekenntnis zur aktiven und sozialen Wohnbaupolitik, zur gesicherten Finanzierung ebenso wie zur qualitativen Weiterentwicklung der Wohnbauförderung, so LR Tratter.

     

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