Dritte Ausschüttung aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) beschlossen:
Innsbruck (lk) - Tirols Gemeinden und Gemeindeverbände bekommen mit der heute beschlossenen dritten
Auszahlung des laufenden Jahres über den Gemeindeausgleichsfonds (GAF) 21,6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen
und 1,3 Mio aus der Schul- und Kindergartenbauförderung. „Wir unterstützen damit die Gemeinden und Gemeindeverbände
bei wichtigen Vorhaben – davon profitiert die gesamte Bevölkerung unseres Landes vor Ort“, erklärt LH
Günther Platter. Die Gelder werden genützt, um Straßen instand zu halten, Schulen, Kindergärten
und Altenwohnheime zu sanieren oder Vereinsheime und Jugendzentren zu bauen.
Projektbezogene Bedarfszuweisungen tragen dazu bei, die vielfältigen Infrastrukturvorhaben der Gemeinden zu
realisieren, erklärt Gemeindereferent LR Johannes Tratter, der die betreffenden Anträge eingebracht hat.
Deshalb werden für den Neu-, Zu- und Umbau von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen insgesamt rund 7,3
Millionen Euro an Fördermittel ausgeschüttet. Des Weiteren werden rund 3,8 Millionen Euro für Gemeindestraßen,
Wege und Brücken sowie 1,6 Millionen Euro für die Sanierung und Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern
und der Anschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung verwendet.
Auch mit der dritten Ausschüttung aus dem GAF zeige sich das Land als starker Partner der Gemeinden, betonen
LH Platter und LR Tratter. „Wir wollen, dass in ganz Tirol, also auch in den ländlichen Gebieten, eine hohe
Lebensqualität herrscht – die Bedarfszuwendungen tragen dazu bei.“
Landesregierung beschließt Verbesserung der Wohnbeihilfe
Wohnen muss leistbar sein. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute neue Wohnbauförderrichtlinien beschlossen,
die auf Empfehlungen des Wohnbauförderungsbeirates basieren. „Die Reform ist bereits ab 1. Oktober 2013 wirksam,
denn die Tiroler Bevölkerung soll möglichst schnell von den Verbesserungen profitieren“, erklärt
Wohnbaulandesrat Johannes Tratter. Die Änderungen umfassen unter anderem neue Rückzahlungskonditionen
für Wohnbauförderungskredite, die Erhöhung der Fördersätze oder eine Verlängerung
der Laufzeit bei der Objektförderung.
Die aktuell vereinbarte Verbesserung der Wohnbeihilfe ergänzt das bereits im Februar von der Tiroler Landesregierung
beschlossene Reformpaket zum leistbaren Wohnen und untermauert erneut deren Bekenntnis zur aktiven und sozialen
Wohnbaupolitik, zur gesicherten Finanzierung ebenso wie zur qualitativen Weiterentwicklung der Wohnbauförderung,
so LR Tratter.
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