Alpgipfel im Lebensministerium in Wien
Wien/Bregenz (vlk) – Zur Frage der Alpflächenerhebung fand am 23.09. ein Alpgipfel im Lebensministerium
in Wien statt. Ziel war es, auf Grundlage des Rechtsgutachtens der Universität Innsbruck nochmals alle rechtlichen
Möglichkeiten auszuloten, um für die Alpbauern in der Alpflächenfeststellung geeignete Lösungen
zu erreichen, berichtet Agrarlandesrat Erich Schwärzler von dem Treffen.
In der Abwicklung der Alpflächenkontrolle werden den Alpbauern folgende Möglichkeiten eröffnet:
- Wenn der Alpbauer die Flächen mit bestem Wissen und Gewissen angegeben hat,
sollen keine Strafsanktionen verhängt werden.
- Wenn ein Behördenirrtum oder eine unterschiedliche Interpretation der Alpflächenfeststellung
vorliegt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrjährige Rückzahlungen verhindert werden.
- Die AMA wurde vom Lebensministerium angewiesen, in solchen Fällen eine Berufungsvorentscheidung
für die betroffenen Alpbauern zu erlassen.
- Für Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des Lebensministeriums
vorliegt, kann die betroffenen Alpe, wenn sie an der unterschiedlichen Flächenfeststellung keine Schuld trifft,
von der AMA eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.
Landesrat Schwärzler verlangte bei dem Gespräch im Lebensministerium vor allem auch, dass bei vorhandenen
Differenzen der Alpflächenangaben zwischen der Antragstellung und der Vor-Ort-Kontrolle der AMA im Jahr 2013
eine Lösung gefunden wird, damit die Alpbauern nicht wiederum erst nach Einzelfallverfahren mit großem
bürokratischem Aufwand zu ihrem Recht kommen.
Weiters wurde angesprochen, dass bei der Alpflächenfeststellung in Zukunft auch die Natur- und Landschaftselemente
Berücksichtigung finden müssen und die Alpbauern mit entsprechender Toleranz bei der Flächenanmeldung
bzw. -feststellung die notwendige Sicherheit erhalten.
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