Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) nahm der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
des Salzburger Landtages am 02.10. eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung der Art.15a-Vereinbarung
über die Einführung der halbtätig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in
institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen einstimmig an. Mit der Vereinbarung wird die bereits seit dem Jahr
2009 bestehende Regelung, dass der Bund für die halbtätig kostenlose und verpflichtende Förderung
in institutionelle Kinderbetreuungsrichtungen für Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt jährlich
70 Millionen Euro zu Verfügung stellt, für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 verlängert.
Die Aufteilung dieser Summe auf die Länder erfolgt jeweils nach dem Anteil der dann fünfjährigen
Kinder pro Bundesland. Demnach erhält Salzburg 2013/2014 einen Anteil von 6,4 Prozent und 2014/2015 einen
Anteil in Höhe von 6,3 Prozent.
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