Österreich fordert bei EU-Verkehrsministerrat: "Entschädigungen bereits ab drei
Stunden Flug-Verspätung"
Brüssel/Wien (bmvit) - Der Verkehrsministerrat der Europäischen Union (EU) hat sich am 10.10.
in einer ersten Orientierungsaussprache mit dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Fluggastrechte beschäftigt.
Österreichs Verkehrsministerin Doris Bures bekräftigte in Luxemburg ihre Kritik am Kommissionsvorschlag.
Damit würde das bestehende hohe Schutzniveau für Fluggäste herabgesetzt. Insbesondere beim Vorschlag,
dass Entschädigungen für Passagiere je nach Flugstreckenlänge erst ab fünf, neun beziehungsweise
zwölf Stunden Verspätung fällig werden, werde Österreich nicht mitgehen, betonte Bures. "Unser
gemeinsames Ziel muss es sein, die Rechte der Fluggäste zu stärken und nicht zu schwächen",
unterstrich die Verkehrsministerin. Bures sprach sich dafür aus, dass die neue Verordnung dem aktuellen Stand
der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechen soll. Demnach sollen Fluggäste bereits
ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung haben.
"Die Passagierzahlen in der Luftfahrt nehmen stetig zu, das gleiche gilt für die Beschwerden in der österreichischen
Schlichtungsstelle für Fluggastrechte", betont Bures. So hat die Schlichtungsstelle im Verkehrsministerium
im Vorjahr 1.342 Beschwerden bearbeitet und für nahezu alle eine einvernehmliche Lösung gefunden. Im
laufenden Jahr hat die Zahl der Beschwerden bis dato noch einmal um 35 Prozent zugenommen. Vor diesem Hintergrund
sei es völlig unverständlich, dass die Kommission die Fluggastrechte einschränken will.
Als positiv erachtet Bures, dass ein umstrittener Punkt des Kommissionsvorschlags mittlerweile wieder vom Tisch
ist. Die Kommission wollte ursprünglich, dass Fluggäste nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ihre
Ansprüche geltend machen können.
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