Strassburg (europarl) - Am 09.10. verabschiedete das Parlament einen Gesetzentwurf, der es Ärzten, Apothekern,
Architekten und Angehörigen anderer Berufe erleichtert, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen
und dort ihren Beruf auszuüben. Der Entwurf sieht zudem ein Warnsystem vor, welches die Arbeitsaufnahme in
einem anderen EU-Land für jene erschwert, gegen die im Heimatland ein Berufsverbot vorliegt.
"Die Einführung eines Europäischen Berufsausweises und gemeinsamer Rahmenbedingungen für Beruflichsausbildungen
sowie die Anerkennung von Praktika als vollwertige Berufserfahrung werden die berufliche Mobilität deutlich
verbessern, aber auch die Sicherheit in Europa erhöhen", so Berichterstatterin Bernadette Vergnaud (S&D,
FR).
Einfachere und schnellere Anerkennung
Die überarbeiteten Regeln ermöglichen Berufsverbänden, die eine beschleunigte Anerkennung ihrer
Qualifikationen durch einen anderen Mitgliedstaat wollen, einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen.
Dieser würde dann durch die Behörden des Heimatstaates ausgestellt vor allem bei kurzen Arbeitsaufenthalten
im EU-Ausland, und durch die Behörden des Gastlands bei einem dauerhaften Umzug.
Das System wird auf dem bereits existierenden "Binnenmarkt-Informationssystem" (IMI) für den zwischenstaatlichen
Informationsaustausch innerhalb der EU basieren. Damit könnte Zeit gespart und der Anerkennungsprozess vereinfacht
werden, da der Antragsteller die zuständige Behörde seines Herkunftsmitgliedstaates beauftragen könnte,
die Anerkennung abzuschließen. Derzeit noch müssen sich Antragsteller selbst im Gastland bewerben. Trifft
dieses eine Entscheidung nicht binnen der festgelegten Fristen oder führt es keinen Eignungstest durch, so
gilt der Europäische Berufsausweis als ausgestellt.
Warnsystem
Die beschlossene Richtlinie legt des Weiteren fest, dass Angehörige von Gesundheitsberufen wie Ärzte,
Krankenpfleger oder Tierärzte gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen
vorliegen, ihre Tätigkeiten in kein anderes Land der EU verlegen können. Alle EU-Länder sollen über
derlei Sanktionen innerhalb von drei Tagen informiert werden.
Eine öffentliche EU-Datenbank für reglementierte Berufe
Von derzeit etwa 800 regulierten Berufen in der EU werden sieben auf der Grundlage der bereits bestehenden Richtlinie
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Diese sieben
Berufe umfassen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten.
Um das System rund um regulierte Berufe transparenter zu gestalten, erfordern die aktualisierten Regeln eine von
der Europäischen Kommissionen eingerichtete öffentliche Datenbank dieser Berufe. Diese würde auf
der Grundlage von Informationen der Mitgliedstaaten erstellt werden, welche nachweisen müssen, dass ihre Regulierungsbeschlüsse
verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Die Berufe des Taxifahrers und des Floristen zum
Beispiel werden derzeit nicht EU-weit reguliert.
Die neue Richtlinie wurde mit 596 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun von
den EU Mitgliedstaaten formal bestätigt werden.
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