LH-Stv. Sobotka: Menschen, die es brauchen, werden kilometergenau unterstützt
St. Pölten (nlk) - In ihrer Sitzung vom 08.10. hat die NÖ Landesregierung die "NÖ Pendlerhilfe
neu" beschlossen. "Die Neuregelung ist durch eine kilometergenaue Abrechnung wesentlich einfacher und
gerechter, und vor allem für die Menschen vorgesehen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Uns ist
es ein großes Anliegen, dass Alleinerziehende bzw. Familien mit Kindern, die ohnehin einer hohen finanziellen
Belastung ausgesetzt sind, in den Genuss einer erhöhten Förderung kommen", freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter
Mag. Wolfgang Sobotka über den Beschluss der Landesregierung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln,
bekommen zusätzlich einen Öko-Bonus in der Höhe von zehn Prozent der Gesamtfördersumme. "Damit
wollen wir nicht nur den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver gestalten, sondern auch dem Umweltschutz
Rechnung tragen", betont Sobotka.
Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 25 Kilometer und weniger als 40
Kilometer beträgt, kann Pendlerinnen und Pendlern einmalig ein Betrag in der Höhe von 160 Euro gewährt
werden. Wenn die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bei mindestens 40 Kilometern
liegt, beträgt die NÖ Pendlerhilfe jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4 Euro pro Tageskilometer.
Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung
des "Öko-Bonus" 1.100 Euro. Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf bei einem Einpersonenhaushalt
1.660 Euro, bei alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind 3.320 Euro und bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften
mit einem Kind 4.120 Euro nicht überschreiten.
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