Pensionskommission legt Richtwert der Pensionsanpassung mit 2,4 Prozent fest
Realistisches Pensionmonitoring zeigt, dass Maßnahmen greifen
Wien (bmask) - Die Pensionskommission hat am 17.10. den Richtwert für die Pensionsanpassung 2014 mit
2,4 Prozent beschlossen. Dieser Wert ergibt sich aus den Inflationsraten von August 2012 bis Juli 2013. Durch das
Stabilitätsgesetz 2012 ergibt sich demnach ein Anpassungsfaktor von 1,6 Prozent. Die Ausgleichszulage wird
mit 2,4 Prozent angepasst und beträgt für das Jahr 2014 somit 857,73 Euro.
Außerdem hat die Pensionskommission den Bericht über das Monitoring des tatsächlichen Pensionsantrittsalters
zur Kenntnis genommen. Laut Bericht liegt das tatsächliche Pensionsantrittsalter 2012 mit 58,4 Jahren um 0,6
Jahre unter dem Referenzwert von 59 Jahren. Bei dieser Ermittlung des Pensionsantrittsalters wird allerdings nur
eine Jahresbetrachtung angestellt. Dies führt zu einer Verringerung des Anstiegs des tatsächlichen Pensionsantrittsalters,
da angenommen wird, dass alle Menschen Mitte des Jahres geboren wurden und auch Mitte des Jahres in Pension gehen.
Zudem werden die Pensionsantritte im Ausland miteingerechnet, wodurch sich eine verzerrte Darstellung des Anstiegs
des tatsächlichen Pensionsantrittsalters ergibt.
Betrachtet man nur die Inlandspensionen lässt sich ein positiver Trend feststellen, der den richtigen Weg
der gesetzten Maßnahmen bestätigt. Reformen wie die Gesundheitsstraße, fit2work und die Änderungen
bei der Langzeitversicherungsregelung beginnen zu wirken. Das tatsächliche Pensionsantrittsalter ist seit
2005 bereits um 0,9 Jahre angestiegen, während es in dem Bericht zugrunde liegenden Szenario um nur 0,3 Jahre
angestiegen ist, da in dieser Darstellung auch Auslandspensionisten, also Personen, die in jüngeren Jahren
in Österreich gearbeitet haben (vor allem Deutsche und Schweizer), ein höheres Antrittsalter verzeichnen.
Die ab 1.1.2014 in Kraft tretende Reform der Invaliditätspension sowie das Pensionskonto sind weitere wichtige
Schritte zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters. Wenn diese Reformen ihre volle Wirksamkeit
signifikant erzielen, ist eine signifikante Steigerung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters zu erwarten.
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Blecha: Erste Erfolge bei der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters
im Inland
Mindestpensionen erhalten 2014 vollen Teuerungsausgleich - Kampf gegen Altersarmut - ab
2015 volle Wertsicherung
Wien (sk) - "In allen Statistiken des Pensionsalter-Monitorings ist eine Steigerung zu ersehen, allerdings
ist der Referenzpfad nicht erreicht worden. Die größeren Sprünge sind ab 2014 zu erwarten, wenn
die beschlossenen Maßnahmen bei den Invaliditätspensionen, der Langzeitversichertenregelung, dem Auslaufen
der 'Hacklerregelung' und die begleitenden Programme wie 'fit2work' richtig greifen", erklärte Karl Blecha,
Präsident des Pensionistenverbands Österreichs (PVÖ) nach der Sitzung der Pensionskommission.
Das Monitoring beobachtete die Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters im Zeitraum von 2005 bis 2012.
Die Inlands-Pensionsantritte stiegen demnach demografiebereinigt im Durchschnitt gesamt um ein Jahr, bei den Männern
um 1,4 Jahre und bei den Frauen um 0,7 Jahre. Jeder Monat höheres Pensionsantrittsalter bedeutet 120 Mio.
Euro geringere Pensionsaufwendungen. Blecha bewertet diese Entwicklung des Antrittsalters als "beachtenswert",
weil gerade im Beobachtungszeitraum "sich viele - vor allem Großfirmen - ihrer älteren Beschäftigten
im großen Stile 'entledigt' haben". Für Blecha ein "skandalöser Umstand", dem er
durch ein Bonus-Malus-System auch für Dienstgeber entgegentreten will: Wer Ältere aufnimmt, bekommt einen
Bonus, wer frühzeitig pensioniert oder hinaus schmeißt zahlt einen Malus.
Pensionsanpassung - ab 2015 wieder volle Wertsicherung
Die Pensionskommission hatte den Anpassungsfaktor für 2014 zu beschließen. Dieser beträgt 2,4 Prozent.
Das Stabilitätsgesetz legt jedoch fest, dass der Anpassungswert um 0,8 Prozent niedriger ist, also 1,6 Prozent.
Die Bezieher einer Ausgleichszulage, im Volksmund "Mindestpension" genannt, erhalten 2014 die volle Teuerungsrate
in Höhe von 2,4 Prozent.
Blecha: "In Anbetracht der Meldungen, dass im Bereich des Pensionsaufwandes seit 2010 Jahr für Jahr um
ca. 400 Millionen Euro weniger ausgegeben wurden als veranschlagt, wird der Seniorenrat bei den in Aussicht gestellten
Gesprächen mit der Bundesregierung unter dem Titel der Armutsbekämpfung weitere soziale Lösungen
verhandeln." Blecha abschließend: "Die Pensionisten haben genug Opfer gebracht und jetzt muss damit
Schluss sein. Wir haben die Zusage von Bundeskanzler Werner Faymann, dass die Pensionen ab 2015 wieder uneingeschränkt
wertgesichert werden. Das muss und wird halten".
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Neubauer/Tiefenbacher: Zielvorgabe für faktisches Pensionsantrittsalter 2012
klar verfehlt
Hat die Regierung aus umfangreichen Untersuchungen zum Antrittsalter die falschen Schlüsse
gezogen?
Wien (fpd) - "In der heutigen Sitzung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung konnten auch
langgezogene Diskussionen über die Art und Weise sowie die Parameter, die für Festlegung des Referenzpfades
heranzuziehen sind, nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Ziel klar verfehlt wurde. Diese ideologisch
geprägten Endlosdebatten sind nicht zielführend und daher kann es nur im Sinne der Pensionssicherung
sein, unverzüglich einen realistischen Fahrplan zu beschließen, ohne sich in unwesentlichen Details
zu verlieren", stellten der freiheitliche Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer und der Obmann des Österreichischen
Seniorenrings Dr. Edwin Tiefenbacher fest.
Wenn wir 2012 mit einem faktischen Antrittsalter von 58,4 Jahren um ganze 0,6 Jahre unter dem Referenzpfad liegen,
dann muss sich die Bundesregierung eingestehen, dass sie irgendetwas falsch oder zu wenig gemacht hat. Denn offenbar
haben die gesetzten Maßnahmen nicht in der Form gegriffen, wie es von den Fachexperten prognostiziert war.
"Ich erinnere an dieser Stelle an unsere langjährige Forderung der Harmonisierung der Systeme mit der
Abschaffung sämtlicher Pensionsprivilegien. Würden nämlich jene, die im staatsnahen Bereich ohne
nennenswerte gesundheitliche Beeinträchtigungen teilweise immer noch mit 52 Jahren in Pension gehen, endlich
bis zum gesetzlichen Antrittsalter arbeiten, kämen wir unserer Zielvorgabe schon wesentlich näher",
sagte Tiefenbacher.
Bundesminister Hundstorfer hat kürzlich mitgeteilt, dass wenn die Österreicher sieben Kalendertage später
in Pension gingen, würde dies im Jahr 1,3 Mrd. Euro an Einsparungen bringen. "Bei Erreichen unserer Zielvorgabe
wäre es damit ein Leichtes gewesen, eine Anpassung der Pensionen nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte,
wie wir ihn fordern, zu finanzieren", so Neubauer.
Die freiheitlichen Seniorenvertreter kritisieren auch, dass dem Umstand noch nicht ausreichend Rechnung getragen
wurde, dass seit 1970 das faktische Pensionsantrittsalter um drei Jahre gesunken und gleichzeitig die Lebenserwartung
der Menschen um fünf Jahre gestiegen ist, womit wir eine Finanzierungslücke von acht Jahren zu stopfen
haben.
Abschließend ist zur heutigen Sitzung noch anzumerken, dass Neubauer und Tiefenbacher dem Gutachten, welches
der Festsetzung des Richtwertes zugrunde liegt, aus Formalgründen ihre Zustimmung verweigert haben. Aufgabe
der Kommission ist es nämlich einzig und allein, den Richtwert für die Pensionsanpassung festzusetzen.
Das vorliegende Gutachten schickt aber bereits den Anpassungsfaktor, der vom Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz unter Bedachtnahme auf den Richtwert festzusetzen ist, voraus.
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