Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages nahm am 16.10. unter
dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) eine Vorlage der Landesregierung für ein weiteres Landesverwaltungsgericht-Begleitgesetz,
in dem es vor allem um die Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges in landesgesetzlichen Angelegenheit
geht, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und Team Stronach gegen die Stimmen der SPÖ an.
Mit der Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz – Aufhebung des gemeindeinternen Instanzenzuges
in landesgesetzlichen Angelegenheiten" werden insgesamt zehn Landesgesetze geändert, und zwar die Salzburger
Gemeindeordnung 1994, das Salzburger Gemeindeverbändegesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das
Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz, das Gebrauchsabgabegesetz, das Salzburger Landessicherheitsgesetz,
das Baupolizeigesetz 1997, das Bautechnikgesetz, das Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 und das Salzburger Rettungsgesetz.
Der Vorschlag zur Änderung dieser zehn Landesgesetze macht von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges
in den Gemeinden Gebrauch, sodass in jenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz
des Landes fallen, gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
erhoben werden kann. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfechtbarkeit der Bescheide der Bürgermeister
soll aber erst mit 1. Jänner 2015, also ein Jahr später als die allgemeine Reform, in Kraft treten. Damit
können noch notwendige organisatorische Vorkehrungen zeitgerecht getroffen werden. Vor allem wird dadurch
aber ein rückwirkendes Wirksamwerden der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges vermieden.
Im Sinne der Gemeindeautonomie bleibt es in der Kompetenz der Gemeinden, die alte Rechtslage beizubehalten. Die
entsprechenden Beschlüsse können bis 30. Juni 2014 gefasst werden.
Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer betonte in der Debatte, dass es der Ansatz der vorliegenden Regierungsvorlage
sei, die Verwaltung effizienter zu gestalten. Der Gemeindeautonomie werde Rechnung getragen, indem es den Gemeinden
obliegt, die alte Rechtslage beizubehalten oder den Instanzenzug zu ändern.
SPÖ-Klubvorsitzender Walter Steidl bezeichnete die Regierungsvorlage als "Hü-Hott-Gesetz".
Der Landesgesetzgeber könne sich zu keiner eindeutigen Entscheidung durchringen. Das Bemühen sollte es
sein, die Bürger/innen in ihrer Rechtssicherheit zu stärken. LAbg. Mag. Karl Schmidlechner (SPÖ)
betonte, dass der in der Regierungsvorlage vorgesehene Weg nicht sinnvoll sei, denn die Gemeinden würden künftig
großteils die alte Regelung beibehalten.
Klubobmann Cyriak Schwaighofer (Grüne) sprach von einem Mittelweg und von einem guten Kompromiss in der Gesetzesvorlage.
Der Gemeindeautonomie werde Rechnung getragen, indem die Gemeinden selber über die Vorgangsweise entscheiden
können. Die Gemeindevertretungen haben die Chance, diese neue Möglichkeit des Instanzenzuges zu debattieren.
FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell betonte, das Vorhaben sei ein Schritt in die richtige Richtung, der allerdings
nur halbherzig umgesetzt werde. Er kritisierte den fehlenden Mut zur völligen Umsetzung.
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