Österreichs Forderungen erfüllt – Planungssicherheit für Bäuerinnen und
Bauern
Wien (bmlfuw) - Da eine Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in allen Bereichen mit 1. Jänner
2014 nicht möglich ist, bedarf es zur Gewährung der Kontinuität Übergangsmaßnahmen für
das Jahr 2014. Die Kommission legte im April dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag vor und die Mitgliedstaaten
drängten im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit auf einen raschen Abschluss. Nach intensiven Verhandlungen
mit dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gibt es grünes
Licht für die von Österreich gewünschten wichtigen Übergangsmaßnahmen. Beim Sonderausschuss
für Landwirtschaft gab es dazu am 28.10. die Bestätigung.
Das zwischen den drei Institutionen nun erreichte Übereinkommen berücksichtigt sämtliche Forderungen
Österreichs. „Es ist uns gelungen, einen sinnvollen Periodenübergang zu erreichen und Planungssicherheit
für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen“ hob Bundesminister Niki Berlakovich
hervor.
So können in der Ländlichen Entwicklung im Jahr 2014 bei einem Großteil der Maßnahmen Mittel
aus der neuen Finanzzuteilung 2014 - 2020 zur Verlängerung des laufenden Programms verwendet werden. Damit
ist vor allem im Bereich des österreichischen Umweltprogramms ein reibungsloser Übergang zwischen den
beiden Perioden sichergestellt. Bei den Direktzahlungen wurde ein Modus gefunden, um die durch den Wegfall der
Modulation bedingte Belastung für Kleinbetriebe abzuwenden. Den Mitgliedstaaten wird für die Anwendung
der Kürzungen im Rahmen der Finanzdisziplin eine Ausnahme zugestanden, womit sie Betriebe von den Kürzungen
ausnehmen können, die im Jahr 2013 Direktzahlungen in der Höhe von bis zu 5.000 EUR beantragt haben.
Die endgültige Abstimmung des Europäischen Parlaments sowie die formelle Annahme im Rat stehen noch aus.
Sie sind für Dezember vorgesehen.
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