SWIFT-Abkommens

 

erstellt am
24. 10. 13
14.00 MEZ

EU-Parlament fordert Aussetzung wegen NSA-Abhörskandal
Brüssel (europarl) - Die EU soll den SWIFT-Vertrag zum Austausch von Bankdaten mit den USA als Reaktion auf die Vorwürfe, die "National Security Agency" (NSA) habe Daten des SWIFT-Systems abgegriffen, auf Eis legen. So steht es in einer nichtlegislativen Entschließung, die das Parlament am 22.10. verabschiedet hat. SWIFT ist ein belgisches Unternehmen, das ein System für internationale Finanztransaktionen betreibt.

Die Entschließung der Fraktionen S&D, ALDE und Grüne/EFA wurde mit 280 Stimmen angenommen bei 254 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen.

Obwohl das Parlament formal nicht befugt ist, die Aussetzung oder Beendigung eines internationalen Abkommens in die Wege zu leiten, muss die Kommission tätig werden, "wenn das Parlament seine Unterstützung für ein bestimmtes Abkommen zurückzieht", so der angenommene Text, in dem die Abgeordneten darauf hinweisen, dass das Parlament der Reaktion der Kommission im Zusammenhang mit diesem Abkommen bei künftigen Entscheidungen über seine Zustimmung zu internationalen Abkommen Rechnung tragen wird.

Ermittlungen von Europol
Die Abgeordneten bedauern, dass kein Mitgliedstaat die Vorwürfe untersucht hat. Die EU-Länder werden aufgefordert, eine Untersuchung durch das Europol-Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu genehmigen. Des Weiteren verlangt das Parlament in der Entschließung eine "umfassende technische Vor-Ort-Untersuchung der Vorwürfe", wonach die US-Behörden über einen nicht genehmigten Zugang zu den SWIFT-Servern verfügt bzw. "etwaige Zugangskanäle" zu diesen Servern geschaffen haben

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres soll im Rahmen seiner Sonderuntersuchung der Massenüberwachung von EU-Bürgern den Vorwürfen weiter nachgehen, so der Entschließungstext.

Hohe Datenschutzstandards vonnöten

Das Parlament bekräftigt, dass Abkommen über den Datenaustausch mit den USA auf einem kohärenten rechtlichen Rahmen zum Datenschutz begründet sein müssen, durch den rechtlich verbindliche Standards zum Schutz personenbezogener Daten bereitgestellt werden, die auch Zweckbeschränkung, Datenminimierung, Information, Zugang, Berichtigung, Löschung und Rechtsbehelf umfassen.

Hintergrund

Das "TFTP"-Abkommen zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.

Presseberichten zufolge hat die nationale Sicherheitsbehörde der USA (NSA) direkten Zugang zu privaten Zahlungsverkehrsdaten von EU-Bürgern gehabt, die durch die belgische Firma SWIFT verarbeitet werden. Der Zugang der US-Behörden zu diesen Daten ist durch das TFTP-Abkommen streng geregelt und begrenzt. Stimmen die Vorwürfe, würde das einen klaren Verstoß gegen das Abkommen darstellen.


 

 Weidenholzer: Mehrheit im EU-Parlament will Weitergabe von Bankdaten an die USA stoppen
SPÖ-Europaabgeordneter: "Ist eine Konsequenz des NSA-Geheimdienstskandals" - Herber Verlust für Europäische Volkspartei
Wien (sk) - "Mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung (280 für Swift-Aussetzung, 255 dagegen, 30 Enthaltungen) im Europäischen Parlament gibt es nun ein Signal an die USA, das dort auch gehört wird. Die Vereinbarung der Weitergabe von Swift-Bankdaten zur Terrorismusbekämpfung wurde unter anderen Voraussetzungen getroffen. Nun steht Wirtschaftsspionage der USA gegenüber Europa im Raum. Wir wissen nicht, welche Informationen die USA zu Zeiten der Wetten gegen unsere Währung Euro über Geheimdienste erhalten haben. Daher ist es wichtig, das Swift-Abkommen nun auszusetzen", sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Er freut sich, dass es der sozialdemokratischen Fraktion gemeinsam mit Grünen, Liberalen und Linken gelungen ist, die Resolution durchzubringen, wobei die Volkspartei offenbar die Beziehungen der USA vor die Rechte der EU-BürgerInnen gestellt hat.

Der Swift-Vertrag erlaubt US-Behörden den gezielten Zugriff auf die Kontobewegungen von Verdächtigen in der EU. Allerdings nur unter vom Europäischen Parlament hart erkämpften engen Auflagen für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Eine Erlaubnis zur kompletten Überwachung der Transaktionen, wie sie offensichtlich von Geheimdiensten regelmäßig vorgenommen wird, war damit keineswegs verbunden. Das Europäische Parlament als Hüterin der BürgerInnen-Interessen ist daher wieder gefragt. Weidenholzer: "Ich hoffe, dass auch die EU-Mitgliedstaaten im Rat der Entscheidung des EU-Parlaments folgen, um den Swift-Vertrag aussetzen zu können."


 

Mlinar: NEOS begrüßt Protest des EU-Parlaments gegen Swift-Bankdaten-Spionage
Datenschutz muss auf EU-Ebene gewährleistet sein - NEOS fordert europäische Datenschutzrichtlinie
Wien (neos) - Nach Bekanntwerden des Swift-Spionage-Verdachts durch die NSA reagierte das EU-Parlament umgehend mit einer Resolution. Eine fraktionsübergreifende Allianz aus Liberalen, Grünen und Sozialdemokraten forderte die Kommission dazu auf, das Abkommen temporär auszusetzen.

"Wir danken der Liberalen Fraktion im Europäischen Parlament für ihren Einsatz in dieser Sache. Es ist klar, dass die Liberalen auf Europäischer Ebene geeint auftreten müssen im Kampf für einen europaweit garantierten Datenschutz", so Angelika Mlinar, Europa-Sprecherin des Parlamentsklubs NEOS-LIF.

Mlinar begrüßt auch den Mut des EU-Parlaments, die Kommission in dieser Frage unter Druck zu setzen: "Das ist gelebter Parlamentarismus, wie man ihn sich auch im Österreichischen Nationalrat wünschen würde."


 

NR-Abgeordnete unterstützen Datenschutz-Kompromiss im Europaparlament
EU-Unterausschuss bekräftigt Notwendigkeit eines hohen einheitlichen europäischen Datenschutzniveaus
Wien (pk) - Der Kompromiss zur Harmonisierung des Datenschutzes auf EU-Ebene, der gestern im zuständigen LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit erzielt wurde, traf auch im EU-Unterausschuss des Nationalrats am 22.10. auf breite Zustimmung. EU- Abgeordneter Josef Weidenholzer (S) informierte die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Datenschutz- Grundverordnung und unterstrich, dass damit die Rechte des Einzelnen zum Schutz der persönlichen Daten eindeutig gestärkt würden. Diese Verbesserung sei vor allem vor dem Hintergrund des Datenskandals des US-Geheimdienstes NSA von besonderer Relevanz. Auch Staatssekretär Josef Ostermayer, der die Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts explizit befürwortete, zeigte sich zufrieden, zumal die österreichische Regierung immer dafür eingetreten sei, hohe Schutzstandards sicherzustellen.

Allerdings ist damit der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament tritt nach Auskunft Weidenholzers nun gleich in Verhandlungen mit dem Rat, wo sich einige Mitgliedstaaten kritisch positioniert haben.

Darauf bezog sich auch Abgeordneter Albert Steinhauser von den Grünen und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, der darauf abzielt, die österreichische Regierung aufzufordern, die vom Europäischen Parlament vorgelegte Textfassung im Rat zu unterstützen. Der Antrag wurde auch von der FPÖ sowie von ÖVP-Abgeordnetem Peter Michael Ikrath unterstützt. Er blieb dennoch in der Minderheit, da die übrigen ÖVP-Ausschussmitglieder sowie die SPÖ dagegen stimmten. Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die Haltung damit, dass dies Aufgabe des neuen Nationalrats sein werde, der kommende Woche angelobt werde.

Was bringt der Kompromiss im EU-Parlament
Der 2012 von der EU-Kommission vorgelegte umfassende Vorschlag zur Datenschutz-Grundverordnung soll die geltende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen und würde zu einer Vollharmonisierung in diesem Bereich führen. Man will damit verhindern, dass Internetfirmen Datenschutzvorschriften in Ländern mit niedrigen Standards ausnützen.

Geht es nach dem EU-Parlament sind europäische Daten in Zukunft auch in Drittstaaten nach europäischem Standard geschützt. Daten dürfen ohne ausdrückliches Abkommen nicht an Drittstaaten weitergegeben werden. Damit sind beispielsweise Facebook-Daten in Europa vor dem Zugriff der NSA sicherer, ebenso wie Daten bei Onlinehändlern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll in Zukunft grundsätzlich nur dann erlaubt sein, wenn die betreffende Person ihre explizite Zustimmung dazu gegeben hat. Für die Nutzung von Daten unter Dreizehnjähriger ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auch das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Gestärkt wird somit auch das sogenannte Recht der BürgerInnen auf das "Vergessen" gegenüber Internetfirmen. Wollen Personen ihre Daten löschen lassen, so muss sich in Zukunft der Anbieter darum kümmern.

Die neuen Regelungen sollen für Unternehmen gelten, die innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 KundInnen registriert haben. Damit weicht das Europäische Parlament vom Vorschlag der Kommission ab, die als Messlatte eine Firmengröße von 250 MitarbeiterInnen festlegen wollte. Größere Firmen sollen nach Ansicht des Parlaments auch angehalten werden, einen Datenschutzbeauftragten zu installieren, der sich um die Einhaltung der neuen Vorschriften kümmert.

Das EU-Parlament sieht auch hohe Strafen für jene Firmen vor, die die Datenschutzrechte verletzen. Bei langen, schweren Verstößen können Unternehmen zu Strafzahlungen bis zu 5% ihres Jahresumsatzes verurteilt werden. Mit diesem Vorschlag konnte der Kommissionsvorschlag eindeutig verbessert werden, betonte EU- Abgeordneter Josef Weidenholzer (S).

Kritik an den USA
In der Diskussion wurde die Position des Europäischen Parlaments allgemein begrüßt. Datenschutz sei ein sensibles Thema, sagte etwa Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V), der auch seiner Sorge über die Entwicklung der letzten Zeit Ausdruck verlieh. NSA und PRISM hätten deutlich gemacht, wie sehr heute das Grundrecht der Privatsphäre in Frage gestellt wird, darüber hinaus würden auch Konzerne mit ihrer Vorgangsweise immer wieder unter Beweis stellen, dass sie es mit dem europäischem Standard des Datenschutzes nicht ernst nehmen. Er hoffe, dass es zu einer weiteren Stärkung und Verschärfung des Datenschutzes kommen werde. Abgeordneter Johann Maier (S) sprach vom "digitalen Imperialismus" der USA sowie von US-Firmen, der zu einer flächendeckenden und anlasslosen Überwachung geführt habe. Er forderte daher, bei den künftigen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA entsprechend wachsam zu sein.

Ähnlich äußerte sich Abgeordneter Albert Steinhauser (G) und nannte die Daten das "Gold des 21. Jahrhunderts". In Anbetracht der Tatsache, dass die Datenschutz-Grundverordnung großen Lobbying- Angriffen ausgesetzt gewesen sei, müsse man nun der österreichischen Bundesregierung in der folgenden heiklen Phase der Trilog-Gespräche den Rücken stärken. In diesem Sinne warb er für die Unterstützung seines Antrags auf Stellungnahme.

Kritik an den USA kam auch seitens der FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan befand es als bedenklich, wie unmittelbar Unternehmen mit dem US-Geheimdienst zusammenarbeiten. Er lehnte einmal mehr das SWIFT- Abkommen sowie die Weitergabe der Fluggastdaten ab und meinte daher, die Ansätze der gegenständlichen Verordnung seien nicht weitgehend genug. Vielmehr sollte man sich überlegen, wie man die wirtschaftlichen Interessen von US-Firmen treffen könne, wenn diese mit den Behörden der USA eng zusammenarbeiten.

 

 

 

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