Wahl der NationalratspräsidentInnen mit
Debatte
Wien (pk) – Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats wird am Dienstag, dem 29. Oktober,
um 10.00 Uhr unter der Leitung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer einberufen. Damit beginnt gleichzeitig
auch die ordentliche Tagung 2013/2014 der XXV. Gesetzgebungsperiode. Wie schon vor fünf Jahren wird die Sitzung
auch diesmal wieder mit der Intonierung der österreichischen Bundeshymne eröffnet, danach werden die
Abgeordneten angelobt. Der Ablauf der Sitzung wurde heute von der noch amtierenden Präsidiale des "alten"
Nationalrats festgelegt. Der ORF wird die Sitzung voraussichtlich live übertragen.
Nach der Nationalratswahl vom 29. September sind wieder sechs Fraktionen vertreten, wobei neben SPÖ, ÖVP,
FPÖ und Grünen auch das Team Stronach und als neue Fraktion die NEOS einziehen werden. Das BZÖ hat
die 4%-Hürde verpasst. Die SPÖ setzt sich aus 52 MandatarInnen, die ÖVP aus 47, die FPÖ aus
40, die Grünen aus 24, die Liste Stronach aus 11 und die NEOS aus 9 zusammen. Tatsächlich werden dem
Team Stronach aus heutiger Sicht aber nur 10 Abgeordnete angehören. Monika Lindner will ihr Mandat annehmen,
wird dem Nationalrat aber nicht als Mitglied des Teams Stronach, sondern als "wilde" Abgeordnete angehören.
Wahl der drei PräsidentInnen
Nach der Angelobung der Abgeordneten ist traditioneller Weise die Wahl des neuen Nationalratspräsidiums vorgesehen,
die von einer Debatte begleitet wird.
In §5 der Geschäftsordnung des Nationalrats ist lediglich festgehalten, dass "der Nationalrat aus
seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten" wählt. Es ist jedoch
Übung, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten bzw. die Präsidentin stellt, die StellvertreterInnen
aus den Reihen der zweitstärksten und drittstärksten Fraktion gewählt werden. Dazu werden die Fraktionen
Wahlvorschläge vorlegen. Die Wahl ist geheim und erfolgt mittels Stimmzettel. Gewählt ist, wer die Mehrheit
der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Es steht dabei jedem und jeder Abgeordneten frei, die Stimme
auch jemandem zu geben, dessen Name sich nicht auf den Fraktionsvorschlägen findet.
Es folgen die Wahl von SchriftführerInnen und OrdnerInnen sowie des Hauptausschusses, des Unvereinbarkeitsausschusses,
des Immunitätsausschusses, des Budgetausschusses, des Geschäftsordnungsausschusses sowie des Ständigen
gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des §9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948.
Der Hauptausschuss und der Budgetausschuss werden sich zunächst aus 24 Mitgliedern im Verhältnis 7:7:5:3:1:1
zusammensetzen, die anderen genannten Ausschüsse aus 18 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:2:1:1. Die Konstituierung
der Ausschüsse mit Ausnahme des Ständigen gemeinsamen Ausschusses gemäß Finanz-Verfassungsgesetz
findet noch am selben Tag statt.
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