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Vollversammlung des Seniorenrates
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erstellt am
23. 10. 13
14.00 MEZ
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Eröffnung durch die Präsidenten Blecha und Khol
Parlament bildet feierlichen Rahmen
Wien (seniorenrat) - Am 23.10. um 10 Uhr wurde im Parlament die 10. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen
Seniorenrates eröffnet. Zahlreiche hohe Ehrengäste, 118 Delegierte sowie rund 40 Gastdelegierte folgten
der Einladung und konnten feierlich begrüßt werden. Besonderen Dank sprachen die Präsidenten Karl
Blecha und Dr. Andreas Khol in ihren Eröffnungsworten der Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara
Prammer aus, die die Begrüßung vornahm und dem Sozialpartner Seniorenrat wiederum den Plenarsaal des
Hohen Hauses zur Abhaltung der Vollversammlung zur Verfügung stellte.
Eröffnungs-Statement Präsident Karl Blecha:
"Der Österreichische Seniorenrat ist der fünfte und jüngste Sozialpartner. Der Seniorenrat
bekennt sich zu einem öffentlich gestützten, umlagefinanzierten Pensionssystem, welches gesichert wird
durch: Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Produktivitätsentwicklung, die Heranführung des faktischen
Pensionsantrittsalters an das Regelpensionsalter und durch eine Bildungspolitik, die den Menschen den Zugang zu
Berufen mit höherem Einkommen erschließt sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
Der Österreichische Seniorenrat setzt sich gegen das Schlechtreden unserer gesetzlichen Pensionsversicherung
entschieden zur Wehr und bekämpft Reformideen, die auf eine Schwächung des Umlageverfahrens hinauslaufen.
Der Österreichische Seniorenrat ist stets für eine Überprüfung unseres Systems eingetreten
und hat Anpassungen an geänderte Verhältnisse - beispielsweise Vorschläge für eine alternsgerechte
Arbeitswelt - vorgestellt. Ein Bonus-Malus-System soll jene Unternehmen belohnen, die ältere Dienstnehmer
in Beschäftigung halten oder neu einstellen und jene zur Kasse bitten, die das nicht tun.
Der Österreichische Seniorenrat wendet sich auch gegen die Verunglimpfung des Bundeszuschusses: dieser ist
einer der drei Pfeiler der Finanzierung unseres Systems. Auch in jüngster Zeit wurden wieder irreführende
Zahlen über die Höhe des Beitrages kolportiert und er als Defizitabdeckung dargestellt. Das ist Unsinn!
Unser Pensionssystem beruht auf Beiträgen der Arbeitnehmer, der Dienstgeber und des Staates! Dass dieser staatliche
Beitrag heute prozentuell niedriger ist, als er bei der Schaffung des ASVG war, sei auch vermerkt.
Die Pensionistinnen und Pensionisten haben in den letzten Jahrzehnten - und auch in jüngster Zeit - ihren
angemessenen Beitrag zur Gesundung des Staatshaushalts geleistet. So haben sie im Zuge des Stabilitätsgesetzes
2012 eine Dämpfung der Anpassung für die Jahre 2013 und 2014 zur Kenntnis genommen. Der Österreichischen
Seniorenrat stellt deutlich klar, dass nunmehr wieder Anpassungen im Ausmaß der Teuerungsrate - wie im Gesetz
vorgesehen - zu erfolgen haben. Die Pensionistinnen und Pensionisten haben genug Opfer gebracht, sie gefährden
nicht die Budgetsanierung, sondern tragen wesentlich zum Aufschwung unsere Wirtschaft und zur Arbeitsplatzsicherung
bei." so Blecha abschließend.
Eröffnungs-Statement Präsident Dr. Andreas Khol
"Alle vier Jahre tagt das österreichische Seniorenparlament und legt das Programm des Österreichischen
Seniorenrats für die nächste Arbeitsperiode fest. Dabei zeigt sich klar: Die Seniorinnen und Senioren
Österreichs sind Patrioten. Sie tragen Verantwortung. Sie nehmen an Wahlen teil und schätzen Stabilität
ebenso wie Erfahrung. Wir vom Seniorenrat sind Vermittler und Verhandler mit Handschlagqualität. Politik und
Gesellschaft dürfen daher nicht zulassen, dass die mehr als zwei Millionen Seniorinnen und Senioren Österreichs
in der Öffentlichkeit ständig als 'Kostenfaktor' verunglimpft werden", erklärt Seniorenrats-Präsident
NR-Präs.i.R. Univ-Prof. Dr. Andreas Khol, der sich bei Österreichs Bundesregierung ausdrücklich
dafür bedankte, dass beide Seniorenrats-Präsidenten als gleichberechtigte Verhandlungspartner in die
nun begonnenen Regierungsverhandlungen eingebunden sind, um die Anliegen der Seniorinnen und Senioren von Beginn
an selbst zu vertreten.
Aus dem Leitantrag des Seniorenrates stellte Khol drei aus seiner Sicht besonders wichtige und rasch umzusetzende
Punkte heraus: "Die Zuverdienstgrenzen können wir endlich streichen! Ab 1. Jänner 2014 ist jede
vorzeitige Pension mit Abschlägen versehen. Dann gibt es keinen triftigen Grund mehr, Personen die arbeiten
wollen, von dieser Arbeit abzuhalten! Die bis zu 24-Monate Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt
soll fallen! Im ersten Pensionsjahr soll es eine aliquotierte Pensionsanpassung geben. Das hatten wir so ausverhandelt
- dieses Wort ist einzuhalten! Und im Pensionssystem ist dringend die größte noch bestehende Frauen-Ungleichbehandlung
zu beseitigen! Wir verlangen eine Pension für alle Mütter - die Anrechnung der Kindererziehungszeiten
muss endlich für jedes Kind und jede Mutter gleich erfolgen. Unabhängig vom Geburtsdatum der Mutter.
Unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes!"
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Blecha und Khol präsentieren Tätigkeitsbericht über vier erfolgreiche Jahre
Zu Beginn des Nachmittags berichteten die Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol, dass der Seniorenrat
jährlich mit der Bundesregierung die Pensionsanpassungen verhandelt und zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt
hat. Besonders vehement stemmte er sich gegen die überfallsartige Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
Ab 2012 konnte ein Teil des gestrichenen Absetzbetrages in Form eines "erhöhten Pensionistenabsetz- betrages"
bei Pensionseinkünften bis zu 19.930 Euro (Euro 1.750,- Monatspension) "zurückerobert" und
ab 2013 durch eine Einschleifung bis Euro 2.200,- Monatspension angehoben werden.
Ergebnisse der Verhandlungen zu den Pensionsanpassungen:
- 2009: Erhöhung um 3,4 % bis zu einer Brutto-Pensionshöhe von Euro 2.412,-
durchgesetzt. Für darüber liegende Pensionen ein Fixbetrag von Euro 82,01. Beides allerdings bereits
ab November 2008 (!).
- 2010: Pensionen bis zu einer Höhe von Euro 2.466,- brutto um 1,5 % angepasst.
Darüber liegende Pensionen erhielten einheitlich 36,99 Euro als Fixbetrag.
- 2011: Es erfolgte eine 1,2 %ige Anpassung bis zu einer Brutto-Pensionshöhe
von Euro 2.000,-; von Euro 2.000,01 bis Euro 2.310,- monatliche Bruttopension wurde die Pensionsanpassung von 1,2
% auf Null abgeschliffen. Brutto-Pensionen über Euro 2.310,- wurden nicht angepasst.
- 2012: 2,7 % Anpassung bis zu einer Brutto-Pensionshöhe von Euro 3.300,-.
Von Euro 3.301,01 brutto bis Euro 5.940,- brutto: linear absinkend von 2,7 auf 1,5 %. Pensionen ab Euro 5.940,01
einheitlich 1,5 %. - 2013: Der dem Anpassungsfaktor entsprechende Erhöhungsprozentsatz war um einen Prozentpunkt
zu vermindern. Der Richtwert ergab 2,8 %, daher waren die Pensionen um 1,8 % zu erhöhen. Die Grundlage dafür
lieferte das 2. Stabilitätsgesetz 2012. Aufgrund von Erkenntnissen des EuGH und des OGH wurden 2013 keine
Differenzierungen vorgenommen.
Die Präsidenten stellten aber auch klar, dass Seniorenpolitik nicht nur auf Pensionspolitik zu beschränken
ist. Deshalb wurden neben den jährlichen Verhandlungen zur Pensionsanpassung zahlreiche Initiativen gestartet,
um berechtigte Anliegen der älteren Generation verstärkt öffentlich darzustellen und ihnen zum Durchbruch
zu verhelfen.
Im Berichtszeitraum wurden ein Festakt und zahlreiche Enqueten bzw. Symposien abgehalten.
Anlässlich des zehnten Jahrestages der Anerkennung als 5. Sozialpartner wurde am 1. Juni 2010 zum Festakt
"Seniorenrat - 10 Jahre Sozialpartner" geladen. Dabei wurde festgestellt, dass die Erfolgsgeschichte
der Sozialpartnerschaft in Österreich nur unter voller Einbindung der älteren sowie der jüngeren
Generation ihre Fortsetzung finden kann.
Für 27. September 2010 fand eine ganztätige Enquete zum Thema "Die künftige Pflegefinanzierung
in Österreich" statt. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete das dringende Anliegen der Schaffung
eines - aus Steuermitteln zu speisenden - Pflegefonds.
Anlässlich des Symposiums "Aktives Altern - der österreichische Weg" wurden am 29. Mai 2012
die Ergebnisse des Bundesplans für Seniorinnen und Senioren der Öffentlichkeit präsentiert. Dieser
wurde zuvor am 31. Jänner 2012 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen, die sich damit einen
verbindlichen Zielkatalog für ihre zukünftige Arbeit vorgab.
Für den 06. November 2012 luden die Bundesjugendvertretung und der Österreichische Seniorenrat zur gemeinsamen
Enquete zum Thema "Gleiche Chancen für Alt und Jung?". Die Veranstaltung widmet sich dem Thema Generationengerechtigkeit
aus dem Blickwinkel der Verteilung von Chancen und sollte zu einem Austausch unterschiedlicher Generationen führen.
Das Jahr 2012 war weiters geprägt durch den Kampf gegen die Teuerung, Verhandlungen zur Invaliditätspension
und Gesundheitsreform sowie die Forderungen zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und der
E-Medikation.
Besonders hervorzuheben ist auch die reale Darstellung der Pensionskosten und des Staatszuschusses. Dabei wurde
insbesondere die Phantasiezahl von 18 Milliarden entzaubert und nachgewiesen, dass der verbleibende tatsächliche
Staatszuschuss zuletzt 3,7 Milliarden Euro betrug.
Bedauerlicherweise war es auch im Jahr 2013 nicht möglich, die Widerstände zu durchbrechen und die Streichung
des Pensionssicherungsbeitrages für kleinere Pensionen und bei Waisenrenten zu erreichen.
Mittels einer Petition an den Deutschen Bundestag wurde dieser aufgefordert, die rückwirkende Besteuerung
von 2005 bis 2011 auf deutsche Renten für in Österreich ansässige Bezieherinnen und Bezieher aufzuheben.
Ausdauer und Beharrlichkeit bei der Verfolgung von Zielen für die Anliegen der älteren Generation haben
dazu beigetragen, dass ab 2014 Pensionisten aus der Selbständigenvorsorge hinaus- bzw. hineinoptieren können.
Zum Demokratiepaket wurde seitens des Österreichischen Seniorenrates eine teils recht kritische Stellungnahme
abgegeben. Für notwendig wurde es insbesondere gehalten, die Ausweitung der Instrumente der direkten Demokratie
grundsätzlich zu diskutieren. Der vorliegende Entwurf wurde in der Stellungnahme als noch nicht ausgereift
bezeichnet und zwecks sorgfältiger Überprüfung und Diskussion die Einsetzung einer Enquetekommission
durch den Nationalrat angeregt.
Im Berichtszeitraum wurden jährlich auch die Medienpreise Senioren-Rose und Senioren-Nessel ausgeschrieben
und vergeben. Dabei ging es darum, das Bild, das sich die Öffentlichkeit von Seniorinnen und Senioren aufgrund
von Medienberichten macht, zurechtzurücken.
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Gewachsene Strukturen der Seniorenvertretung werden modernisiert
Bisher gehörten - ohne Wahl - jene Personen dem Vorstand oder dem Präsidium des Seniorenrates an,
die seitens Pensionistenverband, Seniorenbund und Seniorenring zum Bundesseniorenbeirat (beratendes Gremium beim
BMASK) nominiert und vom Minister ernannt wurden.
In ihre Funktionen gewählt wurden im Seniorenrat daher bisher die Vizepräsidenten für die Geschäftsführung,
Finanzen und Schriftführung. Die Präsidenten des Seniorenrates wurden nicht gewählt, sondern erhielten
diese Funktion "automatisch" aufgrund ihrer Ernennung zum Vorsitzenden-Stellvertreter im Bundesseniorenbeirat
bzw. zum Vorsitzenden der Seniorenkurie (= derzeit 19 Seniorenvertreter im Bundesseniorenbeirat).
Da aufgrund dieser über die Jahre gewachsenen Struktur der Verbindung zwischen Bundesseniorenbeirat und Seniorenrat
vereinzelt die demokratische Legitimation der Seniorenvertreter in Zweifel gezogen wurde, war es Hauptziel einer
Statutenänderung, dass künftig alle Vorstands- und Präsidiumsmitglieder im Rahmen einer direkten
und demokratischen Wahl gewählt werden.
Die entsprechenden Statutenänderungen wurden von allen Delegierten soeben einstimmig angenommen.
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Präsidium und Vorstand einstimmig gewählt
Auf Basis der neuen Statuten des Österreichischen Seniorenrates, die nun eine direkte und demokratische
Wahl aller Präsidiums- und Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vollversammlung vorsieht, wurden soeben folgende
Seniorenvertreter einstimmig gewählt.
Mitglieder des Präsidiums:
Präsident Karl Blecha
Präsident Dr. Andreas Khol
Vizepräsident und Finanzreferent Rudolf Edlinger
Vizepräsident und Schriftführer Mag. Franz Karl
Vizepräsident Heinz Hillinger
Vizepräsident Dr. Josef Ratzenböck
Vizepräsident Werner Thum
Vizepräsident Dr. Edwin Tiefenbacher
Beisitzer Sophie Bauer
Beisitzer Dr. Gottfried Feurstein
Dem Vorstand gehören an: Johann Grillenberger, Dr. Hannes Bauer, Siegfried Penz, Ing. Dr. Josef Huber, Hans
Tanzer, Erich De Gaspari, Ingrid Korosec, Kurt Korbatits, Herbert Nowohradsky, Kurt Kumhofer, Dr. Otto Benesch,
Christine Haager, Erika Helscher, Rudolf Srba.
Die Finanzkontrolle obliegt Werner Obermayer, Helmut Kerbl, Ditmar Fürst sowie Inge Neumann.
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Leitantrag einstimmig angenommen
Der Vollversammlung des Seniorenrates wurde zur Beschlussfassung ein Leitantrag vorgelegt, der einhellig von allen
großen österreichischen Seniorenorganisationen unterstützt wurde.
Darin enthalten sind aktuelle Forderungen zu den Themen Pensionen, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Pflege und Betreuung
sowie Steuerrecht, die umgehend in die laufenden Regierungsverhandlungen eingebracht werden.
Den Forderungen vorangestellt ist das Hauptziel der Sicherstellung einer vollständigen und gleichberechtigten
Teilhabe der älteren Menschen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben in Österreich.
Pensionen
Die Wertsicherung der Pensionen ist die Grundlage des Vertrauens auch künftiger Generationen in unser hochwertiges
Pensionssystem. Dieses hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt und stellt bewiesenermaßen die sicherste
Form der Alterssicherung auch der heute Jungen dar. Pensionistinnen und Pensionisten haben in den letzten Jahrzehnten
und auch in jüngster Zeit ihren angemessenen Beitrag zur Gesundung des Staatshaushalts geleistet.
Von der kommenden Bundesregierung erwartet der Seniorenrat die Werterhaltung der Pensionen und Maßnahmen
zur Armutsbekämpfung, die über Ausgleichszulagen-Erhöhungen hinausreichen.
Weitere Forderungen im Bereich Pensionen sind:
- Die derzeitige bis zu 23 Monate währende Wartezeit bis zur ersten Pensionsanpassung
ist zu streichen und durch eine Aliquotierung zu ersetzen,
- Kindererziehungszeiten sind besser zu bewerten. Dazu gehört auch die Anrechnung
von Kindererziehungszeiten mit vollen 4 Jahren für jedes Kind, die sich bei deckenden Zeiten mit einer höheren
Beitragsgrundlage auswirken,
- Zusätzlich sind Kindererziehungszeiten bei der Pensionsberechnung gleichwertig
zu Zeiten der Erwerbstätigkeit auch rückwirkend zu berücksichtigen, dies auch für Frauen, die
vor dem 1.1.1955 geboren sind und wenn ihre Kinder vor 2005 geboren sind,
- Wegfall der Zuverdienstgrenzen bei den gesetzlichen Pensionen und damit Gleichstellung
mit den Regelungen für die Ruhegenüsse bei den Beamten, wenn Missbrauch durch Einführung eines Bonus-Malus-Systems
ausgeschaltet wird,
- Zwangspensionierungen sind zu unterbinden.
Arbeitsmarkt
Beschäftigung und aktive Arbeitsmarktpolitik sind Voraussetzungen der langfristigen Finanzierung der gesetzlichen
Pensionsversicherung. Gefordert wird in dem Zusammenhang die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
weiter zu erhöhen und eine Beschäftigungsgarantie für Ältere zu vereinbaren, sowie:
- Altersgerechte Arbeitsplätze sind zu schaffen
- Ein Bonus/Malus-System für Arbeitgeber soll Anreize bilden, ältere
Arbeitnehmer zusätzlich einzustellen bzw. bis zum Pensionsantritt in Beschäftigung zu halten.
- Jene Leistungsbereiten, die über den gesetzlichen Pensionsanspruch hinaus
länger arbeiten, sollen mit einem 12-prozentigen Pensionszuschlag für jedes länger gearbeitetes
Jahr belohnt werden.
Gesundheit
Gesundheitsförderung und Prävention sind ein wesentlicher Beitrag in Richtung eines längeren Erwerbslebens
und gesund Älterwerdens. Als Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt und Erlernen von Fähigkeiten
für den Erhalt der Selbständigkeit wird die Schaffung von Orientierungskursen zum Pensionsantritt bei
allen Pensionsversicherungen vorgeschlagen.
Im Bereich der Sozialversicherung wird als Beitragszahler eine Mitwirkung der Pensionistinnen und Pensionisten
mit Stimmrecht durch eine gesetzliche Regelung in den Beiräten und Landesstellenausschüssen und der Rechtsanspruch
auf Rehabilitation für Pensionisten und Mitversicherte eingefordert.
Pflege und Betreuung
Die Schaffung des steuerfinanzierten Pflegefonds wird als großartige Errungenschaft gewürdigt. Nunmehr
gilt es, seine langfristige Finanzierung aus Steuermitteln sicher zu stellen. Gefordert wird in diesem Bereich
u.a.:
- Regelmäßige Anpassung des Pflegegeldes und der Förderungen für
die 24-Stunden-Betreuung an die steigenden Kosten sowie zusätzliche Sachleistungen, - Verbindlich bundesweite
Rahmenbedingungen für den Pflegefonds mit Abschaffung des Regresses an Kindern in ganz Österreich, ohne
Verwertung von eigener Wohnung und Eigenheim der Pflegebedürftigen,
- Anhebung des Schonvermögens auf einen bundesweit einheitlichen höheren
Wert
Steuerrecht
Der Österreichische Seniorenrat fordert die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern
und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven und insbesondere Steuererleichterungen für kleinere und mittlere
Pensionen.
Erreicht werden soll dies durch:
- Herabsetzung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent und Verbreiterung der Steuerstufen
sowie eine Gleichstellung der Aktiven und der Pensionisten bei der Steuerfreigrenze
- Gleichbehandlung von allgemeinem Pensionistenabsetzbetrag mit dem Arbeitnehmerabsetzbetrag
samt Verkehrsabsetzbetrag durch Wegfall der Einschleifregelung
- Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag
(vormals AVAB)
- Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer
- Anhebung und Valorisierung der pauschalierten Freibeträge (Außergewöhnliche Belastungen) wegen
Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
- Anerkennung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen durch
Wegfall des Selbstbehaltes
Gefordert wird weiters die Fortsetzung der Verhandlungen zur Aufhebung der rückwirkenden Besteuerung deutscher
Renten für in Österreich Ansässige.
Weitere Forderungen
In den Leitantrag des Seniorenrates wurden weiters aufgenommen:
- Kampf gegen Preissteigerungen
- Gebührenbremse, um automatische Preissteigerungen zu verhindern
- Zur weiteren Behandlung des sog. Demokratiepaketes wird die Einsetzung einer
Enquetekommission durch den Nationalrat gefordert.
- Die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere
Berufsgruppen dürfen nicht weiter aufrechterhalten werden (zumindest nicht bis zur ASVG-Höchstpension).
- Forderungskatalog zu Betriebspensionen und Pensionskassen
Auch zu den Themen Erhalt der Mobilität, Wohnen und Bild des Alters werden konkrete Forderungen aufgezählt.
Der Leitantrag der 10. Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates wird dieser Aussendung angeschlossen.
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Dr. Alfred Zupancic zum Ehrenpräsidenten ernannt
Im Rahmend der Vollversammlung sprachen die Präsidenten Blecha und Khol dem bisherigen Geschäftsführenden
Vizepräsidenten Dr. Alfred Zupancic, der aus persönlichen Gründen bedauerlicherweise aus dem Seniorenrat
ausscheiden musste, in Abwesenheit besonderen Dank und Anerkennung aus.
Dr. Alfred Zupancic leitete bereits die Gründungskonferenz des Seniorenrates am 11.06.1976 in die Wege, führte
seitdem die Geschäfte und erwirkte im Jahr 1994 die Schaffung des Bundesseniorenbeirates beim Bundeskanzleramt.
In Folge gelang es unter seiner Leitung alle großen Seniorenorganisationen mit der Umgründung und Ausweitung
des Österreichischen Seniorenrates unter einem Dach zu vereinen.
Die entsprechende Verordnung des Jahres 1994, das Statut des Seniorenrates und das Bundes-Seniorengesetz des Jahres
1998 stammten aus seiner Feder und legten den Grundstein für die gesetzliche Anerkennung des Österreichischen
Seniorenrates als Sozialpartner der älteren Menschen im Jahre 2000.
In Anbetracht dieser unermesslichen Dienste für die Seniorenpolitik in Österreich wurde Dr. Alfred Zupancic
als "Gründungsvater des Österreichischen Seniorenrates" - auf Vorschlag beider Präsidenten
- von allen Delegierten einhellig per Akklamation zum Ehrenpräsidenten ernannt.
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http://www.seniorenrat.at
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Faymann: Diese Partnerschaft ist etwas ganz Besonderes
Bundeskanzler hält Gastrede bei der 10.Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates
im Parlament in Wien
Wien (bpd) - "Der Seniorenrat hat vor allem in der Konsolidierungsphase gezeigt, dass er nicht nur
eine Interessensvertretung ist, sondern ein Partner, der dabei hilft, wichtige Ziele der Republik zu erreichen.
Diese Partnerschaft ist nicht selbstverständlich, sondern etwas ganz Besonderes", sagte Bundeskanzler
Werner Faymann bei der Vollversammlung des Seniorenrates, die alle vier Jahre im Parlament stattfindet. Zu diesem
Anlass richteten auch Bundespräsident Heinz Fischer, Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, Vizekanzler
Michael Spindelegger, die Minister Rudolf Hundstorfer und Reinhold Mitterlehner sowie Vertreter der Sozialpartnerschaft,
ÖGB-Präsident Erich Foglar und Wirtschaftskammervizepräsident Richard Schenz, Grußworte an
die Versammlung. "Ältere Menschen sind oft die tragende Kraft in Organisationen und gesellschaftlichen
Institutionen", sagte Faymann und bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit über die Parteigrenzen
hinweg.
"Es geht aber nicht um das Entweder-Oder zwischen Älteren und Jüngeren. Es sorgen sich die Älteren
durchaus um die Zukunft der Jugend, wie auch die jungen Menschen sich fragen, wie es mit Pensionen oder der Pflege
künftig aussehen wird. Wir in Österreich finden dafür gemeinsame Lösungen", so Faymann.
"Bei EU-Ratssitzungen werde ich öfter gefragt: 'Wie macht ihr das in Österreich?'. Meine Antwort
ist dann: 'Durch gemeinsame Lösungen und sozialen Zusammenhalt können Probleme eher bewältigt werden'",
sagte Faymann. Auch die drängenden Probleme innerhalb der Europäischen Union könnten nur solidarisch
gelöst werden: "In der Mehrzahl der großen Regionen in Europa liegt die Jugendarbeitslosigkeit
bei über 25 Prozent, in einigen Regionen sogar bei 70 Prozent. Das sind erschreckende Zahlen, die uns nur
deshalb nicht mehr erschrecken, weil wir sie schon so oft gehört haben. Aber es braucht dringend Maßnahmen,
damit die Akzeptanz für das gemeinsame Europa in der Bevölkerung wieder erhöht wird."
"Die Partnerschaftlichkeit in Österreich kann ein Modell für ein faires Europa sein. Die Akzeptanz
für die Europäische Gemeinschaft ist abhängig vom sozialen Zusammenhalt. Wir müssen daher diese
gute Zusammenarbeit, wie wir sie in Österreich leben, verteidigen und dafür argumentieren. Wir dürfen
nicht müde werden, uns dafür einzusetzen, wir haben noch viel zu tun", schloss der Bundeskanzler.
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Prammer begrüßt Vollversammlung des Seniorenrates im Hohen Haus
Zusammenhalt der Gesellschaft braucht Solidarität der Generationen
Wien (pk) – Es sei bereits gute Tradition geworden, dass die großen Versammlungen des Seniorenrats
im Parlament stattfinden, stellte Prammer in ihren Begrüßungsworten an den Österreichische Seniorenrat
anlässlich seiner diesjährigen Vollversammlung fest. Sie hoffe, dass das Haus aller Österreicherinnen
und Österreicher dieser wichtigen Organisation auch weiterhin offen stehen werde.
Seit seiner Gründung 1976 habe der Seniorenrat einen langen Weg zurückgelegt und sei zu einem gleichberechtigten
Sozialpartner und einer wichtigen Stimme in den politischen Entscheidungsprozessen geworden, konstatierte die Nationalratspräsidentin.
Der Zusammenhalt einer Gesellschaft brauche die Solidarität der jüngeren und der älteren Generationen.
Es freue sie daher besonders, dass auch VertreterInnen der Bundesjugendorganisationen anwesend sind, so die Präsidentin.
Sie wünschte dem Seniorenrat weiterhin eine erfolgreiche Tätigkeit als starkes Sprachrohr der älteren
Menschen in Österreich zur Durchsetzung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft im Sinne eines funktionierenden
Generationenvertrages.
Prammer begrüßte neben den VertreterInnen der österreichischen Seniorinnen und Senioren auch eine
Reihe von Ehrengästen, allen voran Bundespräsident Heinz Fischer. Anwesend waren außerdem Bundeskanzler
Werner Faymann, Vizekanzler Michael Spindelegger und Bundesratsratspräsident Reinhard Toth sowie VertreterInnen
der Parlamentsklubs und der Sozialpartner.
Der Seniorenrat trat heute im Sitzungssaal des Nationalrats zu seiner 10. Ordentlichen Vollversammlung zusammen,
in deren Rahmen sich auch Bundespräsident Heinz Fischer mit einer Festansprache an die Vertretung der österreichischen
SeniorInnen wandte. Ebenso richteten Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger Grußworte an die
Versammlung. Außerdem gelangte eine im Auftrag von Bundesrats-Präsident Reinhard Todt zur Bundesrats-Enquete
"Aktives Altern" vom 1. Oktober 2013 erstellte Broschüre zur Verteilung.
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Hundstorfer: Zahlreiche Reformen mit Unterstützung des
Seniorenrates auf den Weg gebracht
Sozialminister dankt Seniorenrat bei dessen 10. Vollversammlung für Mitwirkung - Reform
der I-Pension und Pensionskonto ab 2014 in Kraft
Wien (sk) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat in seiner Begrüßungsrede betont, dass "viel
passiert in diesem Land" und umfangreiche Reformmaßnahmen im Bereich Pflege und Pensionen auf den Weg
gebracht worden sind. Hundstorfer bedankte sich bei den VertreterInnen des Seniorenrates für ihre Mitwirkung
an Reformen wie der Invaliditätspension oder dem Pensionskonto. "All das haben wir gemeinsam gestaltet,
all das gilt es auch in Zukunft gemeinsam weiterzuentwickeln." Insbesondere bedankte sich der Minister beim
Seniorenrat auch dafür, dass er den Beschluss in Bezug auf die Pensionsanpassung für 2013/2014 mitgetragen
hat.
Es sei Folge einer Vielzahl gesellschaftspolitischer Errungenschaften, dass die Menschen immer älter werden,
sagte Hundstorfer. "Das ist toll", strich der Minister hervor. Es bedeute aber auch Herausforderungen,
denen man sich stellen müsse. Hier habe es bereits viele Änderungen gegeben, sei es bei der Langzeitversichertenregelung,
der Korridorpension, dem Tätigkeitsschutz. Insbesondere mit zwei Reformen werde den künftigen Herausforderungen
begegnet: 1. Mit dem Pensionskonto, "das nach einigen notwendigen Diskussionen heute eine hohe Akzeptanz genießt"
und ab 1.1.2014 zur Verfügung stehen wird. Und 2. mit der Reform der Invaliditätspension. "Zigtausende
Menschen stellen jedes Jahr einen Antrag auf I-Pension. Wir müssen den Menschen helfen. Wir müssen die
Menschen frühzeitig auffangen, damit sie länger gesund im Erwerbsleben verbleiben können",
stellte Hundstorfer klar. Programme wie die Gesundheitsstraße oder fit2work hätten genau dies zum Ziel.
Doch auch die Wirtschaft sei gefragt, wenn es etwa darum gehe, altersgerechte Arbeitsplätze bereit zu stellen,
so der Minister. Für die Umsetzung und Entwicklung weiterer Reformen und Maßnahmen bat der Sozialminister
die VertreterInnen des Seniorenrates auch in Zukunft um ihre Mitwirkung.
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