Brüssel (ec) - Im Mittelpunkt der EU-Verträge und des regulatorischen Eignungs-
und Leistungsprogramms der Kommission (REFIT) steht die korrekte Anwendung des EU-Rechts. Der 30. Jahresbericht
über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts gibt einen Überblick über die Anwendung des EU-Rechts
durch die Mitgliedstaaten. Ende 2012 war die Zahl der Vertragsverletzungen gegenüber den Vorjahren rückläufig.
Demgegenüber stieg die Zahl der Fälle, in denen auf Problemlösungsmechanismen (z. B. EU-Pilot) zurückgegriffen
wurde, an. Damit wird die Entschlossenheit der Europäischen Kommission untermauert, mit den Mitgliedstaaten
zusammenzuarbeiten und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu verbessern.
Ende 2012 war die Zahl der nicht abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahren erneut rückläufig und lag
25 % niedriger als der Vorjahreswert. Dies ist zum Teil mit dem häufigeren Rückgriff auf EU-Pilot1 und
andere Problemlösungsmechanismen (z. B. SOLVIT2)) zu erklären, die auf die Lösung von Problemen
und die Einhaltung der Vorschriften abzielen:
Bei den vier Bereichen, in denen die meisten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden und die zusammen mehr
als 60 % aller Fälle ausmachten, handelt es sich um den Umweltbereich, den Verkehrs- und den Steuersektor
sowie den Bereich Binnenmarkt und Dienstleistungen.
Die meisten Vertragsverletzungsverfahren wurden gegen Italien (99), Belgien (92) und Spanien (91) eingeleitet.
Ähnlich wie 2011 schnitt Lettland mit nur 20 Verfahren am besten ab, gefolgt von Litauen und Estland (22 bzw.
24 Verfahren). Die Rangfolge in der EU 27 sieht wie folgt aus:
Späte Umsetzung von Richtlinien: weniger Verfahren, aber mehr vorgeschlagene Sanktionen
In früheren Jahresberichten wurde auf die späte Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten verwiesen.
Das schlechte Ergebnis vom Vorjahr hat sich deutlich verbessert. Ende 2012 waren 45 % weniger Verfahren als noch
im Vorjahr aufgrund einer späten Umsetzung nicht abgeschlossen. Im letzten Jahr wurden die meisten Vertragsverletzungsverfahren
aus diesem Grund gegen Italien (36), Portugal (34) und Ungarn (26) eingeleitet, wohingegen Estland (5), die Niederlande
und Schweden (jeweils 6 Verfahren) diesbezüglich die besten Ergebnisse aufwiesen.
Um gegen eine verspätete Umsetzung vorzugehen, hat die Kommission auch weiterhin in vollem Umfang auf das
Sanktionierungssystem zurückgegriffen, das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde. So hat sie
35 Verfahren an den Europäischen Gerichtshof („der Gerichtshof“) verwiesen und finanzielle Sanktionen beantragt
(Polen (10), Slowenien (5), Niederlande und Finnland (jeweils 4), Zypern und Belgien (jeweils 3) sowie Deutschland,
Bulgarien, Slowakei, Luxemburg, Portugal und Ungarn (jeweils 1)). Im Jahr 2011 fasste die Kommission lediglich
9 derartige Verweisungsbeschlüsse
Beschwerden: grundlegendes Feedback der Öffentlichkeit
Die 3141 im Jahr 2012 von Bürgern, Unternehmen und Interessenverbänden eingebrachten Beschwerden waren
für die Kommission ein wichtiger Anhaltspunkt bei ihrer Überwachung der korrekten Umsetzung von EU-Vorschriften.
Die Beschwerden der Bürger betrafen vor allem Umwelt- und Justizfragen sowie Aspekte des Binnenmarkts und
der Dienstleistungen (jeweils 588, 491 und 462) und richteten sich gegen Italien (438), Spanien (306) und Frankreich
(242).
Vertragsverletzungsprofile: Mitgliedstaaten und EU-Politiken
In den Anhängen zum Bericht werden die Resultate in jedem Mitgliedstaat und den jeweiligen politischen
Bereichen analysiert. Anhand von Beispielen werden Fälle erläutert, und es werden Schlüsselfragen
bei der Anwendung der Rechtsvorschriften beleuchtet.
Um einer Aufforderung des Europäischen Parlaments nachzukommen, erstellt die Kommission seit 1984 alljährlich
einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts im Vorjahr.
Das Europäische Parlament verabschiedet jedes Jahr einen Bericht zum Jahresbericht der Kommission, in dem
es zu den wichtigsten Fragen Stellung nimmt.
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