Bundesministerin präsentiert Rechtsratgeberin "Was tue ich, wenn es zur Scheidung/Trennung
kommt?"
Wien (bpd) - "Als Frauenministerin ist es mir wichtig, die besten Informationen und Ratschläge
zu frauenrelevanten Themen zusammenzutragen", verwies Gabriele Heinisch-Hosek auf die Neuauflage der Broschüre
"Was tue ich, wenn es zur Scheidung/Trennung kommt" am 30.10. im Bundeskanzleramt. "Der Anlass der
Aktualisierung ist nicht nur die hohe Nachfrage nach dieser Ratgeberin, die in komprimierter Form viele Fragestellungen
beantwortet und über Rechte und Pflichten informiert, wenn es zu Trennungen, zu Scheidungen kommt. In dieser
siebten Auflage wurden die Inhalte der Familienrechtsreform 2013 eingearbeitet, wodurch sich die Publikation auf
einem sehr aktuellen Stand befindet", so die Frauenministerin bei der Präsentation, die sie zusammen
mit der Autorin der Broschüre, Rechtsanwältin Helene Klaar, vornahm.
"Bei der letzten Novelle haben wir vom Kindeswohl ausgehend versucht, solche Inhalte zu verankern, die im
Falle von Trennungen die beste Lösung für die Kinder gewährleistet. Einerseits wollten wir das mit
der erstmaligen Definition des Kindeswohlbegriffs erreichen. Andererseits ging es uns darum, dass bei strittigen
Scheidungen Eltern einen gemeinsamen Umgang lernen können, so dass die Trennung nicht auf Kosten der Kinder
geht", erläuterte Heinisch-Hosek die Wichtigkeit einer Neuauflage der Broschüre und verwies darauf,
dass seit der letzten Ausgabe aus 1999 ein 50-seitiger Zuwachs erfolgte. So könne man nun noch detaillierter
nachlesen, wie es mit der eigenen Absicherung sowie den Pflichten und Rechten im Zusammenhang mit den Kindern weitergehe.
Die Frauenministerin zeigte sich darüber erfreut, dass es bereits viele Anfragen zu dieser Publikation gibt
und bezog sich auf mögliche Zielgruppen: "Sie dient als Information für Frauenberatungseinrichtungen,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Einzelpersonen." Es sei von
großer Wichtigkeit, dass man bei Trennungen und Scheidungen auch für sich selber einen Weg beschreitet,
der nicht zum eigenen Nachteil werden dürfe: "Dafür ist diese Ratgeberin auf jeden Fall gut geeignet."
Rechtsanwältin Helene Klaar skizzierte im Anschluss die Entwicklung der relevanten Gesetzesmaterien, die zur
mittlerweile siebten Auflage geführt haben. Sie erläuterte unter anderem, dass der Begriff des "unehelichen
Kindes" in dieser Gesetzesmaterie nicht mehr vorkommt. Außerdem sei das Namensrecht wesentlich liberalisiert
worden. Den Ausgang nahm diese Broschüre 1983 unter Johanna Dohnal.
Die Rechtsratgeberin kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Was
tue ich wenn es zur Scheidung/Trennung kommt? (PDF 1225 kB)
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