Erste europäische Bürgerinitiativen abgeschlossen –
 wie geht es weiter?

 

erstellt am
31. 10. 13
14.00 MEZ

Brüssel (ec) - Am 01.11. endet für die Organisatoren der ersten acht europäischen Bürgerinitiativen die Frist für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen. Drei Initiativen haben nach eigenen Angaben das Ziel erreicht: mindestens eine Million Unterschriften insgesamt und die vorgeschriebene erforderliche Mindestanzahl von Unterstützern in mindestens sieben Mitgliedstaaten. Bei diesen Initiativen handelt es sich um „Right2Water“, nach deren Auffassung „Wasser ein öffentliches Gut ist und keine Handelsware“, „Einer von uns“, die die EU-Finanzierung von Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, beenden will, und „Stop Vivisection“, die die Abschaffung von Tierversuchen fordert.

Vizepräsident Maroš Šefc(ovic( erklärte: „Die Tatsache, dass es drei so unterschiedlichen europäischen Bürgerinitiativen wohl gelungen ist, genügend Unterstützung zu finden, stimmt mich sehr zuversichtlich. Das beweist, dass dieses sehr ehrgeizige und einzigartige Experiment der länderübergreifenden partizipatorischen Demokratie die Vorstellungskraft der Menschen in ganz Europa angeregt hat.

Mein Mitgefühl gilt den Organisatoren der übrigen fünf europäischen Bürgerinitiativen, doch ich versichere ihnen, dass ihre Anstrengungen und ihr Einsatz nicht umsonst waren. Sie alle haben es geschafft, Verbindungen zu ähnlich denkenden Menschen auf dem ganzen Kontinent zu knüpfen und echte europaweite Debatten über Themen anzustoßen, die ihnen eindeutig sehr am Herzen liegen. Somit haben sie eine stabile Grundlage geschaffen, von der aus sie weitere Kampagnen starten können.“

Die nationalen Behörden müssen nun innerhalb von drei Monaten die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen prüfen und bescheinigen. Für die Initiative „Right2Water“ hat dieser Vorgang bereits im September begonnen. Nach Bescheinigung des Erfolgs einer europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission drei Monate Zeit, die betreffende Initiative zu prüfen und über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden. Sie trifft mit den Organisatoren zusammen, damit diese ihr Anliegen eingehender erläutern können. Darüber hinaus erhalten sie Gelegenheit, ihre Initiative bei einer vom Europäischen Parlament veranstalteten Anhörung vorzustellen. Im Anschluss daran legt die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie ihre Schlussfolgerungen sowie gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen darlegt und ihre Vorgehensweise begründet.

 

 

 

Informationen: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de

 

 

 

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