Beschlüsse des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages behandelte am 30.10.
unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) einen dringlichen Antrag der Grünen in dem die Landesregierung
ersucht wird, im Bereich der Landesverwaltung Einkommenstransparenzberichte einzuführen und diese bei den
ausgegliederten landeseigenen Betrieben und bei Betrieben mit maßgeblicher Landesbeteiligung anzuregen, denen
Analysen und Maßnahmen zur Beseitigung des "Gender Pay Gaps" folgen. Dazu soll bis 31. Juli 2014
ein Konzept vorgelegt werden, das folgende Eckpunkte beinhaltet:
- Festlegung, welche Daten erhoben werden sollen,
- Form der geschlechtsspezifischen Analyse der Daten,
- sowie abschließend ein Umsetzungsplan, sodass ein entsprechender Einkommensbericht
von 2014 vorliegt und entsprechende Analysen und Maßnahmen folgen können.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Gehälter für Leitungspositionen offenlegen
Behandelt wurde weiters ein Antrag der Sozialdemokraten zur Gehaltsoffenlegung von Leitungspositionen. In dem Antrag
wird die Landesregierung ersucht, sich dafür einzusetzen, dass alle Unternehmen und Gesellschaften, an denen
das Land Salzburg Anteile hat, die Gehälter der Leitungspositionen (also der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer
oder Manager) sowie allfällige Prämien, Boni und Zulagen öffentlich zugänglich und einsehbar
machen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Offenlegung von Managergehältern in öffentlichen Unternehmen
Ebenfalls behandelt wurde ein Antrag der Freiheitlichen zur Offenlegung der Managergehälter in öffentlichen
Unternehmen. Einstimmig angenommen wurden dazu Berichte des Leiters des Legislativ- und Verfassungsdienstes, Hofrat
Dr. Ferdinand Faber, und von Mag. Stefan Huber von der Abteilung Finanzen und Vermögensverwaltung
Faber führte aus, dass eine Novelle des Manager-Dienstverträgegesetzes, die eine verpflichtende Offenlegung
von Managergehältern vorsähe, verfassungsrechtlich aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch
erscheint. Huber berichtete, dass im Corporate Governance Kodex des Landes Salzburg bereits eine Sollbestimmung
enthalten ist, wonach in neue Geschäftsführer-Dienstverträge eine Zustimmungserklärung zur
Gehaltoffenlegung aufgenommen werden soll.
|