LH Kaiser und LR Holub bei konstituierender Beiratssitzung: Stellenwert der Menschenrechtsarbeit
soll noch stärker betont werden – Menschenrechtspreis wird Mitte Dezember verliehen
Klagenfurt (lpd) - Der neu geschaffene Kärntner Menschenrechtsbeirat hielt am 29.10. seine konstituierende
Sitzung im Spiegelsaal der Landesregierung in Klagenfurt ab. Er soll den Landeshauptmann in Angelegenheiten rund
um die Förderung und Festigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beraten. Dem zwölfköpfigen
Beirat angehören Vertreterinnen und Vertreter der in der Landesregierung vertretenen Parteien, der Römisch-katholischen
Kirche, der Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses, der Gerichtsbarkeit, der öffentlichen
Sicherheit sowie von mit Menschenrechtsarbeit befassten Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International
Österreich, Kärntner Caritasverband und SOS Mitmensch.
Gegründet wurde der Menschenrechtsbeirat auf Initiative von Landeshauptmann Peter Kaiser, unter dessen Vorsitzführung
auch die erste Sitzung ablief. Kaiser sagte, dass in Kärnten der Stellenwert und die Wertigkeit der Menschenrechtsarbeit
noch stärker betont werden sollen. Wichtige Themen für den Menschenrechtsbeirat sind laut dem Landeshauptmann
u.a. Migrations- und Integrationspolitik oder der Zugang zur Bildung. Er wolle die vielfältige fachliche Kompetenz
des Gremiums jedenfalls stark nutzen, dieses solle zudem Kontaktstelle für Einrichtungen der Zivilgesellschaft
in Menschenrechtsfragen sein.
Landesrat Rolf Holub ist eines der Mitglieder des Menschenrechtsbeirates, er verwies in seiner Stellungnahme auf
die Bedeutung von Menschlichkeit und Toleranz.
In der konstituierenden Sitzung wurden die zwölf ehrenamtlich tätigen Mitglieder und ihre Ersatzmitglieder
eingesetzt. Bestimmt wurde auch, dass der Landeshauptmann von Landesrat Holub bzw. Gemeinderätin Christina
Krainz in der Vorsitzführung vertreten wird, wenn er bei einer Sitzung verhindert sein sollte. Die Arbeit
des Menschenrechtsbeirates beruht auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
vom 10. Dezember 1948, der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen sowie weiteren
ausführenden und ergänzenden Instrumenten und Standards des Menschenrechtsschutzes auf universeller und
europäischer Ebene.
Thema in der Sitzung war auch der Menschenrechtspreis des Landes Kärnten, über den Volksgruppenbüro-Leiter
Peter Karpf informierte. Über die Vergabe des Preises, dessen Dotation von 8.000 auf 10.000 Euro erhöht
wurde, entscheidet eine vierköpfige Fachjury, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Amnesty International
Österreich, Kärntner Juristische Gesellschaft, Kärntner Hochschulkonferenz und Ökumenische
Kontaktkommission in Kärnten zusammensetzt. Verliehen wird er Mitte Dezember an eine Person oder Organisation
mit Bezug zu Kärnten, die sich im Bereich der Menschenrechtsarbeit und Stärkung des Menschenrechtsbewusstseins
besonders hervorhebt.
Wie der Landeshauptmann noch ausführte, waren seit der Gründung im Jahr 1993 Menschenrechtspreis und
Menschenrechtsbeirat (Jury) miteinander verbunden. Nunmehr sei es zu einer Trennung von Jury- und Beiratstätigkeit
gekommen. Der neue Menschenrechtsbeirat werde laut Statuten eine Stellungnahme zum Menschenrechtspreis abgeben,
könne jedoch keinen präjudizierenden Einfluss auf die Jury ausüben, etwa in Bezug auf die Reihung
der Nominierungen.
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