Österreich und Turkmenistan schließen Verhandlungen über bilaterales Investitionsschutzabkommen
ab
Wien (bmeia) - Am 07.11. konnten im Außenministerium die seit 2011 geführten Verhandlungen über
ein bilaterales Abkommen zur Förderung und Schutz von Investitionen zwischen Österreich und Turkmenistan
abgeschlossen werden. Die Verhandlungen im Außenministerium fanden parallel zu der am 6. und 7. November
im Wirtschaftsministerium abgehaltenen Tagung der Gemischten Österreichisch-Turkmenischen Kommission statt.
„Das neue Investitionsschutzabkommen soll es den österreichischen Betrieben erleichtern, auf diesem Zukunftsmarkt
Fuß zu fassen, weil sie damit die entsprechende Rechtssicherheit haben. Besonders für kleine und mittlere
Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, ist es ausschlaggebend, dass ihr Engagement im Ausland vor Benachteiligungen
gegenüber inländischen und anderen ausländischen Investoren geschützt sind“, erklärte
dazu Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger.
Das fünf Millionen Einwohner Land Turkmenistan am kaspischen Meer verfügt über die viertgrößten
Gasreserven der Welt und nimmt damit eine Schlüsselrolle in der internationalen Energieversorgung ein. Neue
Projekte in der Infrastrukturentwicklung und die aufgrund des raschen wirtschaftlichen Aufschwungs stark steigende
Nachfrage nach importierten Konsumgütern bieten für österreichische Anbieter von Produkten, Technologien
und Dienstleistungen interessante Geschäftschancen auf einem noch wenig bekannten Wachstumsmarkt.
Geschäftschancen gibt es für österreichische Unternehmen vor allem in den Bereichen Öl und
Erdgas, Bau und Infrastruktur, Gesundheit und Medikamente als auch bei der Zulieferung in die Nahrungsmittelindustrie
und Landwirtschaft. Österreichische Unternehmen sind zunehmend am turkmenischen Markt vertreten und an einem
Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen interessiert.
„Die Erschließung neuer Märkte mit Exportmöglichkeiten für österreichische Firmen sichert
direkt Arbeitsplätze und damit den Wohlstand in Österreich. Dies ist besonders wichtig in Phasen, in
welchen Exporte in Nachbarländer stagnieren“, so Spindelegger weiter.
Die Verhandlungen im Außenministerium wurden auf der Grundlage eines österreichischen Mustertextes geführt,
der im Rahmen eines breiten partizipatorischen Prozesses unter Einbindung der Sozialpartner und akademischer Experten
ausgearbeitet wurde und der im europäischen und internationalen Vergleich als modern und vorbildlich gilt.
Der Außenminister wies dabei darauf hin, dass im Abkommen neben den Anliegen der österreichischen Wirtschaft
auch festgehalten wird, dass Auslandsinvestitionen von Firmen in verantwortungsbewusster Weise und im Hinblick
auf internationale Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards zu erfolgen haben und dabei auch internationale
Anti-Korruptionsnormen einzuhalten sind.
Bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Investoren im Ausland vor Benachteiligung
gegenüber inländischen und anderen ausländischen Investoren, sowie vor entschädigungsloser
Enteignung. Dies ist besonders für kleine und mittlere heimische Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen,
von großer Bedeutung. Außerdem beinhalten sie die Möglichkeit, bei Streitfällen neben nationalen
Gerichten auch ein internationales Schiedsgericht einzuschalten.
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