Erfolge einer wachstumsfreundlichen Konsolidierungspolitik
Wien (pk) - Österreich ist gut auf das "Europäische Semester 2014" vorbereitet, das
zeigt der Haushaltsplanentwurf für 2014, den Finanzministerin Maria Fekter kürzlich der EU-Kommission
und der Eurogruppe mitgeteilt und zugleich dem Nationalrat vorgelegt hat. Seit 2011 koordiniert die Europäische
Union in einem halbjährigen Prozess ("Europäisches Semester"), die Wirtschafts- und Haushaltspolitik
ihrer Mitgliedsländer. Im kommenden Jänner wird die EU-Kommission mit der Vorlage ihres "Jahreswachstumsberichts"
das Abstimmungsverfahren, an dem auch das Europäische Parlament teilnimmt, starten und der Europäische
Rat wird es im Juni 2014 mit einem Gipfelbeschluss für länderspezifische Empfehlungen zu den Haushaltsstrategien,
Stabilitätsprogrammen und Wirtschaftsreformen der Mitgliedsländer abschließen.
Robuste Wirtschaft und EU-konforme Haushalte
Österreichs Wirtschaft entwickelt sich robust und sein Budget erfüllt 2013 und 2014 sowohl die nationalen
als auch die europäischen Konsolidierungsziele. Es hat den unteren Wendepunkt der jüngsten Konjunkturabschwächung
im 2. Quartal 2013 durchschritten und kann 2013 aufgrund dynamischer Exporte mit einem Wachstum von 0,4% rechnen.
Die Zahl der Arbeitslosen steigt 2013 um 27.000 auf 287.000 und die Arbeitslosenquote laut Eurostat von 4,3 %(2012)
auf 5,1%. Da die Zahl der aktiv Erwerbstätigen (+30.000) stärker steigt, bleibt die Arbeitslosenquote
dennoch eine der besten in der EU. Sinkende Treibstoffpreise und ein Nachlassen der Teuerung bei Nahrungsmitteln
reduzieren werden die Inflation 2013 von 2,4% auf 2 %. Im Jahr 2014 wird sich das Wachstum in der Eurozone und
in Österreich aufgrund von Investitionen, Exporten und privatem Konsum beschleunigen, aber noch nicht stark
genug, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Moderat steigende Lohnstückkosten werden die Inflation weiter senken,
heißt es im Haushaltsplanentwurf.
Wachstumsfreundliche Konsolidierungsstrategie
Österreich setzt die wachstumsfreundliche Konsolidierung fort, mit der es - nach einer krisenbedingten Überschreitung
- das Maastricht-Defizit-Kriterium schon im Jahr 2011, 24 Monate früher als gefordert, erreichte und 2012
den mittelfristigen Konsolidierungskurs übertraf. 2013 wird das Maastricht-Defizit der Republik 2,3% des BIP
ausmachen, das strukturelle Defizit bei 1,5% liegen, um 0,3% besser als geplant. Höher als erwartet fällt
hingegen die Verschuldungsquote aus (74,6% des BIP statt 73,6%) - wegen der im Juli 2013 von der EU vorgenommenen
Revision der BIP-Berechnung.
Mehr Beschäftigung, höhere Pro-Kopf-Löhne, wachsende Lohnsumme, zunehmende Steuereinnahmen, größere
Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Sozialversicherung sowie zum Familienlastenausgleichsfonds sowie 688 Mio.
€ an Steuereinnahmen von Schweizer Konten zählen zu den guten Nachrichten im Jahr 2013. Dazu kommt die Erwartung
doppelt so hoher Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen als veranschlagt und die vorzeitige Rückzahlung
von Partizipationskapital der ERSTE-Bank (1,2 Mrd. €).
Bei den Ausgaben ist der Budgetvollzug 2013 restriktiv: Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst, Reduzierung
der Planstellen um 1.296, moderate Pensionsanpassung um 1,8% und sinkender Zinsaufwand des Staates. Länder
und Gemeinden erwarten 2013 einen besseren Budgetsaldo als im Stabilitätspakt vorgesehen (-0,44% des BIP)
und die gesetzlichen Krankenkassen werden 2013 voraussichtlich einen Überschuss von 0,1 Mrd. € erzielen. Obwohl
für die Hypo Alpe Adria noch nicht bezifferbare Mehraufwendungen notwendig sind und auch die Hochwasser- und
Dürrekatastrophe Mehraufwendungen nach sich ziehen wird, kann die Republik ihr Defizitziel von 2,3% des BIP
einhalten. Die Schuldenquote wird gegenüber 2012 von 74% auf 74,6% des BIP steigen.
Budgetplan für 2014
Laut Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 und Stabilitätsprogramm soll das gesamtstaatliche Defizit im kommenden
Jahr auf 1,5% des BIP, das strukturelle Defizit auf 1,3% des BIP und die Schuldenquote auf 74% des BIP sinken.
Diesen Zielen dienen bereits beschlossene gesetzliche Maßnahmen: Reduzierung des öffentlichen Dienstes,
moderate Anpassung von Pensionen und Beamtengehältern, Straffung der Verwaltung, Verfahrensbeschleunigungen,
Abschaffung der Bezirksschulräte, Ausbau der Transparenzdatenbank für Länder und Gemeinden, Schließung
von Bezirksgerichten, kostendämpfende Pflegereform, weitere Verschärfungen bei der "Hacklerregelung",
Abschaffung der Invaliditätspension für Geburtsjahrgänge 1964 und jünger sowie Gesundheitsreform.
Zugleich werden zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung Investitionen in Zukunftsprojekte fortgesetzt:
Hochschul-Milliarde, Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen, Forschungsförderung, thermische Sanierung und
Pflegereform.
Absicherung der Konsolidierung
Ein Eckpfeiler des Konsolidierungskurses ist die im Österreichischen Stabilitätspakt fixierte Schuldenregel,
die Bund, Länder und Gemeinden erstmals im Jahr 2017 zu strukturell ausgeglichenen Haushalten verpflichtet.
Bis dahin muss der Bund sein strukturelles Defizit auf maximal 0,35% des BIP senken, Länder und Gemeinden
auf maximal 0,1%. Die Schuldenregel sichert eine nachhaltige Rückführung der Staatsverschuldung, verhindert
chronische Defizite und etabliert eine konjunkturverträgliche, antizyklische Budgetpolitik. Kurzfristig lässt
die Schuldenregel in Rezessionen Defizite zu, fordert aber, diese bei guter Konjunktur wieder abzubauen oder Überschüsse
zu erzielen. Die Einhaltung der Schuldenregel wird vom "Fiskalrat", dem bisherigen "Staatsschuldenauschuss"
überwacht.
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