Autobahnsperre zwischen den Abschlussstellen Kufstein-Süd und Kufstein-Nord
Innsrbuck (lk) - Am Sonntag, 1. Dezember 2013, wird auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein zwischen 10
und 12 Uhr eine Versammlung stattfinden. Die Versammlungsanzeige wurde von Kufsteins Bürgermeister Martin
Krumschnabel bei der BH Kufstein eingebracht und wird nicht untersagt. Mit dieser Versammlung, die auf einem Stadtratsbeschluss
von Kufstein am 11. November 2013 basiert, soll gegen die Einführung der Vignettenkontrolle durch die Asfinag
zwischen Kufstein-Nord und Kufstein-Süd protestiert werden.
„Die Versammlung wurde bei uns von der Stadt Kufstein als Demonstration auf der Autobahn mit dem Motto ‚Mautfrei
bis Kufstein-Süd‘ angemeldet“, erklärte heute, Freitagmittag, nach einer Sitzung Christian Bidner, Bezirkshauptmann
von Kufstein. „Die Rechtsgüterabwägung hat ergeben, dass keine Gründe im Sinne des Versammlungsgesetzes
vorliegen, die eine Untersagung der Versammlung rechtfertigen würden.“
Allerdings wird diese Versammlung auch mit Auflagen verbunden sein. „Es wird ein Vermummungs- und Waffenverbot
ausgesprochen. Ebenso ist der Versammlungs-Veranstalter zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet“,
betont BH Bidner. Besonderes Augenmerk wird auch auf die durchgängige Einsatzfähigkeit von Rettungs-
und Feuerwehrdiensten und die Erreichbarkeit des Bezirkskrankenhauses gelegt.
Da für die Vorbereitungen zur Versammlung auf der Autobahn und den Anmarsch der TeilnehmerInnen eine Vorlaufzeit
einzuplanen ist sowie am Ende der Veranstaltung eine Zeitspanne zur Räumung des Versammlungsorts, ist mit
einer Gesamtsperre der A12 Inntalautobahn zwischen den Anschlussstellen Kufstein-Süd und Kufstein-Nord in
einem zeitlichen Ausmaß von rund vier Stunden – also zwischen 9 und 13 Uhr – zu rechnen.
Begleitende Verkehrsmaßnahmen für diesen ersten Advent-Sonntag werden von der BH Kufstein gemeinsam
mit den Blaulichtorganisationen von Tirol und Bayern sowie den Behörden und Autobahnbetreibern in der kommenden
Woche vorbereitet. Dazu gehören Umleitungsstrecken samt Grafikplänen und sonstige Verfügungen der
Behörden.
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