Europäische Kommission evaluiert nationale Reglementierungen des Berufszugangs / Extrablatt
aus Brüssel erschienen
Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung vorgestellt, in der sie den Beginn der
Evaluierung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs ankündigt. Die nationalen Reglementierungen
des Berufszugangs sollen EU-weit überprüft und europaweit vereinfacht werden, berichtet das Verbindungsbüro
Brüssel in der aktuellen Ausgabe des Extrablatts. Das Extrablatt kann heruntergeladen oder kostenlos abonniert werden.
Sogenannte reglementierte Berufe sind jene Berufe, deren Ausübung an besondere Qualifikationen geknüpft
ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z.B. Architekt oder Apotheker) geschützt ist. Ein derartiger Schutz
kann nach Einschätzung der Europäischen Kommission aus Gründen des Konsumentenschutzes durchaus
gerechtfertigt sein. Allerdings befürchtet die Kommission, dass übermäßig restriktive Bedingungen
auf junge Menschen eine abschreckende Wirkung haben und den Eintritt in den Arbeitsmarkt in bestimmten Fällen
verhindern könnten. Nach Beobachtungen der Europäischen Kommission ist es aufgrund unterschiedlicher
Rechtsvorschriften für qualifizierte Fachkräfte oft schwierig, sich um Arbeitsplätze in anderen
Mitgliedstaaten zu bewerben.
Umfassende Reformen der Vorschriften über den Zugang zu reglementierten Berufen werden derzeit in Portugal,
Polen, Italien, Slowenien und Spanien durchgeführt. Die Europäische Kommission hofft, dass verbesserte
Bedingungen für den Berufszugang – insbesondere ein transparenterer Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten –
die Arbeitsplatzmobilität von Fachkräften im Binnenmarkt fördern. Auch die grenzübergreifende
Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe würde so wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission
erwartet positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und sieht das Potenzial, mit diesen Maßnahmen das
Wirtschaftswachstum anzukurbeln: Die Dienstleistungen der freien Berufe machen etwa neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts
in der Europäischen Union aus.
In der ersten Phase sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, eine Liste der national und regional reglementierten Berufe
zu erstellen. Diese Informationen will die Europäische Kommission im Anschluss in eine "Europakarte"
einarbeiten, aus der z.B. Fachkräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen, ersehen können,
welche Anforderungen für die einzelnen Berufe in den anderen EU-Mitgliedstaaten Ländern gelten.
In der zweiten Phase werden die Mitgliedstaaten dann aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren eine gegenseitige
Evaluierung ihrer jeweiligen Zugangsbeschränkungen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, die Vertreter der verschiedenen
Berufsverbände in diesen Prozess voll einzubinden. Die neue EU-Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedstaaten
im Rat bestätigt werden. Weiterführende Informationen sind auf der Website der EU-Kommission zu finden.
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