Bericht über Umsetzung der Wirkungsorientierung im "Testjahr" 2013
Wien (pk) -- Über den aktuellen Stand der Umsetzung der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung informiert
ein 72 Seiten umfassender Bericht des Bundeskanzleramts. Der Grundstein für die Einführung der Wirkungsorientierung
wurde im Rahmen der im Jahr 2007 beschlossenen Bundeshaushaltsrechtsreform gelegt; im Jahr 2010 begann man mit
deren Implementierung. Ziele dieser Reform sind die optimale Nutzung öffentlicher Mittel, die effektive und
effiziente Verwaltungsgestaltung sowie die innovative Weiterentwicklung und Steuerung von Politiken, erklärt
Bundeskanzler Werner Faymann im Vorwort. Im vorliegenden Tätigkeitsbericht wird zudem die Berücksichtigung
des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den wirkungsorientierten Steuerungsinstrumenten
beleuchtet, werden die Aufgaben und die Rolle der Wirkungscontrollingstelle (angesiedelt im BKA) erklärt,
auf die Weiterentwicklungspotenziale hingewiesen sowie die zukünftigen Handlungsfelder – abgeleitet aus den
Empfehlungen – abgesteckt.
Wirkungsorientierung als neues Leitprinzip in der Verwaltung
Die Implementierung des Prinzips der Wirkungsorientierung ist aktuell einer der umfangreichsten Veränderungs-
und Innovationsprozesse auf Bundesebene, heißt es im Bericht. Dadurch komme es zu einem Wandel der Steuerungskultur
in Politik und Verwaltung, weg von der Ressourcensteuerung, hin zu einer verstärkten Orientierung an den zu
erzielenden Ergebnissen. Als Reform umfasst die Wirkungsorientierung sämtliche Bundesministerien und Dienststellen
sowie über 130.000 Bedienstete. Für die Umsetzung erforderlich war die Einführung eines wirkungsorientierten
Steuerungskreislaufs, der die Ziele der Politik in Leistungen auf operativer Ebene übersetzt. Durch systematische
Auswertungen soll dann hervorgehen, in welchen Bereichen Optimierungspotenzial besteht bzw. welche Maßnahmen
sich bewährt haben. Das gesamte Wirkungsmodell beruht jedenfalls auf den Grundsätzen der Effektivität
("die richtigen Dinge tun") und der Effizienz ("die Dinge richtig tun").
Automatische Sanktionen bzw. Belohnungen bei Nichterreichung bzw. Erreichung der Ziele sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Dies wäre nicht im Sinne der Wirkungsorientierung, da etwa Ressorts, die sich konkrete und ambitionierte Ziele
gesetzt haben, abgestraft würden, geben die AutorInnen zu bedenken.
Parallel zur wirkungsorientierten Steuerung ist auch die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) mit 1.1.2013
in Kraft getreten. Beide Instrumente sind integrative Bestandteile des Gesamtkonzepts. Während die wirkungsorientierte
Steuerung Prioritäten ausweist und diese in eine ergebnisorientierte Steuerung der Ministerien und Dienststellen
einbindet, knüpft die WFA auf der Ebene einzelner Vorhaben an. Regelungsvorhaben (z.B. Gesetze, Verordnungen)
und sonstige Vorhaben (z.B. größere Projekte, Förderprogramme) werden hinsichtlich ihrer Zielsetzungen
und Auswirkungen in bestimmten Politikfeldern analysiert und dargestellt. Im Jahr 2014 wird der Budgetausschuss
im Nationalrat erstmals Berichte über die erzielten Ergebnisse erhalten.
Die wichtigsten Vorteile des neuen Systems bestehen nach Ansicht der AutorInnen darin, dass in Hinkunft die Abgeordneten
über Zielsetzungen besser informiert werden und somit von der Regierung und der Verwaltung diesbezügliche
Ergebnisse einfordern können. Auch die Bürgerinnen und Bürger bekommen einen besseren Einblick in
die Arbeit der Regierung und der Verwaltung. Außerdem kann die Verwaltung klar darstellen, welche Leistungen
sie erbringt.
Die zentrale Rolle der Wirkungscontrollingstelle
Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle, angesiedelt im Bundeskanzleramt (Sektion Öffentlicher
Dienst und Verwaltungsinnovation), nimmt die zentrale Rolle in der Koordinierung und Evaluierung ein und begleitet
die Ressorts bei der Umsetzung. Insbesondere bei der Koordinierung im Budgeterstellungsprozess, bei der Qualitätssicherung
von wirkungsorientierten Folgenabschätzungen sowie beim Thema Evaluierung findet eine intensive Zusammenarbeit
mit dem Bundesministerium für Finanzen statt. Damit setzt das österreichische Modell, das auf einer ausbalancierten
Sicht auf den Steuerungsprozess und einer professionellen Beratung der Ressorts fußt, Maßstäbe
im internationalen Vergleich, heißt es im Bericht. Die Wirkungscontrollingstelle übermittelt zweimal
jährlich Berichte an den Budgetausschuss: Der Frühjahresbericht (Vorlage bis 31.5.) hat die interne Evaluierung,
der Herbstjahresbericht (Vorlage bis 31.10.) die Evaluierung der Wirkungsziele und Maßnahmen im Bundesvoranschlag
zu Inhalt.
Österreich Vorreiter bei Berücksichtigung der Gleichstellung in der Budgeterstellung
Im großen Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung nimmt die tatsächliche Gleichstellung von Frauen
und Männern eine Sonderstellung ein: Sie ist aufgrund der Zielbestimmung in der Verfassung sowie der Verankerung
im Bundeshaushaltsgesetz 2013 (und der darauf basierenden Umsetzung in Verordnungen) das einzige inhaltliche, verpflichtend
von allen Ressorts umzusetzende Thema. Mit diesem Vorstoß und der einzigartigen Kombination aus verfassungsrechtlicher
Verankerung und konkreter Umsetzung in den Angaben zur Wirkungsorientierung, wurde Österreich bezüglich
der Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Budgetgestaltung zum Best
Practice-Modell.
In der praktischen Ausführung bedeutet dies, dass bei der Erarbeitung von politischen Zielsetzungen, bei der
Umsetzung der Ziele sowie bei der Evaluierung der Zielerreichung, die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen
und Männern und faktische Ungleichstellungen explizit berücksichtigt werden. Die Wirkungsorientierung
erweist sich dabei als wichtiges Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellungspolitik. Bereits in der Umsetzung
für den Bundesvoranschlag 2013 zeigte sich, dass die meisten Ressorts externe Gleichstellungswirkungsziele
definieren konnten, die konkret an den Herausforderungen der Aufgabengebiete des jeweiligen Ressorts orientiert
waren.
Bisherige Erfahrungen und Ausblick
Die lebhaften Debatten im Budgetausschuss, betreffend den Bundesvoranschlags-Entwurf 2013 haben gezeigt, dass der
Nationalrat in der Haushaltspolitik nunmehr eine verstärkte Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrnimmt, in
der nicht ausschließlich der Mitteleinsatz im Fokus liegt, sondern vor allem auch das Ergebnis für die
Bürgerinnen und Bürger. Der Mehrwert des erfolgten Paradigmenwechsels – der wirkungsorientierten Steuerung
– muss (zukünftig) von allen damit befassten Akteuren erkannt werden, damit sich die Vorteile des neuen Steuerungssystems
umfassend entfalten können. Es gilt nunmehr, ausgehend vom "Testjahr" 2013, weitere Schritte in
die Richtung einer gelebten, umfassenden, aufeinander abgestimmten, wirkungsorientierten Steuerung zu gehen.
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