Parlamentssanierung: Entscheidungsgrundlage liegt vor

 

erstellt am
22. 11. 13
14.00 MEZ

Grundsatzentscheidungen im ersten Quartal 2014 notwendig
Wien (pk) - Den im Parlament vertretenen Klubs wurde eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt, auf deren Basis im ersten Quartal 2014 die notwendigen Grundsatzentscheidungen zur Sanierung des Parlamentsgebäudes getroffen werden sollen. Das Dokument wurde in den vergangenen Monaten vom Projektteam der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit mit der von den Ziviltechnikern Vasko+Partner gestellten Projektsteuerung ausgearbeitet und enthält eine Gegenüberstellung aller Entscheidungsalternativen hinsichtlich der Zukunft des Hohen Hauses.

Für jede Entscheidungsalternative liegt auch eine aktuelle Kostenaufstellung vor, die auf einer unabhängigen Überprüfung der Kostenschätzungen des im Jahr 2011 von F+P Architekten/Werner Consult erstellten Gesamtkonzepts durch die Projektsteuerung (Vasko+Partner) beruht und von der Begleitenden Kontrolle iC Consulenten/PwC PricewaterhouseCoopers gesondert geprüft wurde.

Sechs grundlegende Sanierungs- und zwei Absiedelungsvarianten
Neben den verschiedenen Sanierungsvarianten werden in der Entscheidungsgrundlage die Optionen zur Absiedelung des Betriebs während eines Umbaus sowie die Modelle zur Durchführung des Bauvorhabens beschrieben. Der Vollständigkeit halber wurden auch Alternativen wie ein Neubau oder ein Auslaufen des Gebäudebetriebs – für den Fall, dass keine Entscheidung für eine Sanierung getroffen wird – in die Gesamtdarstellung aufgenommen.

Konkret beschreibt die Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Sanierung folgende sechs Varianten:

  • Restnutzung: Gibt es keine Entscheidung für eine Sanierung, muss der Betrieb des Parlamentsgebäudes – aufgrund der sich stetig verschärfenden Haftungsproblematik – schrittweise eingestellt und in eine Ersatzlokation umgesiedelt werden.
  • Instandsetzung: Die minimalste Sanierungsvariante sieht die Herstellung des gesetzeskonformen Gebäudezustandes und die Behebung aller Schäden und Mängel bei unveränderter Nutzung der Räumlichkeiten vor.
  • Grundsanierung: Die Sanierungsvariante "Grundsanierung" beinhaltet die "Instandsetzung" bei gleichzeitiger Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung von Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und den Funktionen des Gebäudes.
  • Nachhaltige Sanierung: Die "nachhaltige Sanierung" beinhaltet die "Instandsetzung" sowie die sofortige Umsetzung von Verbesserungen im Betrieb, in den Abläufen und Funktionen des Gebäudes, u. a. durch die Nutzung vorhandener Raumreserven und die Steigerung der Energieeffizienz.
  • Architektonisches Zeichen: Die Sanierungsvariante "Architektonisches Zeichen" sieht überdies die Umsetzung allfälliger architektonischer Konzepte mit (repräsentativer) Außenwirkung vor.
  • Neubau: Eine weitere Entscheidungsalternative stellt die Errichtung eines neuen Parlamentsgebäudes dar, wobei das historische Parlamentsgebäude gemäß der (in diesem Fall noch zu definierenden) Folgenutzung saniert werden müsste.
  • Hinsichtlich der temporären Absiedelung während einer Sanierung definiert die Entscheidungsgrundlage grundlegende Alternativen, zwischen denen ebenfalls im ersten Quartal 2014 entschieden werden muss:
  • Vollabsiedelung: Eine vollständige Absiedelung des Betriebs im Parlamentsgebäude während der Sanierung stellt eine ungestörte Weiterführung des Parlamentsbetriebs in einer Interimslokation sowie eine optimale und ökonomische Bauabwicklung mit kürzest möglicher Bauzeit sicher.
  • Teilabsiedelung: Die teilweise Aufrechterhaltung des Betriebs im Gebäude während eines Umbaus wäre mit höheren Kosten, Unsicherheiten und Risiken verbunden. Neben der Störung und Gefährdung des Betriebs durch Schmutz- und Lärmbelastung, erhöhter Brandgefahr und arbeitsrechtlichen Einschränkungen wäre die Bauführung bei dieser Absiedelungsvariante u. a. aufgrund der Verlängerung der Bauzeit deutlich unwirtschaftlicher.


Entscheidungsgrundlage definiert Baukostenziele
Für die nun vorgelegte Entscheidungsgrundlage wurden die bisherigen Kostenschätzungen hinsichtlich etwaiger Optimierungspotenziale untersucht. Darauf aufbauend wurde für alle Sanierungsvarianten ein Baukostenziel (Instandsetzung: 122,8 Mio. €; Grundsanierung: 144,3 Mio. €; Nachhaltige Sanierung: 154,1 Mio. €; Architektonisches Zeichen: 182,9 Mio. €) definiert, das den weiteren Planungsphasen zugrunde gelegt werden soll.

Inklusive Honoraren, Nebenkosten, Sicherheitsreserven, Valorisierung und Steuern werden die Gesamtkosten bei einer Instandsetzung auf 280,7 Mio. €, bei einer Grundsanierung auf 329,8 Mio. €, bei einer nachhaltigen Sanierung auf 352,2 Mio. € und bei der Variante "Architektonisches Zeichen" auf 418,0 Mio. € geschätzt.

Die Entscheidungsgrundlage weist auch die Kosten für sogenannte "Notmaßnahmen" aus – jene dringlichen Reparaturen und sonstigen Vorkehrungen, die bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten jedenfalls erforderlich sind, um den Gebäudebetrieb vorläufig zu sichern.

Die Gesamtkosten für eine Vollabsiedelung (inkl. Interimslokation, Betriebskosten, Valorisierung und Steuern) werden je nach Ausweichquartier zwischen 41,4 und 54,2 Mio. € geschätzt. Der Kostenrahmen der Teilabsiedelung liegt bei bis zu 96,9 Mio. €. Eine Teilabsiedelung käme deswegen erheblich teurer, weil damit eine deutlich längere Bauzeit, Provisorien und umfassende Sicherheitsmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig wären.

ExpertInnen empfehlen nachhaltige Sanierung und Vollabsiedelung
Auf Basis der nun vorliegenden Gegenüberstellung aller Entscheidungsalternativen geben die Projektsteuerung, das zuständige Projektteam der Parlamentsdirektion unter Einbeziehung der Begleitenden Kontrolle und der Lenkungsausschuss eine gemeinsame Empfehlung an die Präsidentin und die Mitglieder der Präsidiale ab. Die damit befassten ExpertInnen empfehlen die Variante der sogenannten "nachhaltigen Sanierung" und eine Vollabsiedelung des Parlamentsgebäudes während der Sanierung. Wie oben beschrieben, sieht die "nachhaltige Sanierung" vor, nicht nur den gesetzmäßigen Gebäudezustand nach dem "Stand der Technik" herzustellen, sondern auch Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und den Funktionen zu schaffen, vorhandene Raumreserven zu nutzen und die Energieeffizienz zu steigern. Bei der Variante der nachhaltigen Sanierung liegt das Baukostenziel bei 154,1 Mio. € bzw. bei einer Gesamtsumme von 352,2 Mio. € inkl. Honoraren, Nebenkosten, Reserven, Valorisierung und Steuern. Der Mehraufwand für die "nachhaltige Sanierung" würde sich nach den vorliegenden Berechnungen der Lebenszykluskosten – je nach Vergleichsvariante – innerhalb von fünf bis 15 Jahren aufgrund der Effizienzsteigerungen und der zusätzlich gewonnen Büroflächen im Betrieb amortisieren. Darüber hinaus ermöglicht diese Sanierungsvariante eine Öffnung des Gebäudes für die BürgerInnen und einen zeitgemäßen Parlamentarismus entsprechend den in zahlreichen anderen Ländern bereits bestehenden Standards.

Entscheidung im ersten Quartal 2014 notwendig
Um Projektverzögerungen und daraus resultierende Haftungs- und Rechtsprobleme wie auch verlorene Aufwände vermeiden zu können, wird eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung des Parlamentsgebäudes im ersten Quartal 2014 benötigt. Auf Basis dieser Grundsatzentscheidung soll jener Generalplaner, der im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens Mitte 2014 ausgewählt wird, mit den entsprechenden Detailplanungen (Vorentwurf bis Mitte 2015, Entwurf bis Mitte 2016) beauftragt werden. Darüber hinaus ist die Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Absiedelungsvariante notwendig, um die erforderlichen Vereinbarungen hinsichtlich des benötigten Ausweichquartiers treffen zu können. Der derzeitige Terminplan führt als frühestmöglichen Baubeginn Mitte 2017 an. Eine Sanierung wird nach derzeitigem Planungsstand mindestens drei Jahre dauern.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at