Grundsatzentscheidungen im ersten Quartal 2014 notwendig
Wien (pk) - Den im Parlament vertretenen Klubs wurde eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt, auf deren Basis
im ersten Quartal 2014 die notwendigen Grundsatzentscheidungen zur Sanierung des Parlamentsgebäudes getroffen
werden sollen. Das Dokument wurde in den vergangenen Monaten vom Projektteam der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit
mit der von den Ziviltechnikern Vasko+Partner gestellten Projektsteuerung ausgearbeitet und enthält eine Gegenüberstellung
aller Entscheidungsalternativen hinsichtlich der Zukunft des Hohen Hauses.
Für jede Entscheidungsalternative liegt auch eine aktuelle Kostenaufstellung vor, die auf einer unabhängigen
Überprüfung der Kostenschätzungen des im Jahr 2011 von F+P Architekten/Werner Consult erstellten
Gesamtkonzepts durch die Projektsteuerung (Vasko+Partner) beruht und von der Begleitenden Kontrolle iC Consulenten/PwC
PricewaterhouseCoopers gesondert geprüft wurde.
Sechs grundlegende Sanierungs- und zwei Absiedelungsvarianten
Neben den verschiedenen Sanierungsvarianten werden in der Entscheidungsgrundlage die Optionen zur Absiedelung
des Betriebs während eines Umbaus sowie die Modelle zur Durchführung des Bauvorhabens beschrieben. Der
Vollständigkeit halber wurden auch Alternativen wie ein Neubau oder ein Auslaufen des Gebäudebetriebs
– für den Fall, dass keine Entscheidung für eine Sanierung getroffen wird – in die Gesamtdarstellung
aufgenommen.
Konkret beschreibt die Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Sanierung folgende sechs Varianten:
- Restnutzung: Gibt es keine Entscheidung für eine Sanierung, muss der Betrieb
des Parlamentsgebäudes – aufgrund der sich stetig verschärfenden Haftungsproblematik – schrittweise eingestellt
und in eine Ersatzlokation umgesiedelt werden.
- Instandsetzung: Die minimalste Sanierungsvariante sieht die Herstellung des gesetzeskonformen
Gebäudezustandes und die Behebung aller Schäden und Mängel bei unveränderter Nutzung der Räumlichkeiten
vor.
- Grundsanierung: Die Sanierungsvariante "Grundsanierung" beinhaltet
die "Instandsetzung" bei gleichzeitiger Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine spätere
Umsetzung von Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und den Funktionen des Gebäudes.
- Nachhaltige Sanierung: Die "nachhaltige Sanierung" beinhaltet die "Instandsetzung"
sowie die sofortige Umsetzung von Verbesserungen im Betrieb, in den Abläufen und Funktionen des Gebäudes,
u. a. durch die Nutzung vorhandener Raumreserven und die Steigerung der Energieeffizienz.
- Architektonisches Zeichen: Die Sanierungsvariante "Architektonisches Zeichen"
sieht überdies die Umsetzung allfälliger architektonischer Konzepte mit (repräsentativer) Außenwirkung
vor.
- Neubau: Eine weitere Entscheidungsalternative stellt die Errichtung eines neuen
Parlamentsgebäudes dar, wobei das historische Parlamentsgebäude gemäß der (in diesem Fall
noch zu definierenden) Folgenutzung saniert werden müsste.
- Hinsichtlich der temporären Absiedelung während einer Sanierung definiert
die Entscheidungsgrundlage grundlegende Alternativen, zwischen denen ebenfalls im ersten Quartal 2014 entschieden
werden muss:
- Vollabsiedelung: Eine vollständige Absiedelung des Betriebs im Parlamentsgebäude
während der Sanierung stellt eine ungestörte Weiterführung des Parlamentsbetriebs in einer Interimslokation
sowie eine optimale und ökonomische Bauabwicklung mit kürzest möglicher Bauzeit sicher.
- Teilabsiedelung: Die teilweise Aufrechterhaltung des Betriebs im Gebäude
während eines Umbaus wäre mit höheren Kosten, Unsicherheiten und Risiken verbunden. Neben der Störung
und Gefährdung des Betriebs durch Schmutz- und Lärmbelastung, erhöhter Brandgefahr und arbeitsrechtlichen
Einschränkungen wäre die Bauführung bei dieser Absiedelungsvariante u. a. aufgrund der Verlängerung
der Bauzeit deutlich unwirtschaftlicher.
Entscheidungsgrundlage definiert Baukostenziele
Für die nun vorgelegte Entscheidungsgrundlage wurden die bisherigen Kostenschätzungen hinsichtlich etwaiger
Optimierungspotenziale untersucht. Darauf aufbauend wurde für alle Sanierungsvarianten ein Baukostenziel (Instandsetzung:
122,8 Mio. €; Grundsanierung: 144,3 Mio. €; Nachhaltige Sanierung: 154,1 Mio. €; Architektonisches Zeichen: 182,9
Mio. €) definiert, das den weiteren Planungsphasen zugrunde gelegt werden soll.
Inklusive Honoraren, Nebenkosten, Sicherheitsreserven, Valorisierung und Steuern werden die Gesamtkosten bei einer
Instandsetzung auf 280,7 Mio. €, bei einer Grundsanierung auf 329,8 Mio. €, bei einer nachhaltigen Sanierung auf
352,2 Mio. € und bei der Variante "Architektonisches Zeichen" auf 418,0 Mio. € geschätzt.
Die Entscheidungsgrundlage weist auch die Kosten für sogenannte "Notmaßnahmen" aus – jene
dringlichen Reparaturen und sonstigen Vorkehrungen, die bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten jedenfalls erforderlich
sind, um den Gebäudebetrieb vorläufig zu sichern.
Die Gesamtkosten für eine Vollabsiedelung (inkl. Interimslokation, Betriebskosten, Valorisierung und Steuern)
werden je nach Ausweichquartier zwischen 41,4 und 54,2 Mio. € geschätzt. Der Kostenrahmen der Teilabsiedelung
liegt bei bis zu 96,9 Mio. €. Eine Teilabsiedelung käme deswegen erheblich teurer, weil damit eine deutlich
längere Bauzeit, Provisorien und umfassende Sicherheitsmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des
Betriebs notwendig wären.
ExpertInnen empfehlen nachhaltige Sanierung und Vollabsiedelung
Auf Basis der nun vorliegenden Gegenüberstellung aller Entscheidungsalternativen geben die Projektsteuerung,
das zuständige Projektteam der Parlamentsdirektion unter Einbeziehung der Begleitenden Kontrolle und der Lenkungsausschuss
eine gemeinsame Empfehlung an die Präsidentin und die Mitglieder der Präsidiale ab. Die damit befassten
ExpertInnen empfehlen die Variante der sogenannten "nachhaltigen Sanierung" und eine Vollabsiedelung
des Parlamentsgebäudes während der Sanierung. Wie oben beschrieben, sieht die "nachhaltige Sanierung"
vor, nicht nur den gesetzmäßigen Gebäudezustand nach dem "Stand der Technik" herzustellen,
sondern auch Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und den Funktionen zu schaffen, vorhandene Raumreserven
zu nutzen und die Energieeffizienz zu steigern. Bei der Variante der nachhaltigen Sanierung liegt das Baukostenziel
bei 154,1 Mio. € bzw. bei einer Gesamtsumme von 352,2 Mio. € inkl. Honoraren, Nebenkosten, Reserven, Valorisierung
und Steuern. Der Mehraufwand für die "nachhaltige Sanierung" würde sich nach den vorliegenden
Berechnungen der Lebenszykluskosten – je nach Vergleichsvariante – innerhalb von fünf bis 15 Jahren aufgrund
der Effizienzsteigerungen und der zusätzlich gewonnen Büroflächen im Betrieb amortisieren. Darüber
hinaus ermöglicht diese Sanierungsvariante eine Öffnung des Gebäudes für die BürgerInnen
und einen zeitgemäßen Parlamentarismus entsprechend den in zahlreichen anderen Ländern bereits
bestehenden Standards.
Entscheidung im ersten Quartal 2014 notwendig
Um Projektverzögerungen und daraus resultierende Haftungs- und Rechtsprobleme wie auch verlorene Aufwände
vermeiden zu können, wird eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung des Parlamentsgebäudes im ersten Quartal
2014 benötigt. Auf Basis dieser Grundsatzentscheidung soll jener Generalplaner, der im Rahmen des derzeit
laufenden Vergabeverfahrens Mitte 2014 ausgewählt wird, mit den entsprechenden Detailplanungen (Vorentwurf
bis Mitte 2015, Entwurf bis Mitte 2016) beauftragt werden. Darüber hinaus ist die Grundsatzentscheidung hinsichtlich
der Absiedelungsvariante notwendig, um die erforderlichen Vereinbarungen hinsichtlich des benötigten Ausweichquartiers
treffen zu können. Der derzeitige Terminplan führt als frühestmöglichen Baubeginn Mitte 2017
an. Eine Sanierung wird nach derzeitigem Planungsstand mindestens drei Jahre dauern.
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