UNO-Generalversammlung nahm österreichische Resolutionsinitiative im Konsens an
Wien (bmeia) - Die österreichische Initiative zum weltweiten Schutz von Minderheiten wurde am 19.11.
im Konsens vom Dritten Komitee der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Insgesamt haben 68 Staaten den
von Österreich präsentierten Resolutionsentwurf mit eingebracht. „Die große Anzahl an Unterstützern
zeigt, dass nur durch gemeinsame internationale Anstrengung, der weltweite Schutz von Minderheiten garantiert werden
kann“, so Außenminister Michael Spindelegger.
Ein besonderer Schwerpunkt wurde diesmal auf die effektive Umsetzung der UNO-Deklaration zum Schutz von Minderheiten
gelegt. Diese enthält klare Vorgaben an Staaten, um die Situation von Minderheiten zu verbessern. Dabei konnten
klare Referenzen zur verstärkten Umsetzung dieses wichtigen Dokuments in der Resolution dauerhaft verankert
werden. „Gerade in Zeiten wachsender Diskriminierung und Repressalien gegenüber Minderheiten, ist die effektive
Implementierung dieses wichtigen UNO-Textes als ein weiteres starkes Signal an alle Minderheiten weltweit zu sehen“,
so Spindelegger.
Neben diesen Referenzen konnten ebenfalls Paragraphen zur wichtigen Rolle der Unabhängigen Expertin für
Minderheitenfragen sowie zur nicht zu unterschätzenden Bedeutung von interkulturellem und interreligiösem
Dialog in die Resolution eingebracht werden. „Dialog zwischen und mit allen Seiten ist unabdingbar, um den Schutz
von Minderheiten zu garantieren. Dies insbesondere im Hinblick auf die Situation von religiösen Minderheiten,
vor allem in Nahen Osten. Es freut mich, dass Österreich sich hierbei besonders aktiv engagiert“, so der Außenminister.
Besonders erfreulich sei die erstmalige Erwähnung von multiplen, erschwerenden und intersektoriellen Formen
von Diskriminierung im Text. „Besonders viele Frauen und Kinder, die Minderheiten angehören, sind weltweit
täglich mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Es ist daher unsere Aufgabe sowohl auf nationaler als auch
auf internationaler Ebene darauf aufmerksam zu machen und ein deutliches Zeichen dagegen zu setzen“, betonte der
Außenminister.
Die Durchsetzung und der Schutz der Menschenrechte sind Kernanliegen der österreichischen Außenpolitik.
Der Schutz von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten im Besonderen stellt einen Schwerpunkt
der österreichischen Menschenrechtsarbeit dar und ist während der österreichischen Mitgliedschaft
im UNO-Menschenrechtsrat eine der Prioritäten des österreichischen Arbeitsprogramms. „Wir werden diese
sehr erfolgreiche Initiative konsequent vorantreiben. Dem Schutz von religiösen Minderheiten weltweit muss
dabei weiterhin besondere Beachtung zukommen" so Spindelegger abschließend.
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