Nach 35 Verhandungsrunden: LehrerInnen-Dienstrecht

 

erstellt am
20. 11. 13
14.00 MEZ

 Faymann: Ministerrat beschließt neues LehrerInnen- Dienstrecht
Regierungsvorlage zu "Luxuspensionen" bis Ende Jänner
Wien (sk) - Im Pressefoyer nach dem Ministerrat hat Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem Vizekanzler am 19.11. den Regierungsbeschluss zum neuen Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer präsentiert. "Wir haben in 35 Verhandlungsrunden mit den Interessensvertretern versucht, ein gemeinsames Ergebnis zustande zu bringen. Da das nicht möglich war, war es notwendig, im Interesse unserer Schulen und der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler eine Entscheidung zu treffen", betonte der Kanzler. Die Regierung habe alles unternommen, um auf den Verhandlungspartner einzugehen. "Wir haben diese Diskussion mit großer Sorgfalt und viele Jahre geführt."

Das neue Dienstrecht bedeute für neue Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft "mehr Zeit in der Klasse und somit mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler" - bei einem höheren Einstiegsgehalt. In diesem Zusammenhang verwies Bundeskanzler Faymann auch auf den Übergangszeitraum von fünf Jahren beim neuen Dienstrecht. Das bedeutet für bereits in Ausbildung befindliche Lehrkräfte Wahlfreiheit. Während jene Menschen, die erwägen, den Lehrberuf zu ergreifen, ihre Entscheidung unter Berücksichtigung des neuen Dienstrechtes treffen können.

Weiters berichtete der Kanzler, dass in der Regierungssitzung der Beschluss gefasst wurde, bis Ende Jänner eine Regierungsvorlage zum Thema der "Luxuspensionen" auszuarbeiten. Betroffen davon werden Pensionen sein, die deutlich höher sind als ASVG-Pensionen bzw. die Zusatzpensionen zu ASVG-Pensionen sind. "Es ist richtig, der OeNB, dem ORF, den Sozialversicherungsträgern oder bei Altpolitikern die Beträge zu deckeln und einen Sicherungsbeitrag einzuführen", sagte Faymann. Im öffentlichen Dienst sowie bei den ÖBB gebe es bereits einen sogenannten Sicherungsbeitrag. "Der Sicherungsbeitrag ist eine Frage der Fairness." Eine derartige Neuregelung benötige eine Einbeziehung der Oppositionsparteien, da es für eine Änderung in diesem Bereich eine Zweidrittelmehrheit im Parlament braucht.

Zur Diskussion über die Budgetentwicklung machte der Kanzler noch einmal deutlich, dass Österreich im Vollzug des heurigen Jahres besser liege als geplant. Trotz mehrfach revidierter und schlechter gewordener Prognosen unterschreitet die Ausgabenstruktur die gesetzten Ziele beim strukturellen Defizit. Das habe auch der Bericht der EU-Kommission, der vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, belegt. "Auch die neue Regierung wird wieder ein Budget vorlegen, das hält und auf das die Österreicherinnen und Österreicher sich verlassen können", so Faymann abschließend.


 

 Spindelegger: Neues Lehrerdienstrecht und Neuregelungen bei den Sonderpensionen kommen
Entscheidung im Ministerrat setzt parlamentarischen Prozess in Gang – Einigung auf Punktuation zu Luxuspensionen – Hilfe für Katastrophenopfer beschlossen
Wien (övp-pd) - "Die Würfel beim Lehrerdienstrecht sind gefallen. Die Regierung hat eine Entscheidung getroffen, mit der wir einen parlamentarischen Prozess in Gang setzen", sagt ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Michael Spindelegger beim Ministerrat am 19.11. Die Reform des Lehrerdienstrechts ist notwendig, weil sich die Schule in Österreich verändert hat, so Spindelegger. "Wir haben heute eine andere Schule als vor zehn oder zwanzig Jahren. In der Schule von heute wird am Nachmittag unterrichtet oder eine Betreuung angeboten. Ein zeitgemäßes Lehrerdienstrecht stellt die notwendigen Rahmenbedingungen dafür sicher."

"Wir stehen vor der Herausforderung, dass Kinder mehr von den Lehrern brauchen. Sie brauchen Unterstützung, ganz im Sinne von Forderung und Förderung", betont der Vizekanzler, und weiter: "Darum muss das Dienstrecht angepasst werden, hin zu mehr Lehrverpflichtung." Im Gegenzug bringt die Reform ein höheres Einstiegsgehalt für Lehrerinnen und Lehrer. Im Detail sollen Volksschullehrer anfangs 2.400 Euro bekommen, Lehrer der AHS- Unterstufe 2.600 Euro, bis hin zu 3.000 Euro für Lehrer der AHS- Oberstufe. "Das ist ein deutlich höheres Einstiegsgehalt als in anderen Berufen", unterstreicht Spindelegger. Der Beschluss einer neuen Lehrerausbildung macht auch eine Änderung des Dienstrechts notwendig, denn: "Diejenigen, die heute zu studieren beginnen sollen wissen, was sie erwartet, wenn sie zu arbeiten beginnen." Das neue Lehrerdienstrecht soll mit dem Schuljahr 2019/20 in Kraft treten.

Im Ministerrat hat man sich heute weiters beim Thema der sogenannten Luxuspensionen auf eine Punktuation geeinigt. Bis Ende Jänner wird jetzt an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der einen zusätzlichen Beitrag für Sonderpensionsregelungen bringen soll. "Wir wollen hier die herrschende Schieflage geradestellen", so Spindelegger, der betont, dass der Beitrag der Spitzenpensionsbezieher zur Sicherung des Pensionssystems beiträgt.

In Sachen humanitärer Hilfe für die Katastrophenopfer auf den Philippinen hat der Ministerrat Hilfe in Höhe von insgesamt 1,35 Millionen Euro beschlossen. 500.000 Euro kommen jeweils aus dem Auslandskatastrophenfonds und dem Wirtschaftsministerium. Weitere 350.000 Euro stellt das Land Tirol für die Taifun-Opfer bereit. Aus dem Auslandskatastrophenfonds werden ebenfalls 500.000 Euro für syrische Flüchtlinge bereitgestellt. "Angesichts des kommenden Winters wird weitere Hilfe benötigt", betont der Vizekanzler. Damit beläuft sich unsere Hilfe für Syrien auf 6,67 Millionen Euro.


 

Rosenkranz: Karten auf den Tisch
FPÖ verlangt alle Unterlagen zum Lehrerdienstrecht
Wien (fpd) - Die FPÖ, die bei den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Lehrergewerkschaftern zum neuen Dienstrecht nicht involviert gewesen ist, fordert einmal mehr alle Unterlagen und Verhandlungspositionen ein, um im bevorstehenden Unterrichtsausschuss eine objektive Bewertungsgrundlage zu haben, so der Nationalrat und Obmann des Unterrichtsausschusses in der vergangenen Gesetzgebungsperiode Dr. Walter Rosenkranz. "Die Karten müssen von beiden Seiten offen auf den Tisch gelegt werden", so Rosenkranz.

"Nachdem der Betrieb des parlamentarischen Unterrichtsausschusses voraussichtlich bald wieder aufgenommen wird, möchte sich die FPÖ als neutraler unvoreingenommener Mediator für die beiden aussichtlos zerstrittenen Verhandlungsgruppen anbieten", sagte Rosenkranz, der ein rasches Ende des Lehrerdienstrechtspokers anstrebt.

"Die Vorstellungen von SPÖ und ÖVP werden wir aus dem heute beschlossenen Ministerialentwurf kennen lernen", so Rosenkranz weiter. Die Argumente der Lehrer-Seite seien hingegen nur in journalistischer Verkürzung aus den Medien zu erfahren, bedauert Rosenkranz. "Nur wenn die Mitglieder des parlamentarischen Unterrichtsausschusses alle Unterlagen ungeschnitten und ungefiltert zur Verfügung haben, wird eine vernünftige Entscheidung möglich sein", forderte Rosenkranz die Lehrergewerkschafter auf, ihre Vorstellungen auf den Tisch des Unterrichtsausschusses zu legen.


 

Nachbaur: Kein großer Wurf gelungen
Mit einer Anhebung der Unterrichtsstunden ist es nicht getan
Wien (str) - "Mit diesem Lehrerdienstrecht ist der Regierung kein großer Wurf gelungen, denn es wird kaum zu einer Verbesserung des Bildungsstandards beitragen. Eine Erhöhung der Unterrichtsstunden ist hier noch keine Garantie dafür. Genauso wenig ist diesem Ziel zuträglich, dass ein Master künftig nicht für alle Lehrer zwingend sein soll", erklärte Klubobfrau Kathrin Nachbaur in einer Pressekonferenz zum Beschluss des Lehrerdienstrechts durch die noch amtierende Regierung.

Nachbaur berichtete von Lehrern in ihrem Bekanntenkreis, "die ohnehin mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Stundenanzahl arbeiten und generell sehr engagiert bei der Sache sind." In diesem Sinne sei eine Anhebung des Einstiegsgehaltes für zukünftige Junglehrer ebenso fair, wie ein Abflachen der Gehaltskurve im Laufe des Arbeitslebens. Zur Anhebung der Unterrichtsstunden meinte Nachbaur: "Man muss sich den gesellschaftlichen Veränderungen und Gegebenheiten anpassen!"

Aufzupassen sei, dass das vorliegende Paket klar in Richtung Gesamtschule gehe. "Ich habe in Kanada gesehen, wie die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen zu einer Zweiklassengesellschaft geführt hat. Selbst weniger begüterte Eltern sparen alles zusammen, damit sie ihre Kinder auf eine Privatschule schicken können. Wir müssen dafür sorgen, dass dies in Österreich nicht passiert und die öffentlichen Schulen die Bildungsstandards erfüllen", mahnte die Team Stronach Klubobfrau und forderte mehr Autonomie für die Schulen, verstärkte Mitspracherechte für die Eltern auch bei der Wahl der Schuldirektoren, die sich nach Nachbaurs Wunsch wiederum ihr Lehrpersonal selbst aussuchen können.


 

Strolz: Wir brauchen kein neues Dienstrecht, wir brauchen Gestaltungsfreiheit für die Schulen
Schaffen wir das Dienstrecht ab. Unabhängige Direktoren sollen die Lehrer anstellen und führen.
Wien (neos) - Am 19.11. beschloß der Ministerrat ein neues Lehrerdienstrecht. Gegen den Willen der Lehrer. Auf direktem Weg in die Vergangenheit. NEOS Klubobmann Matthias Strolz: "Die unendliche Debatte um das Lehrerdienstrecht ist eine vollkommene Themenverfehlung. Wir müssen die Autonomie der Schulen stärken. Schulen brauchen Freiheit und Verantwortung. Definieren wir einen gemeinsamen Kompetenz-Standard mit einer Mittleren Reife mit 15 und geben wir die Wege dahin in die Verantwortung der Schulen."

Direktoren sollen nicht mehr über Parteibuchlogik bestellt werden. Sie sollen als Führungskräfte auf Zeit auf Basis von Hearings vom Schulgemeinschaftsausschuss, dem Schulträger und einer Qualitätsagentur des Bundes berufen werden. "In den letzten Jahren haben sämtliche Länder, die im Bildungsbereich Fortschritte gemacht haben, in die Schulautonomie investiert. Um einzelne Wochenstunden zu streiten bringt die Schulen hingegen keinen Schritt weiter", so Strolz. "Wenn wir die Personalhoheit in die Verantwortung der Schulen geben, dann brauchen wir kein Lehrerdienstrecht mehr." Es brauche lediglich einen Rahmen-Kollektivvertrag, der von einem Direktorenverband mit der Lehrergewerkschaft verhandelt werden soll. Darüber hinaus sollen die Direktoren den notwendigen Spielraum erhalten, um Lehrer einzustellen und zu führen.

"Nur wenn die Personal- und Finanzhoheit bei den Direktoren liegt, kann jede Schule ihr Potential optimal entwickeln. Anstatt sich an einem Modell des Lehrerdienstrechts fest zu beißen, das bereits vor zwölf Jahren veraltet war, sollten wir endlich einen wirklich entscheidenden Schritt nach vorne wagen", so NEOS-Bildungssprecher Strolz.


 

 Schnedl: Klarer Bruch der Sozialpartnerschaft bei Lehrerdienstrecht
Bundesregierung begibt sich auf dünnes Eis
Wien (ögb/fsg) - "Schon die Einleitung des Begutachtungsverfahrens für das Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ohne Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst widersprach den sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten. Dass das Lehrinnen- und Lehrerdienstrecht nun ohne einvernehmliches Verhandlungsergebnis im Ministerrat beschlossen wurde, ist ein klarer Bruch der Sozialpartnerschaft", stellt der Bundesvorsitzende der Christgewerkschafterinnen und Christgewerkschafter, ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl, fest.

"Im Begutachtungsverfahren sind fast ausschließlich negative Stellungnahmen eingegangen. Diese fast 1.800 Stellungnahmen zu ignorieren zeugt von einem sonderbaren Demokratieverständnis", so Schnedl weiter.

"Festgehalten werden muss, dass das Dienstrecht für die öffentlich Bediensteten ähnlich wie ein Kollektivvertrag in der Privatwirtschaft zu sehen ist. Kollektivverträge können nur einvernehmlich zustandekommen. Warum dieser Grundsatz für öffentlich Bedienstete nicht gelten soll, muss die Bundesregierung erst einmal erklären", erläutert Schnedl weiter.

Schnedl zeigt auch vollstes Verständnis für die weitere Vorgangswiese der Lehrerinnen und Lehrer. "Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage auf sehr dünnes Eis begeben. Die funktionierende Sozialpartnerschaft ist eine der großen Errungenschaften der Zweiten Republik und hat die positive Entwicklung Österreichs maßgeblich gestaltet", so Schnedl abschließend.


 

 Neumayer: Modernes Bildungssystem braucht leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht
Beschluss im Ministerrat wichtiger Schritt, aber weiterhin Änderungsbedarf - Stärkung der Schulautonomie und Aufgabenprofil müssen nächste Schritte sein
Wien (pdi) - "Ein modernes Bildungssystem braucht ein zeitgemäßes, transparentes, leistungsorientiertes und einheitliches Lehrerdienstrecht. Neben einer Weiterentwicklung der pädagogischen Aus- und Weiterbildung braucht es auch entsprechende Rahmenbedingungen im Schulalltag", stellte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, hinsichtlich des Beschlusses im Ministerrat über das neue Lehrerdienstrecht fest. "Im Laufe der viel zu lange währenden politischen Diskussion hat sich die Industriellenvereinigung immer für die rasche Implementierung eines solchen neuen Lehrerdienstrechtes ausgesprochen. Insofern ist heute von der Regierung ein richtiger Schritt gesetzt worden", so Neumayer weiter. Mit dem Entwurf liege erstmals ein Vorschlag für ein einheitliches, sowohl Pflichtschul- als auch Bundeslehrer betreffendes Dienstrecht mit einheitlichen Arbeitszeitregelungen, höherem Einstiegsgehalt, einer flacheren Gehaltskurve und einer damit verbundenen gestiegenen Transparenz vor. Außerdem würden Quereinsteiger durch die Anrechnung von bis zu 12 Jahren an Vordienstzeiten attraktivere Eintrittsbedingungen vorfinden.

"Trotz einer grundsätzlich positiven Einschätzung sehen wir auch Änderungsbedarf", hob der IV-Generalsekretär hervor und sprach dabei vor allem auch die unzureichende Abbildung der neuen Ausbildungsstruktur für künftige Pädagoginnen und Pädagogen oder den Einsatz in fachfremden Gegenständen an: "Diese Gefahr sehen wir durch einen dauerhaften Einsatz von Bachelor-Absolventen. Wenn man sich zu einer neuen Qualität in der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen bekennt, muss diese Qualität auch im Lehrerdienstrecht entsprechend Niederschlag finden. Es darf keinesfalls zu einem qualitativen Downgrading im Vergleich zum derzeitigen Status Quo kommen." Auch in Bezug auf die - von der Industrie immer wieder geforderte - Stärkung der Schulautonomie, die Entwicklung eines zeitgemäßen Aufgabenprofils für Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in einem mitunter herausfordernden Schulumfeld bleibe für die kommenden Jahre noch viel zu tun.

Es sei zu hoffen, dass sich der "Reformmut" der Regierung mit dem Kraftakt Lehrerdienstrecht nicht erschöpft hat, sondern in der neuen Legislaturperiode an Fahrt gewinnt, so Neumayer: "Wir brauchen eigentlich eine Bildungsrevolution. Die Zeit der Kompromisse und des Herumschraubens sollte ebenso vorbei sein wie die ideologischen Debatten von vorgestern. Unser Bildungssystem muss Maß an der Zukunft nehmen, deshalb braucht es mutige Reformen. Das sind wir den jungen Menschen, den Eltern, den Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Zukunft des Standortes schuldig."


 

Schmidinger: Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen
Ministerratsbeschluss zu Lehrerdienstrecht lässt für uniko Fragen offen
Wien (uniko) - Der Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die "Lehrbefähigung" ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.

Ungeklärt sei allerdings nach wie vor, welche Konsequenzen mit der "Lehrbefähigung" faktisch verknüpft werden, bemängelt Schmidinger. Das neue Dienstrecht eröffne die Möglichkeit, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelors, sobald sie in das unbefristete Dienstverhältnis gelangen, auf den Masterabschluss verzichten und in der Folge als "Lückenbüßer" eingesetzt werden, womit die ursprünglichen Qualitätsansprüche unterlaufen werden. Schmidinger: "Wir müssen es vermeiden, dass die Lehrbefähigung am Ende des Tages nur noch als Worthülse dient." Dass künftig ein Masterstudium neben einer vollen Lehrverpflichtung zu absolvieren ist - ebenfalls ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko - verstärkt die Bedenken, wonach auf längere Sicht nicht voll ausgebildetes Lehrpersonal zum Einsatz kommen wird.  

 

 

 

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