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Nach 35 Verhandungsrunden: LehrerInnen-Dienstrecht
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erstellt am
20. 11. 13
14.00 MEZ
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Faymann:
Ministerrat beschließt neues LehrerInnen- Dienstrecht
Regierungsvorlage zu "Luxuspensionen" bis Ende Jänner
Wien (sk) - Im Pressefoyer nach dem Ministerrat hat Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem Vizekanzler
am 19.11. den Regierungsbeschluss zum neuen Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer präsentiert. "Wir
haben in 35 Verhandlungsrunden mit den Interessensvertretern versucht, ein gemeinsames Ergebnis zustande zu bringen.
Da das nicht möglich war, war es notwendig, im Interesse unserer Schulen und der Ausbildung der Schülerinnen
und Schüler eine Entscheidung zu treffen", betonte der Kanzler. Die Regierung habe alles unternommen,
um auf den Verhandlungspartner einzugehen. "Wir haben diese Diskussion mit großer Sorgfalt und viele
Jahre geführt."
Das neue Dienstrecht bedeute für neue Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft "mehr Zeit in der Klasse und
somit mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler" - bei einem höheren Einstiegsgehalt.
In diesem Zusammenhang verwies Bundeskanzler Faymann auch auf den Übergangszeitraum von fünf Jahren beim
neuen Dienstrecht. Das bedeutet für bereits in Ausbildung befindliche Lehrkräfte Wahlfreiheit. Während
jene Menschen, die erwägen, den Lehrberuf zu ergreifen, ihre Entscheidung unter Berücksichtigung des
neuen Dienstrechtes treffen können.
Weiters berichtete der Kanzler, dass in der Regierungssitzung der Beschluss gefasst wurde, bis Ende Jänner
eine Regierungsvorlage zum Thema der "Luxuspensionen" auszuarbeiten. Betroffen davon werden Pensionen
sein, die deutlich höher sind als ASVG-Pensionen bzw. die Zusatzpensionen zu ASVG-Pensionen sind. "Es
ist richtig, der OeNB, dem ORF, den Sozialversicherungsträgern oder bei Altpolitikern die Beträge zu
deckeln und einen Sicherungsbeitrag einzuführen", sagte Faymann. Im öffentlichen Dienst sowie bei
den ÖBB gebe es bereits einen sogenannten Sicherungsbeitrag. "Der Sicherungsbeitrag ist eine Frage der
Fairness." Eine derartige Neuregelung benötige eine Einbeziehung der Oppositionsparteien, da es für
eine Änderung in diesem Bereich eine Zweidrittelmehrheit im Parlament braucht.
Zur Diskussion über die Budgetentwicklung machte der Kanzler noch einmal deutlich, dass Österreich im
Vollzug des heurigen Jahres besser liege als geplant. Trotz mehrfach revidierter und schlechter gewordener Prognosen
unterschreitet die Ausgabenstruktur die gesetzten Ziele beim strukturellen Defizit. Das habe auch der Bericht der
EU-Kommission, der vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, belegt. "Auch die neue Regierung wird wieder
ein Budget vorlegen, das hält und auf das die Österreicherinnen und Österreicher sich verlassen
können", so Faymann abschließend.
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Spindelegger: Neues Lehrerdienstrecht und Neuregelungen bei den Sonderpensionen
kommen
Entscheidung im Ministerrat setzt parlamentarischen Prozess in Gang – Einigung auf Punktuation
zu Luxuspensionen – Hilfe für Katastrophenopfer beschlossen
Wien (övp-pd) - "Die Würfel beim Lehrerdienstrecht sind gefallen. Die Regierung hat eine
Entscheidung getroffen, mit der wir einen parlamentarischen Prozess in Gang setzen", sagt ÖVP-Bundesparteiobmann
Vizekanzler Michael Spindelegger beim Ministerrat am 19.11. Die Reform des Lehrerdienstrechts ist notwendig, weil
sich die Schule in Österreich verändert hat, so Spindelegger. "Wir haben heute eine andere Schule
als vor zehn oder zwanzig Jahren. In der Schule von heute wird am Nachmittag unterrichtet oder eine Betreuung angeboten.
Ein zeitgemäßes Lehrerdienstrecht stellt die notwendigen Rahmenbedingungen dafür sicher."
"Wir stehen vor der Herausforderung, dass Kinder mehr von den Lehrern brauchen. Sie brauchen Unterstützung,
ganz im Sinne von Forderung und Förderung", betont der Vizekanzler, und weiter: "Darum muss das
Dienstrecht angepasst werden, hin zu mehr Lehrverpflichtung." Im Gegenzug bringt die Reform ein höheres
Einstiegsgehalt für Lehrerinnen und Lehrer. Im Detail sollen Volksschullehrer anfangs 2.400 Euro bekommen,
Lehrer der AHS- Unterstufe 2.600 Euro, bis hin zu 3.000 Euro für Lehrer der AHS- Oberstufe. "Das ist
ein deutlich höheres Einstiegsgehalt als in anderen Berufen", unterstreicht Spindelegger. Der Beschluss
einer neuen Lehrerausbildung macht auch eine Änderung des Dienstrechts notwendig, denn: "Diejenigen,
die heute zu studieren beginnen sollen wissen, was sie erwartet, wenn sie zu arbeiten beginnen." Das neue
Lehrerdienstrecht soll mit dem Schuljahr 2019/20 in Kraft treten.
Im Ministerrat hat man sich heute weiters beim Thema der sogenannten Luxuspensionen auf eine Punktuation geeinigt.
Bis Ende Jänner wird jetzt an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der einen zusätzlichen Beitrag für
Sonderpensionsregelungen bringen soll. "Wir wollen hier die herrschende Schieflage geradestellen", so
Spindelegger, der betont, dass der Beitrag der Spitzenpensionsbezieher zur Sicherung des Pensionssystems beiträgt.
In Sachen humanitärer Hilfe für die Katastrophenopfer auf den Philippinen hat der Ministerrat Hilfe in
Höhe von insgesamt 1,35 Millionen Euro beschlossen. 500.000 Euro kommen jeweils aus dem Auslandskatastrophenfonds
und dem Wirtschaftsministerium. Weitere 350.000 Euro stellt das Land Tirol für die Taifun-Opfer bereit. Aus
dem Auslandskatastrophenfonds werden ebenfalls 500.000 Euro für syrische Flüchtlinge bereitgestellt.
"Angesichts des kommenden Winters wird weitere Hilfe benötigt", betont der Vizekanzler. Damit beläuft
sich unsere Hilfe für Syrien auf 6,67 Millionen Euro.
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Rosenkranz: Karten auf den Tisch
FPÖ verlangt alle Unterlagen zum Lehrerdienstrecht
Wien (fpd) - Die FPÖ, die bei den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Lehrergewerkschaftern zum
neuen Dienstrecht nicht involviert gewesen ist, fordert einmal mehr alle Unterlagen und Verhandlungspositionen
ein, um im bevorstehenden Unterrichtsausschuss eine objektive Bewertungsgrundlage zu haben, so der Nationalrat
und Obmann des Unterrichtsausschusses in der vergangenen Gesetzgebungsperiode Dr. Walter Rosenkranz. "Die
Karten müssen von beiden Seiten offen auf den Tisch gelegt werden", so Rosenkranz.
"Nachdem der Betrieb des parlamentarischen Unterrichtsausschusses voraussichtlich bald wieder aufgenommen
wird, möchte sich die FPÖ als neutraler unvoreingenommener Mediator für die beiden aussichtlos zerstrittenen
Verhandlungsgruppen anbieten", sagte Rosenkranz, der ein rasches Ende des Lehrerdienstrechtspokers anstrebt.
"Die Vorstellungen von SPÖ und ÖVP werden wir aus dem heute beschlossenen Ministerialentwurf kennen
lernen", so Rosenkranz weiter. Die Argumente der Lehrer-Seite seien hingegen nur in journalistischer Verkürzung
aus den Medien zu erfahren, bedauert Rosenkranz. "Nur wenn die Mitglieder des parlamentarischen Unterrichtsausschusses
alle Unterlagen ungeschnitten und ungefiltert zur Verfügung haben, wird eine vernünftige Entscheidung
möglich sein", forderte Rosenkranz die Lehrergewerkschafter auf, ihre Vorstellungen auf den Tisch des
Unterrichtsausschusses zu legen.
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Nachbaur: Kein großer Wurf gelungen
Mit einer Anhebung der Unterrichtsstunden ist es nicht getan
Wien (str) - "Mit diesem Lehrerdienstrecht ist der Regierung kein großer Wurf gelungen, denn
es wird kaum zu einer Verbesserung des Bildungsstandards beitragen. Eine Erhöhung der Unterrichtsstunden ist
hier noch keine Garantie dafür. Genauso wenig ist diesem Ziel zuträglich, dass ein Master künftig
nicht für alle Lehrer zwingend sein soll", erklärte Klubobfrau Kathrin Nachbaur in einer Pressekonferenz
zum Beschluss des Lehrerdienstrechts durch die noch amtierende Regierung.
Nachbaur berichtete von Lehrern in ihrem Bekanntenkreis, "die ohnehin mehr als die gesetzlich vorgeschriebene
Stundenanzahl arbeiten und generell sehr engagiert bei der Sache sind." In diesem Sinne sei eine Anhebung
des Einstiegsgehaltes für zukünftige Junglehrer ebenso fair, wie ein Abflachen der Gehaltskurve im Laufe
des Arbeitslebens. Zur Anhebung der Unterrichtsstunden meinte Nachbaur: "Man muss sich den gesellschaftlichen
Veränderungen und Gegebenheiten anpassen!"
Aufzupassen sei, dass das vorliegende Paket klar in Richtung Gesamtschule gehe. "Ich habe in Kanada gesehen,
wie die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen zu einer Zweiklassengesellschaft geführt hat. Selbst
weniger begüterte Eltern sparen alles zusammen, damit sie ihre Kinder auf eine Privatschule schicken können.
Wir müssen dafür sorgen, dass dies in Österreich nicht passiert und die öffentlichen Schulen
die Bildungsstandards erfüllen", mahnte die Team Stronach Klubobfrau und forderte mehr Autonomie für
die Schulen, verstärkte Mitspracherechte für die Eltern auch bei der Wahl der Schuldirektoren, die sich
nach Nachbaurs Wunsch wiederum ihr Lehrpersonal selbst aussuchen können.
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Strolz: Wir brauchen kein neues Dienstrecht, wir brauchen Gestaltungsfreiheit für
die Schulen
Schaffen wir das Dienstrecht ab. Unabhängige Direktoren sollen die Lehrer anstellen
und führen.
Wien (neos) - Am 19.11. beschloß der Ministerrat ein neues Lehrerdienstrecht. Gegen den Willen der
Lehrer. Auf direktem Weg in die Vergangenheit. NEOS Klubobmann Matthias Strolz: "Die unendliche Debatte um
das Lehrerdienstrecht ist eine vollkommene Themenverfehlung. Wir müssen die Autonomie der Schulen stärken.
Schulen brauchen Freiheit und Verantwortung. Definieren wir einen gemeinsamen Kompetenz-Standard mit einer Mittleren
Reife mit 15 und geben wir die Wege dahin in die Verantwortung der Schulen."
Direktoren sollen nicht mehr über Parteibuchlogik bestellt werden. Sie sollen als Führungskräfte
auf Zeit auf Basis von Hearings vom Schulgemeinschaftsausschuss, dem Schulträger und einer Qualitätsagentur
des Bundes berufen werden. "In den letzten Jahren haben sämtliche Länder, die im Bildungsbereich
Fortschritte gemacht haben, in die Schulautonomie investiert. Um einzelne Wochenstunden zu streiten bringt die
Schulen hingegen keinen Schritt weiter", so Strolz. "Wenn wir die Personalhoheit in die Verantwortung
der Schulen geben, dann brauchen wir kein Lehrerdienstrecht mehr." Es brauche lediglich einen Rahmen-Kollektivvertrag,
der von einem Direktorenverband mit der Lehrergewerkschaft verhandelt werden soll. Darüber hinaus sollen die
Direktoren den notwendigen Spielraum erhalten, um Lehrer einzustellen und zu führen.
"Nur wenn die Personal- und Finanzhoheit bei den Direktoren liegt, kann jede Schule ihr Potential optimal
entwickeln. Anstatt sich an einem Modell des Lehrerdienstrechts fest zu beißen, das bereits vor zwölf
Jahren veraltet war, sollten wir endlich einen wirklich entscheidenden Schritt nach vorne wagen", so NEOS-Bildungssprecher
Strolz.
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Schnedl: Klarer Bruch der Sozialpartnerschaft bei Lehrerdienstrecht
Bundesregierung begibt sich auf dünnes Eis
Wien (ögb/fsg) - "Schon die Einleitung des Begutachtungsverfahrens für das Lehrerinnen- und
Lehrerdienstrecht ohne Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst widersprach den sozialpartnerschaftlichen
Gepflogenheiten. Dass das Lehrinnen- und Lehrerdienstrecht nun ohne einvernehmliches Verhandlungsergebnis im Ministerrat
beschlossen wurde, ist ein klarer Bruch der Sozialpartnerschaft", stellt der Bundesvorsitzende der Christgewerkschafterinnen
und Christgewerkschafter, ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl, fest.
"Im Begutachtungsverfahren sind fast ausschließlich negative Stellungnahmen eingegangen. Diese fast
1.800 Stellungnahmen zu ignorieren zeugt von einem sonderbaren Demokratieverständnis", so Schnedl weiter.
"Festgehalten werden muss, dass das Dienstrecht für die öffentlich Bediensteten ähnlich wie
ein Kollektivvertrag in der Privatwirtschaft zu sehen ist. Kollektivverträge können nur einvernehmlich
zustandekommen. Warum dieser Grundsatz für öffentlich Bedienstete nicht gelten soll, muss die Bundesregierung
erst einmal erklären", erläutert Schnedl weiter.
Schnedl zeigt auch vollstes Verständnis für die weitere Vorgangswiese der Lehrerinnen und Lehrer. "Die
Bundesregierung hat sich in dieser Frage auf sehr dünnes Eis begeben. Die funktionierende Sozialpartnerschaft
ist eine der großen Errungenschaften der Zweiten Republik und hat die positive Entwicklung Österreichs
maßgeblich gestaltet", so Schnedl abschließend.
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Neumayer: Modernes Bildungssystem braucht leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht
Beschluss im Ministerrat wichtiger Schritt, aber weiterhin Änderungsbedarf - Stärkung
der Schulautonomie und Aufgabenprofil müssen nächste Schritte sein
Wien (pdi) - "Ein modernes Bildungssystem braucht ein zeitgemäßes, transparentes, leistungsorientiertes
und einheitliches Lehrerdienstrecht. Neben einer Weiterentwicklung der pädagogischen Aus- und Weiterbildung
braucht es auch entsprechende Rahmenbedingungen im Schulalltag", stellte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV), Mag. Christoph Neumayer, hinsichtlich des Beschlusses im Ministerrat über das neue Lehrerdienstrecht
fest. "Im Laufe der viel zu lange währenden politischen Diskussion hat sich die Industriellenvereinigung
immer für die rasche Implementierung eines solchen neuen Lehrerdienstrechtes ausgesprochen. Insofern ist heute
von der Regierung ein richtiger Schritt gesetzt worden", so Neumayer weiter. Mit dem Entwurf liege erstmals
ein Vorschlag für ein einheitliches, sowohl Pflichtschul- als auch Bundeslehrer betreffendes Dienstrecht mit
einheitlichen Arbeitszeitregelungen, höherem Einstiegsgehalt, einer flacheren Gehaltskurve und einer damit
verbundenen gestiegenen Transparenz vor. Außerdem würden Quereinsteiger durch die Anrechnung von bis
zu 12 Jahren an Vordienstzeiten attraktivere Eintrittsbedingungen vorfinden.
"Trotz einer grundsätzlich positiven Einschätzung sehen wir auch Änderungsbedarf", hob
der IV-Generalsekretär hervor und sprach dabei vor allem auch die unzureichende Abbildung der neuen Ausbildungsstruktur
für künftige Pädagoginnen und Pädagogen oder den Einsatz in fachfremden Gegenständen an:
"Diese Gefahr sehen wir durch einen dauerhaften Einsatz von Bachelor-Absolventen. Wenn man sich zu einer neuen
Qualität in der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen bekennt, muss diese Qualität auch
im Lehrerdienstrecht entsprechend Niederschlag finden. Es darf keinesfalls zu einem qualitativen Downgrading im
Vergleich zum derzeitigen Status Quo kommen." Auch in Bezug auf die - von der Industrie immer wieder geforderte
- Stärkung der Schulautonomie, die Entwicklung eines zeitgemäßen Aufgabenprofils für Pädagoginnen
und Pädagogen sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in einem mitunter herausfordernden Schulumfeld
bleibe für die kommenden Jahre noch viel zu tun.
Es sei zu hoffen, dass sich der "Reformmut" der Regierung mit dem Kraftakt Lehrerdienstrecht nicht erschöpft
hat, sondern in der neuen Legislaturperiode an Fahrt gewinnt, so Neumayer: "Wir brauchen eigentlich eine Bildungsrevolution.
Die Zeit der Kompromisse und des Herumschraubens sollte ebenso vorbei sein wie die ideologischen Debatten von vorgestern.
Unser Bildungssystem muss Maß an der Zukunft nehmen, deshalb braucht es mutige Reformen. Das sind wir den
jungen Menschen, den Eltern, den Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Zukunft des Standortes schuldig."
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Schmidinger: Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse
dienen
Ministerratsbeschluss zu Lehrerdienstrecht lässt für uniko Fragen offen
Wien (uniko) - Der Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz
(uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein
wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die
Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts
bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der
uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die "Lehrbefähigung"
ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben
wird.
Ungeklärt sei allerdings nach wie vor, welche Konsequenzen mit der "Lehrbefähigung" faktisch
verknüpft werden, bemängelt Schmidinger. Das neue Dienstrecht eröffne die Möglichkeit, dass
Absolventinnen und Absolventen des Bachelors, sobald sie in das unbefristete Dienstverhältnis gelangen, auf
den Masterabschluss verzichten und in der Folge als "Lückenbüßer" eingesetzt werden,
womit die ursprünglichen Qualitätsansprüche unterlaufen werden. Schmidinger: "Wir müssen
es vermeiden, dass die Lehrbefähigung am Ende des Tages nur noch als Worthülse dient." Dass künftig
ein Masterstudium neben einer vollen Lehrverpflichtung zu absolvieren ist - ebenfalls ein wesentlicher Kritikpunkt
der uniko - verstärkt die Bedenken, wonach auf längere Sicht nicht voll ausgebildetes Lehrpersonal zum
Einsatz kommen wird.
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