Hundstorfer: Gestaffelte Abschläge bis zu 25 Prozent
 bei Sonderpensionen

 

erstellt am
20. 11. 13
14.00 MEZ

Wien (bmask) - Als "richtig und gerecht" bezeichnete Sozialminister Rudolf Hundstorfer die von der Regierung geplante Einführung bzw. die Erhöhungen der Pensionssicherungs- beiträge für Sonderpensionen. "Bei besonders hohen Pensionen können die Abschläge bis zu 25 Prozent betragen. Außerdem soll ein Deckel eingeführt werden, sodass keine Sonderpension höher als der Bezug der Nationalratspräsidentin von derzeit 17.442 Euro sein kann, so Hundstorfer am 19.11. in einer Aussendung. Damit werden extrem hohe Pensionen von über 30.000 Euro im Monat nicht mehr möglich sein. "Dieser Vorschlag der Bundesregierung wird nun im Parlament mit der Opposition behandelt, da eine Verfassungsmehrheit gefunden werden soll", so Hundstorfer.

"Welche staatsnahen Institutionen, Firmen und Organisationen betroffen sein werden, muss nun in den Gesprächen im Parlament festgelegt werden", sagte der Sozialminister. Konkret sollen für die bereits in Ruhestand befindlichen Bediensteten der betroffenen Institutionen gestaffelte Pensionssicherungsbeiträge für Pensionsteile, die über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 4.440 Euro hinausgehen, festgelegt werden. Für Pensionsteile, die zwischen 100 und 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage liegen (bis zu 6.660 Euro) soll dann zumindest ein Pensionssicherungsbeitrag von fünf Prozent bezahlt werden, für Pensionsteile die zwischen 150 und 200 Prozent (8.880 Euro) liegen, werden 10 Prozent Sicherungsbeitrag verrechnet, für Pensionsteile zwischen 200 und 300 Prozent (13.320 Euro) sind 20 Prozent zu entrichten. Für Pensionsteile, die über 300 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage liegen, soll ein Sicherungsbeitrag von 25 Prozent geleistet werden.

Bei den Sozialversicherungsträgern sollen für die Zusatzpensionen die Pensionsbeiträge erhöht werden. Derzeit werden dafür Beiträge in der Höhe von 10,5 Prozent entrichtet. In Zukunft sollen für Pensionsteile über der Höchstbeitragsgrundlage die Beiträge um mindestens zwei Prozent und für Pensionsteile über dem Doppelten des Höchstbeitrages um vier Prozent erhöht werden. Auch der Pensionssicherungsbeitrag, den die bereits pensionierten Bediensteten der Sozialversicherungsträger zu entrichten haben, soll für Pensionsteile, die über 70 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage liegen, von sechs auf neun Prozent angehoben werden.

Auch bei den "Altpolitikerpensionen" sollen weitere Schritte zur Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge gesetzt werden, hob Hundstorfer hervor. Andere Gebietskörperschaften sind zudem angehalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich Regelungen im Sinne der Vorschläge der Bundesregierung zu treffen.

 

 

 

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