Fekter und Berlakovich: Dürrehilfspaket vom
 Ministerrat beschlossen

 

erstellt am
20. 11. 13
14.00 MEZ

Wien (bmlfuw/bmf) - Nach Abschluss der Schadenserhebungen in den Bundesländern wurde am 19.11. im Ministerrat die Dürrehilfe für Bäuerinnen und Bauern beschlossen. Anfang Oktober wurde die Novelle zum Katastrophenfondsgesetz von Finanzministerin Maria Fekter in Begutachtung geschickt. Bis zu 50 Millionen Euro sollen aus dem Katastrophenfonds (Bundesanteil) kommen und sind durch einen mindestens gleich hohen Betrag der betroffenen Bundesländer zu verdoppeln. "Die Bäuerinnen und Bauern leiden noch immer schwer an den Dürreschäden. Es hat Notverkäufe von Tieren bis hin zu totalen Ernteverlusten gegeben. Das heute beschlossene Hilfspaket soll Erleichterung schaffen und die Bauern unterstützen. Wir müssen Österreichs Ernährungssouveränität absichern", so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.


„Die österreichischen Landwirte haben ein unglaublich schweres Jahr hinter sich. Zuerst das Hochwasser, dann die Dürre“, zeigt sich auch Finanzministerin Maria Fekter betroffen. „Mit dem heutigen Beschluss können die betroffenen Bäuerinnen und Bauern nach den erfolgten Ersthilfen weiterhin umfassend und zielgerichtet unterstützt werden“, bekräftigt die Finanzministerin. Maria Fekter weiter: „Jeder Euro, der hier über den Katastrophenfonds investiert wird, landet im Endeffekt wieder bei den Konsumentinnen und Konsumenten, denn wir alle profitieren von der österreichischen Landwirtschaft.“


Wie angekündigt wird es Unterstützung des Bundes aus dem Katastrophenfonds geben für den Zukauf von Raufutter, Raufutterersatzprodukten sowie allenfalls auch sonstigen pflanzlichen Ersatzfuttermitteln und zur Abfederung von nicht versicherbaren Schäden bei Ackerkulturen und Dauerkulturen.
Darüber hinaus werden Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite aus dem laufenden Agrarbudget gedeckt.

Nach Änderung des Katastrophen-Fondsgesetzes sind die Förderungsrichtlinien durch die Europäische Kommission zu notifizieren. Eine Auszahlung der Fördermittel wird erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen.

 

 

 

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