Strassburg (europarl) - Nach Monaten schwieriger Verhandlungen haben die Abgeordneten am 19.11. dem mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum 2014-2020 zugestimmt. Alle Bedingungen, die in der Entschließung
des Parlaments vom Juli - infolge der politischen Einigung auf höchster Ebene mit der irischen Ratspräsidentschaft
und der Kommission - aufgeführt waren, wurden erfüllt.
Der Gesamthaushalt für die nächsten sieben Jahre beläuft sich auf 960 Mrd. Euro bei den Verpflichtungen,
und bei den Zahlungen auf 908 Mrd. Euro (zu Preisen von 2011).
Fehlende Mittel eingesetzt
Zunächst bestand das Parlament darauf, das Problem der immer wiederkehrenden Zahlungsrückstände
zu lösen. Diese hatten zur Folge, dass die Kommission ihren rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen kaum
noch nachkommen konnte. Die Mitgliedstaaten waren einverstanden, zusätzliche Mittel in Höhe von 3,9 Mrd.
Euro bereitzustellen, so dass das Haushaltsjahr 2014 nicht mit roten Zahlen beginnen muss.
Rechtsgrundlagen für alle EU-Programme vereinbart
Eine weitere Bedingung des Parlaments war, die im Mitentscheidungsverfahren laufenden Verhandlungen zwischen Parlament
und Rat über die Rechtsgrundlagen für die verschiedenen EU-Programme abzuschließen. Das Ziel wurde
erreicht, und deshalb können viele Programme auf dieser Plenartagung verabschiedet werden.
Hochrangige Gruppe zu den Eigenmitteln
Drittens hatte das Parlament die Einrichtung einer hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln gefordert, um die Reform
des Eigenmittelsystems der EU in Angriff zu nehmen, da das geltende System mit all seinen Ausnahmen, verschiedenen
Einnahmequellen, Rabatten und seiner Abhängigkeit von nationalen Haushalten zu unübersichtlich und schwer
vermittelbar geworden ist. Die Mitgliedstaaten haben zugestimmt, eine solche Gruppe einzusetzen, die in Kürze
die Arbeit aufnehmen wird.
Bestmögliche Verwendung des Haushalts
In der Vereinbarung vom Juni 2013 hatte sich das Parlament seine Prioritäten, wie im Verhandlungsmandat festgelegt,
bereits gesichert. Es hatte darauf bestanden, noch nicht ausgezahlte Mittel (Zahlungsermächtigungen) fast
ungehindert zwischen Haushaltsjahren verschieben zu können, sowie - ebenfalls flexibel - Verpflichtungsermächtigungen
zwischen Jahren und Ausgabenkategorien. Diese Flexibilität ist nach Ansicht der Abgeordneten notwendig, um
zu gewährleisten, dass jeder Euro da verwendet wird, wo er am meisten gebraucht wird, vor allem jetzt, in
Zeiten sinkender Haushalte.
Halbzeitbewertung
Als weiteren Schlüsselerfolg konnte das Parlament eine Klausel für eine Halbzeitüberprüfung
einfügen, nach der die Europäische Kommission 2016 eine Bewertung der Funktionsweise des MFR vorlegen
muss, unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Dabei soll sie sich schwerpunktmäßig
mit der Angleichung der Dauer künftiger MFR (zurzeit sieben Jahre) an die Legislatur- bzw. Amtsperioden der
EU-Institutionen (fünf Jahre) beschäftigen. Zusätzlich zur Halbzeitbewertung soll die Kommission
einen Gesetzesvorschlag für eine Überarbeitung präsentieren.
Die MFR-Verordnung wurde mit 537 Stimmen angenommen, bei 126 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen.
Die dazugehörige interinstitutionelle Vereinbarung wurde mit 557 Stimmen angenommen, bei 118 Gegenstimmen
und 11 Enthaltungen.
Nächster Schritt
Der Rat wird den MFR erwartungsgemäß als "A-Punkt" auf dem Wettbewerbsrat am 2. Dezember
verabschieden.
|