Die Vorsorgemaßnahmen in den Betreuungsstellen des Bundes gehen über die Standards
von WHO und Gesundheitsministerium hinaus.
Wien (bmi) - Aktuell wurden bei vier Personen in der Betreuungsstelle Ost Enteroviren festgestellt. Dieser
Umstand wurde im Rahmen der medialen Berichterstattung als Polio-Verdachtsfall dargestellt. Dazu hält das
BMI fest: es liegt kein Polio-Verdachtsfall im Sinne der WHO und des Gesundheitsministeriums vor. Zur Stuhluntersuchung
wurde ein PCR-Test verwendet, der auf alle Enteroviren reagiert. Ein positiver PCR-Test bedeutet lediglich, dass
die Person Enteroviren ausscheidet. Enteroviren können in Zusammenhang mit unterschiedlichsten Krankheiten
auftreten. Ein "Polio-Verdacht" lässt sich daraus laut Gesundheitsministerium noch keineswegs ableiten.
Zur Klärung werden nun von der dem Gesundheitsministerium unterstehenden AGES weitere Untersuchungen durchgeführt.
Damit befindet sich die Klärung der viralen Infektion in einer Phase, in der WHO und Gesundheitsministerium
noch gar nicht von einem Verdachtsfall sprechen. Unabhängig davon, wurden vom BMI bereits Maßnahmen
ergriffen, die über die Empfehlungen von WHO und Gesundheitsministerium hinausgehen. Nebst einer gesonderten
Unterbringung und medizinischen Betreuung, erfolgen umfangreiche und laufende Desinfektionsmaßnahmen in der
gesamten Betreuungsstelle.
Nach einer allgemeinen Erstinformation vom 30. Oktober 2013 über das Auftreten von Polio in Syrien, wurden
sofort nach Bekanntwerden der ersten positiven Enterovirentestung in Österreich am 15. November 2013 alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI in den Betreuungsstellen des Bundes sowie alle weiteren vor Ort tätigen
Organisationseinheiten schriftlich informiert. Gleichzeitig wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium
und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Gesundheitsbehörde der im Vorfeld bereits ausgearbeitete
Ablaufplan aktiviert. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde eine kostenlose Impfung angeboten. Mit dem
Laborergebnis wird in den nächsten Tagen gerechnet.
Medizinische Versorgung
Für Asylwerber werden im Rahmen der Grundversorgung die Krankenversicherungsbeiträge zur Sicherung
der Krankenversorgung im Sinne des ASVG bezahlt, d.h. sie sind krankenversichert. Bei Entzug, Einschränkung
oder Gewährung der Grundversorgung unter Auflagen darf der Zugang zur medizinischen Notversorgung nicht beschränkt
werden.
In den Betreuungsstellen des Bundes ist die medizinische Betreuung von Asylwerbern sichergestellt. Dabei werden
die im Zuge der Erstaufnahme festgestellten notwendigen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt bzw. veranlasst
und für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in der Betreuungsstelle sichergestellt.
In den Betreuungsstellen Ost und West werden eigene Arztstationen mit medizinischem Fachpersonal betrieben. Deren
Aufgabe ist einerseits die allgemeine ärztliche Betreuung von Akutfällen/Erste Hilfe sowie andererseits
die Durchführung einer allgemeinen Erstuntersuchung der Asylwerber.
Die Arztstationen umfassen auch eine Hausapotheke, die eine Ausgabe der wichtigsten Medikamente ermöglicht.
In den Betreuungsstellen ohne Arztstation (BS Nord, Süd, Mitte) wird im Bedarfsfall ein vor Ort ansässiger
Allgemeinmediziner bzw. Notarzt verständigt. Seitens des behandelnden Arztes kann jederzeit eine Überweisung
zu einem Facharzt oder in eine besondere Einrichtung (Krankenhaus, etc.) erfolgen.
Nach der Erstaufnahme wird bei jedem Asylwerber (Ausnahme: Schwangere und Kinder unter 6 Jahren) zwingend ein Lungenröntgen
insbesondere in Hinblick auf TBC durchgeführt. In der BS Ost steht dazu eine Röntgenstation samt Röntgenanlage
zur Verfügung. In der BS West werden diesbezüglich externe medizinische Einrichtungen aufgesucht. Die
Röntgenaufnahmen werden von einem Röntgenarzt (Lungenfacharzt) befundet. Liegen keine Auffälligkeiten
beim Lungenröntgen vor, wird jedem Asylwerber eine freiwillige Untersuchung und freiwillige notwendige Impfung
angeboten.
In den Arztstationen der Betreuungsstellen West und Ost können folgende Impfungen erhalten werden: Priorix
(Masern, Mumps, Röteln), Repevax (Diphterie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis), Boostrix Polio (Diphterie,
Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis), Revaxis (Diphterie, Tetanus, Polio), Tetravac (Diphterie, Tetanus, Pertussis,
Polio). Die Impfstoffe werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei meldepflichtigen und ansteckenden Krankheiten werden jedenfalls die zuständigen Gesundheitsbehörden
informiert und die allenfalls seitens der Gesundheitsbehörde empfohlenen oder verhängten Maßnahmen
vorgenommen. Die Wirksamkeit all dieser Vorsorgemaßnahmen ist auch dadurch evident, dass bei einer Gesamtzahl
von rund 17.000 Asylanträgen jährlich bis dato kein einziger Fall aufgetreten ist, bei dem Personen durch
Asylsuchende angesteckt worden wären.
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