Wirtschaftsminister schickt Entwurf für Verlängerung von 12-Uhr-Regelung und Spritpreisrechner
in Begutachtung - Mehr Wettbewerb und Transparenz für Autofahrer
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will die mit Jahresende 2013 befristete Spritpreis-Verordnung
sowie den Spritpreisrechner um weitere drei Jahre bis Ende 2016 verlängern. Die entsprechenden Verordnungen
wurden am 25.11. in die öffentliche Begutachtung verschickt. So wie bisher sollen die Tankstellen die Spritpreise
nur um zwölf Uhr mittags erhöhen dürfen, während Preissenkungen jederzeit und beliebig oft
möglich sind. Diese Regelung wurde in den vergangenen drei Jahren von den Autofahrern gut angenommen und hat
auch der Anfechtung durch die Mineralölbranche beim Verfassungsgerichtshof standgehalten. Alle anderen Regelungsvorschläge
werden nach Ende der Begutachtungsfrist geprüft werden.
Zugleich ist am 25.11. die Verordnung über die verpflichtende Meldung der Preisveränderungen durch die
Tankstellenbetreiber in Begutachtung gegangen. Die auf Basis dieser Meldungen im Spritpreisrechner abrufbaren Preise
lassen rund um die Uhr aktuelle Vergleiche der Preise an jeder Tankstelle Österreichs zu. Entsprechende Tools
stehen auf den Websites des Wirtschaftsministeriums, der E-Control und im App-Store zur Verfügung. "In
Kombination von 12-Uhr-Regelung und Spritpreisrechner wird die Auswahl der günstigsten Tankstelle deutlich
erleichtert", betont Wirtschaftsminister Mitterlehner. Zudem empfehlen die Autofahrerclubs, nach Möglichkeit
am Vormittag zu tanken, um von den dann im Regelfall günstigeren Preisen zu profitieren.
Die 12-Uhr-Regelung ist in der Standesregeln-Verordnung für Tankstellenbetreiber verankert, während der
Spritpreisrechner bzw. die verpflichtende Preismeldung an die E-Control in der Preistransparenz-Verordnung geregelt
ist.
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